Mahnung mit zu hohen Gebühren wegen Forderung aus Rücklastschrift gerechtfertigt?

Guten Tag,

zur Zeit streikt die Post, das ist nichts Neues. Heute jedenfalls habe ich ein paar Briefe bekommen. Einer davon war eine Mahnung von Penny. Es geht darum das ich am 6.3.2015 bei Penny einen Betrag (9,79€) bezahlt habe. Der Betrag wurde einen Tag später zurückgebucht. Jetzt nach mehr als 3 Monaten bekomme ich erst diese Mahnung (Verjährt das nicht oder so in der Art?) Vorher keine Zahlungserinnerung o.Ä. Ich bin erstaunt das die jetzt eine Forderung in exorbitanter Größe, nämlich von insgesamt 46,79€, fordern. Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Kaufbetrag: 9,79€ Rücklastschriftgebühren: 7€ Adressauskunftsgebühr: 20€!! Bearbeitungsgebühr: 5€ Mahngebühr: 5€ = 46,79€

Mir erscheinen die Gebühren für Rücklastschrift, Bearbeitung und vor allem für die EMA Auskunft viel zu hoch. Soweit ich weiß berechnen die Banken für Rücklastschriften eine Pauschale von 3€. Und die Mahngebühren setzen sich doch aus z.b. Briefmarke, Kosten für das Papier etc. zusammen, wie können die dann so hoch sein.

Das schreiben wurde am 8.6.2015 erstellt und ich habe es jetzt erst bekommen, wegen Poststreik etc. die Forderung sollte ich bis zum 19.6. begleichen um weitere Kosten und Nachteile zu vermeiden. Habe ich jetzt irgendwelche Nachteile zu befürchten? Ausserdem haben die mir gedroht Daten an die Schufa zu übermitteln.

Wie kann ich mich dagegen wehren? Und ich meine mal gelesen zu haben das erhobene Gebühren für Rücklastschriften nicht zulässig sind laut BGH?

Liebe Grüsse Icebabe91

Rechnung, Mahnung, ruecklastschrift
ist diese e-mail Adress mp-lastschriftservice amazon echt oder fake?

wie vereinbart haben wir versucht den Betrag für Ihre Marketplace-Bestellung von Ihrem Konto abzubuchen. Die Bezahlung dieser Bestellung konnte aus folgendem Grund nicht abgeschlossen werden: Unbekannter Grund. Der Verkäufer hat seine Forderung gegen Sie an uns abgetreten.

Wir fordern Sie hiermit höflich auf, den ausstehenden Betrag in Höhe von EUR 275,00 bis spätestens 11.06.2015 (Zahlungseingangsdatum) unter Angabe der Verwendungszweck-Nr. *** auf folgendes Konto zu überweisen:

Deutsche Kunden Empfänger Amazon Payments Europe S.C.A. Kreditinstitut Deutsche Bank München IBAN DE43700700100202739902 SWIFT/BIC DEUTDEMMXXX

Österreichische Kunden Empfänger Amazon Payments Europe S.C.A. Kreditinstitut Deutsche Bank Wien IBAN AT831910000040945000 BIC DEUTATWW

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: ______________________________________________________________________________________ Rechnung 269,00 EUR Bearbeitungsgebuehr 6,00 EUR


Gesamtbetrag 275,00 EUR

Geben Sie bitte ausschließlich ** als Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Zahlung eindeutig zuordnen. Sollten Sie den Betrag inzwischen überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Hinweis: Dieses Schreiben bezieht sich auf Ihre Bestellung 028-6698035-3653947. Sie können diese Bestellung jederzeit über "Mein Konto" auf der Website (http://www.amazon.de/) einsehen.


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Vielen Dank und freundliche Grüße Amazon.de

Tel Deutschland 0800 3340553 (kostenfreie Rufnummer) Fax Deutschland 0800 2629661 Tel Österreich 0820 550537 (14,5 ct/min) Fax Österreich 0820 550576 (14,5 ct/min) Email mp-lastschriftservice-ape@amazon.de Servicezeiten Montag - Freitag 08:00 bis 19:30 Samstag - Sonntag 10:00 bis 16:00


Amazon Payments Europe S.C.A. 5, rue Plaetis, L-2338 Luxembourg Luxembourg Amazon Payments Europe S.C.A. LU24448288 Management: Ian Clarkson, Shaun McCabe

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GEZ keine Antwort mehr, trotzdem zahlen?

Hunderte Seiten gibt es zum sicherlich unbeliebtesten Thema überhaupt. Dennoch muss ich das Thema GEZ erneut aufgreifen, weil ich mich durch den Dschungel an Infos selbst nur schwerlich durchschlage. Folgendes:


Ich wohne in einer WG. Habe irgendwann nach mehreren Briefen der GEZ -in denen ich zum Standardsatz auch noch zu Nachzahlung der nichtgezahlten Monate aufgefordert wurde - auch angefangen diese zu zahlen. Da ich allerdings Schülerin bin (jawohl Schülerin an einer ganz normalen regulären Oberschule) konnte ich die Summe der Nachzahlung selbstverständlich nicht auf einmal zahlen, also hatten wir uns auf Ratenzahlung zzgl zum normalen Tarif geeinigt.

Aus finanziellen und privaten Gründen, hatte ich die Vereinbarung 2-3 Monate nicht eingehalten, woraufhin ich erneut aufgefordert wurde den Gesamtbetrag der noch offenen Summe zu zahlen. Daraufhin habe ich der GEZ in einem Brief erklärt, dass ich nach wie vor Schülerin bin und es mir darum nicht möglich war die Vereinbarung einzuhalten (sowie es mir nicht möglich ist die Nachzahlung auf einmal zu begleichen) - ob wir denn den alten Deal wieder aufgreifen können, sprich, regulärer Monatsbeitrag + Ratenzahlung zum Begleichen der Summe, die während der nicht bezahlten Monate entstanden ist.

Das war im Oktober 2014. Seitdem habe ich keine Antwort erhalten. Im Dezember hat ein Mitbewohner-wechsel stattgefunden. "Der Neue" bezieht BAföG, ist also von der GEZ befreit. Ich dachte eine lange Zeit, dass das dann für den gesamten Haushalt gilt. Dass dies nicht so ist, wurde mir erst vor Kurzem mitgeteilt.

Und nun meine Bitte um Rat:

Soll ich vorsichtshalber der GEZ schreiben, und ganz normal die Zahlung wieder aufnehmen?

Können die mir irgendetwas tun, wenn ich mich nicht melde und darauf warte, dass sie sich melden - bzw. schildern wovon ich tatsächlich bislang ausgegangen war, nämlich, dass nun unser Haushalt von der Zahlungspflicht befreit ist?

Das Schreiben, das ich im Oktober versendet habe, das befindet sich nach wie vor auf meinem Computer. Da ich das aber mit der Post geschickt habe, habe ich natürlich keinen Beweis dafür... Was nun?

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