Hallo, ein Online-Versandunternehmen behauptet, meine Retourensendung sei nicht angekommen und mahnt mich. Leider habe ich keine Sendungsnummer, da ich das Retourenpaket dem Paketzusteller an der Haustür bei der nächsten Lieferung mitgegeben habe! Diese Praxis ist heutzutage üblich und normalerweise lasse ich hierbei alle Quittungsabschnitte mit dem Identcode für die Retoure vom Zusteller unterschreiben. Leider hat das Versandunternehmen, und das als einziges mir bekanntes, bei seinen Rechnungen einen solchen Retouren-Quittungsabschnitt nicht vorgesehen, so dass ich nun ohne Beleg für die Retourensendung dastehe.

Sowohl die Rechnung als auch der Retourenaufkleber mit dem Identcode wurden beim Versandunternehmen erstellt. Da der Versender den Identcode selbst vergeben hat, müsste ihm dieser doch zusammen mit meinem Datensatz noch vorliegen? Kann der Versender folglich auch ohne Vorliegen eines Einlieferungsbeleges eine Nachforschung veranlassen?

Ich habe den Zusteller bereits um Hilfe gebeten, da ich anhand meiner Rechnungen nachvollziehen kann, dass ich das Paket am 01.09.2010, da habe ich die nächste Lieferung erhalten, retourniert habe. Der Zusteller will nun seinen Kollegen in der Zustellbasis fragen, ob der Verbleib meines Paketes dort nachvollzogen werden kann...

Falls das Paket nicht mehr auffindbar sein sollte, habe ich dann Pech gehabt?

Vielen Dank!