Ist die Mahnung richtig?

Hallo, ich habe eine Frage. Wir haben einen Kleingarten, für den wir jedes Jahr bezahlen müssen, was wir bis heute immer getan haben. Ich sollte die Rechnung im März bezahlen, was ich auch getan habe, habe aber wahrscheinlich beim Überweisen einen Zahlendreher sodass das Geld nicht überwiesen wurde. Ich habe aber es nicht kontrolliert, weil ich sowas noch nie hatte und war mir 100 % sicher dass das Geld überwiesen wurde. Am 13.04 bekomme ich eine 1. Mahnung mit 15 EUR Mahngebühren. Ich habe die Rechnung noch am selben Tag ( ohne Mahngebühren) überwiesen und kontrolliert, ob das Geld wirklich überwiesen wurde. Ich habe mich entschuldigt und habe auch geschrieben, dass rechtlich gesehen sollte ich erstmal eine Zahlungserinnerung erhalten und nicht sofort eine Mahnung mit hohen Mahngebühren. Trotzt der Überweisung habe ich am 25.04. eine 2. Mahnung bekommen, wo die Summe noch 15 EUR höher ist. Also insgesamt jetzt 15 EUR. Ich habe darauf sofort einen Widerspruch geschrieben und hier ist die Antwort auf meinen Widerspruch:

#### *Dann ist die 2. Mahnung ja auch richtig. Fakt ist, das Geld wurde nicht überwiesen. Eigentlich bräuchten wir gar keine Rechnung schreiben, denn es ist eine Bringeschuld. Mit der Höhe der Mahngebühr befinden Sie sich allerdings im irrtum, es ist keine Gebühr die der Vorstand festgesetzt hat, sondern die von den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung beschlossen wurde, Sie dürfen hier nicht mit Firmen vergleichen, über die Beiträge und Gebühren stimmen die Mitglieder ab, ist also bindend, wenn sie also die Mahngebühr schon bei der ersten zahlung abgezogen haben sollten, ist die 2. Mahnung also rechtens. Mit freundlichem Gruß* ####

Ist das richtig, dass ich jetzt noch schnell 30 EUR überweisen soll, sonst werde ich als nächstens einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen?

Recht, Kleingartenverein, Mahnung
Stadtwerke Duisburg droht mit Haft

Hallo heute bekam ich von einen Inkasso Dienst ,der von der Stadtwerke Duisburg beauftragt wurde Post das wenn ich nicht jeden monat mindestens 90 eur zahle ein Haftbefehl erlassen wird.......

Grund;

Ich soll angeblich 2008 offene Forderungen nicht bezahlt haben ,in einen zeitraum von einer Wohnung der Strom in der ich garnicht mehr gewohnt habe und auch ordnungsgemäss den strom umgemeldet habe leider habe ich von 2008 keine Kontoauszüge nichts mehr um zu beweisen das keine offenen Forderungen bestanden haben ,und es einfach nicht sein kann......beam ach nie eine mahnung und bekam trotzdem weiterhin von der Stadtwerke Duisburg strom ohne Probleme ....erst seit letzen Dezember kam dann eine Mahnung woraufhin ich versucht habe zu erklären das es unmöglich sein kann ....dann folgte schon der gelbe Brief vom Amtsgericht und heute flatterte der brief vom Inkasso unternehmen mit dieser Drohung ein ...desweiteren stand ich mit meinen ex Mann damals im Vertrag er muss aber irgendwie nichts bezahlen den belangen die nicht nur mich obwohl ich hier 3 kinder zu versorgen habe und er geht arbeiten und zahlt nicht mals unterhalt nix ....ich bin unschuldig ich habe keine offenen forderungen wie kann ich es den jetzt beweisen ??? kann keine 90 eur jeden monat zahlen und will auch nicht in Haft und auch keine kontopfändung und mit was nicht noch alles gedroht wurde .....ich kann ja nichts beweisen das dies alles nicht stimmen kann ....hat jemand so ähnliche erfahrungen gemacht ?

