Zalando! Reicht ein Einlieferungsbeleg von DHL als Beweis für die Rücksendung?
Hallo, Zalando hat angeblich eine Rücksendung von mir nicht erhalten, deshalb habe ich nun eine letzte Mahnung per Post erhalten. Ich habe noch den Einlieferungsbeleg von DHL mit dessen Sendungsnummer ich unter der DHL Sendungsverfolgung sehen kann, dass die Sendung beim Empfänger ausgeliefert wurde. Ich habe auch eine Kopie von dem Rücksendeschein, welcher der Sendung beigefügt wird und dem Paketaufkleber für die Sendung, auf dem die gleiche Sendungsnummer steht, die auf dem Einlieferungsbeleg von DHL zu finden ist. Reicht das aus, um zu beweisen, dass ich die Ware fristgerecht zurückgesandt habe?
4 Antworten
Prüf erst mal (für Dich) die genauen Daten und schreib Z. einen Brief an die Geschäftsleitung mit Kopie des DHL - Beleges auf die Rückseite !! des Briefes. Das Original dieses Briefes s o f o r t an Z. faxen (am besten vom Post-shop = 0,50 pro S. ) um eien günstigen Sendenachweis zu haben. Orig.Brf kann dann als einfacher Brf (Ebf ist viel zu teuer) gesandt werden. Nicht vergessen, unter Datumsangabe von ca 20 Tagen FRIST ! die Aufhebung der Rg + der Zahlg.anmahng von Z. fordern. Nach unerledigtem Fristablauf alles einem RA zur Prfg / Weiterbearbeitg geben: man weiß ja nie. mfg HZ-Prof
Ja, reicht eindeutig
Das sollte in der Tat reichen.
Widerspruch einlegen und alles weitere ignorieren, wenn noch etwas kommt. Es sei denn man schickt dir einen gerichtlichen Mahnbescheid, dem müsstest du dann widersprechen.
Fraglich ist, was du mit dem Einliefererungsschein von DHL beweisen kannst. Und damit kannst du meiner Meinung nach, genau wie bei einem Brief per Einschreiben, nur die Zustellung von einem Paket bzw. Schreiben nachweisen. Was letztendlich zugestellt wurde, ist nicht bewiesen. Hier könnte Zalando behaupten, dass ein leeres Paket angekommen wäre.
Hast du denn Zeugen, die bezeugen können, dass du die Ware in das Paket gesteckt hast? Ansonsten gäbe es im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung immer noch die freie Beweiswürdigung des Richters als Notanker....