Polizei behauptet ich sei nicht angeschnallt gewesen?

War heute mit meiner Schwester unterwegs, ich als Beifahrerin.. Habe dann rechts von uns in einer Straße ein Polizeiauto gesehen und ganz normal reingeguckt dieser wollte erst in  unsere kommende Richtungen fahren ist uns dann aber doch ganz schnell hinter her gefahren .. Dann kam schon "Stopp" .. Polizist meinte erst fahrkontrolle, also hat ganz normal erst Führerschein und Fahrzeugschein verlangt. Dann meinte er plötzlich zu meiner Schwester wieso ihre Beifahrerin denn nicht in der Lage ist sich anzuschnallen!? SO ich bin in der Probezeit würde mir nie irgend 'n Mist erlauben und bin wirklich IMMER angeschnallt ich war also logischerweise auch zu diesem Zeitpunkt angeschnallt!! Hatte sogar Fenster auf und meinen Arm draußen. Meine Schwester würde sonst auch niemals losfahren! Habe dies natürlich auch sofort abgestritten das dies nicht so ist, das ich wie gesagt, angeschnallt war. Hatte auch helle Sachen an und saß ziemlich hoch das man das locker gesehen hat.Dann hat der Polizist seinen Kollegen noch gefragt " bist du dir sicher?" und dieser hat genickt und dann hieß es plötzlich das sie es ja sicherlich gesehen haben und das ich mich eben während der Fahrt angeschnallt hätte.Dann hat er meine Personalien aufgenommen und mir ein Zettel gezeigt das dort drauf steht das ich das verweigert hab oder so ähnlich und ob ich diesen Zettel quittieren möchte. Habe ich nicht getan ..jedenfalls meinte er das ich dann ein Brief bekomme und ich schriftlich da gegen an gehen kann. Nun meine Frage.. Wie groß ist meine Chance denn ?Es steht ja eigentlich Aussage gegen Aussage. Und was muss ich denn da hin schreiben?

Polizei, Verkehrsrecht, Mahnung, Strafe
Kann das Inkassobüro seine Kosten einklagen?

Ich habe hier ein bisschen meine Schwierigkeiten mit folgendem, natürlich hypothetischen, Sachverhalt:

Der Schuldner S schuldet dem Gläubiger G, einem Verkehrsunternehmen, unbestritten 40 Euro aus einer Vertragsverletzung an Tag 1. Ihm wird dazu eine Zahlungsaufforderung ausgehändigt. Dort ist auch ein Datum genannt: "Überweisen Sie bitte (...) den Betrag bis zum Tag 14 an das Inkasso-Unternehmen I. Sollten Sie in Verzug geraten, so gehen die zusätzlich entstehenden Kosten zu Ihren Lasten". S bringt bereits mündlich zum Ausdruck, dass er die Angelegenheit zunächst noch einmal prüfen wird.

An Tag 27 überweist nun der S schließlich die geforderten 40 Euro an die I. Damit hält er die Angelegenheit für abgeschlossen.

An Tag 29 geht ein Schreiben, datiert vom Tag 26, bei S ein. Darin fordert die I einen Gesamtbetrag von 94 Euro und ein paar Cent, der sich zusammensetzt aus der Hauptforderung, Inkassokosten (45 Euro), Auslagen (9 Euro) und den Zinsen auf die Hauptforderung ab Tag 22. Da S die Hauptforderung inzwischen beglichen hat, hält er das Schreiben für gegenstandslos.

An Tag 34 erhält S ein weiteres Schreiben von I, datiert von Tag 30. Daraus geht hervor, dass I den Eingang der geleisteten Zahlung verbucht hat, jedoch weiterhin 54 Euro und ein paar Cent fordert.

