Hallo ihr lieben,

ich habe eine Frage:

Durch einen Umzug habe ich eine Überweisung an die GEZ „verplant“ :P Als dann die Mahnung kam wies die zum einen den ausstehenden Betrag aus, sowie 5,11€ wegen der nicht getätigten Zahlung. Soweit so gut. Am 29.06.2011 habe ich gegen 20:41 die Zahlung per Onlinebanking getätigt. Am 7 Juli habe ich eine Erneute Mahnung von der GEZ bekommen datiert auf den 01.07.2011 in dem ich aufgefordert werde ausstehende Gebühren (5,11€) zu zahlen. Ich natürlich sofort angerufen und gefragt was das soll, da ich die Rechnung ja beglichen hatte. Die GEZ meinte dann: „tja die Zahlung ist bei uns erst am 01.07.2011 eingegangen, deshalb sind nochmal 5,11 € fällig. „ Jetzt meine Frage:

Ist es von der GEZ zulässig mir erneut 5,11€ in Rechnung zu stellen nur weil bei Ihnen die Zahlung erst am 01.07. eingegangen ist. Zur Info: Den Kontoauszug/Beleg für die Zahlung habe ich vorliegen Datum 29.06.2011. Falls es nicht gültig ist, bitte entsprechenden Pragrafen dazu.

Vielen Dank