Strom, Haftbefehl, Mahnung, Stadtwerke
Darf ein Schlüsseldienst nach schneller Absage und ohne Begründung Kosten geltend machen?

Hallo, am 30.11 2014 wurde mir beim Weggehen (Nacht von Samstag auf Sonntag) Tasche samt Schlüssel geklaut. Nachdem mein Freund meine Wohnungstür zunächst nicht öffnen konnte, rief er (mein Handy wurde auch geklaut) einen Schlüsseldienst, leider einen sehr umstrittenen, wie ich inzwischen in versch. Foren lesen musste. Da uns eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden vorausgesagt wurde, versuchte mein Freund erneut, die Tür zu öffnen und es klappte. Wir haben den Schlüsseldienst abgesagt, dazwischen lagen exakt 15 Minuten (Bestellung um 06:28, Absage um 06:43), was auch so auf der Rechnung vermerkt ist: Anfang Februar bekam ich eine Rechnung über 149 Euro, für welche Leistung konkret ist nicht vermerkt, dort steht nur „Einsatzpauschale“. Nachdem ich mich in einem Verbraucherforum schlau gemacht habe, wo jemand fast exakt dasselbe Problem mit demselben Schlüsseldienst hatte, habe ich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen. Mein exakter Wortlaut, bei dem ich mich bei der Antwort eines Anwalts auf orientiert habe: „ich nehme Bezug auf Ihre vorgenannte Rechnung, die ich hiermit zurückweise. Zum einen, da der Auftrag ordnungsgemäß und zeitnah storniert wurde. Zum anderen ist die Einsatzpauschale nicht näher begründet. Da der Nachweis fehlt, bereits tätig geworden zu sein, haben Sie kein Recht, Kosten geltend zum machen. Auch die Tatsache, dass Sie beim ersten Anruf eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden veranschlagt hatten (da Sie noch mit einem anderen Kunden beschäftigt waren) und die Absage des Auftrags unsererseits nur 15 Minuten später erfolgte, spricht dagegen, dass Sie tätig geworden sind. Für den Anruf habe ich auch einen Zeugen, da mein Freund für mich angerufen hatte.“ Gestern habe ich eine Mahnung bekommen und der Handwerker verlangt jetzt mit Mahnkosten 154 Euro und droht mit Inkasso bei Nichtzahlung in den nächsten 8 Tagen, geht dabei aber nicht auf mein Einschreiben ein, obwohl er es erhalten hat (Rückschein mit Empfangsbestätigung habe ich nämlich). Dieses Vorgehen sei bei dieser „Masche“ normal, habe ich den weiteren Antworten des Anwalts in dem Forum entnommen und man solle erneut widersprechen/auf den ersten Widerspruch hinweisen, wieder per Einschreiben mit Rückschein.

Reicht das, nocheinmal zu widersprechen? Darf der Schlüsseldienst diese Summe – ohne sie näher zu erklären – verlangen? Nachdem eine Wartezeit von über 2 Stunden veranschlagt wurde, kann der Handwerker ja noch nicht auf dem Weg gewesen sein. Und selbst wenn, diese Summe übersteigt doch „normale“ Anfahrtskosten? Wenn ich jetzt widerspreche und das tatsächlich an ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben wird, mit welchen Kosten und Konsequenzen habe ich dann zu rechnen? Wäre im Notfall ein „Gegenangebot“ eine gute Lösung, damit die Sache vom Tisch kommt? Was wäre in diesem Fall eine akzeptable Summe für etwaige Anfahrtskosten? Oder bin ich im Recht und soll es drauf ankommen lassen? Ich wäre sehr dankbar für Antworten, Tipps und Erfahrungen. Danke, Johanna

schluesseldienst, Abzocker, Mahnung

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