S widerspricht daraufhin schriftlich der Forderung:

  • Zunächst stellt S klar, dass seine Zahlung von Tag 27 ausschließlich zur Begleichung der Hauptforderung zu verwenden ist.
  • Er erklärt, er habe sich nicht im Verzug befunden, da ihm keine Mahnung zugegangen sei. Ein einseitig vom Gläubiger festgelegter Zahlungstermin entspreche nach gängiger Rechtsprechung nicht den Voraussetzungen von §286 II BGB, nach denen keine Mahnung erforderlich wäre.
  • Davon abgesehen könne es sich selbst dann nicht um vom Schuldner zu tragende Verzugskosten handeln, denn die I war ja offenbar bereits vor Eintritt des Verzugs beauftragt worden. Verzugskosten könnten aber nur solche Kosten sein, die erst durch den Verzug entstehen.
  • Weiterhin argumentiert S, der G habe durch die Einschaltung der I gegen seine Schadensminderungspflicht nach § 254 II BGB verstoßen. Als geschäftserfahrenes Unternehmen hätte G zunächst versuchen müssen, die Schuld über das kaufmännische Mahnverfahren selbst einzutreiben.
  • Im Übrigen hält S die geforderten Kosten für ein einfaches Zahlungserinnerungsschreiben für zu hoch.

S kündigt an, auf weitere Schreiben der I oder ihrer Anwälte nicht mehr zu reagieren, und gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

Die I versendet in den folgenden Wochen noch mehrere Schreiben an S, die alle unbeantwortet bleiben. Beim zuständigen Amtsgericht wird daraufhin ein Mahnverfahren eingeleitet. Dem Mahnbescheid widerspricht S vollumfänglich.

I erwägt nun, die Schuld einzuklagen. Hat sie damit Erfolgsaussichten?

Recht, BVG, Inkasso, Mahnung, Schuldrecht
Muss ich Inkasso zahlen oder ist das hier ein Fehler von Unitymedia?

"Hallo und danke im Vorraus für die Antworten! :)

Sachverhalt!

Habe mein Vertrag zum August 2014 bei Unitymedia gekündigt, da ich wieder zurück zu meinen Eltern gezogen bin. Heute 27.06.2015 erhielt ich ein Mahnbescheid vom Gericht, dass ich 120€ (Fritzbox) + 15€ (Mahngebühren von Unity.) und plus die Gerichtskosten usw. zahlen muss =370€ Gesamt. Das wunderte mich, da ich nie ein Erinnerungsschreiben bekommen habe oder Mahnungsschreiben und erst danach wird sowas, wenn darauf nicht eingegangen wurde, an das Inkasso weiter übergeben. Als ich bei Unitymedia angerufen habe wurde mir gesagt, dass Sie schon 2 mal ein Brief geschickt haben, der aber nicht zugestellt war, da ich dort nicht mehr wohnte. Deswegen haben sie es direkt an Inkasso weitergeleitet da meine Adresse nicht zufinden war, obwohl sie ja meine E-Mail hatten. Das schöne dabei war, dass ich bei der Kündigung mein Adressenwechsel angegeben habe inkl. Meldebescheinigung. Die Sachbearbeiterin meinte, dass es ein Fehler von Unytimedia war, aber sie jetzt nichts machen könnten und ich dennoch das alles Zahlen muss, außer die 15€ Mahngebühren und die 120€ für die Fritzbox, aber das was mit Inkasso ist ( 240€) ich selbst zahlen muss. Sie sagte "Hätten sie die Fritzbox nach Abschluss des Vertrages zurück geschickt, da es ja nur geliehen war, wäre das alles nicht passiert" und sehen den Fehler bei mir. Da frage ich mich natürlich als Verbraucher, wieso die dann dennoch Erinnerungsschreiben raussenden, wenn sie sich auf diesen Satz berufen und sich mit ihren Verpflichtungen erfüllt fühlen. Zudem hatte das Inkasso, was ab dem 4.01.2015 beauftragt wurde, halbes jahr gebraucht, um meine neue Adresse zu finden, weswegen auch die Gebühren usw. so hoch gefallen sind.


Ich sehe die Schuld bei Unitymedia, da sie selbst sagten, dass sie vergessen haben die Adresse zu ändern, zudem es nur mein Nebenwohnsitz war.

Kann ich hier rechtlich vor gehen ? Wie sieht Ihr die Rechtslage in diesem Fall?"

Recht, Gericht, Adresse, Inkasso, Mahnung, Unitymedia

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