Lieferverzug bei Amazon-Bestellung, wie sieht die Rechtslage aus? Wer kennt sich bei Gesetzen aus und kann mir helfen?

Guten Abend allerseits!

Mein Papa, 43, bestellt sehr oft verschiedenste Produkte auf Amazon.de, diese sind auch meistens sehr schnell bei uns zu Hause angekommen per Post, in Österreich. Er besitzt seit mehreren Monat Amazon Prime.

Anfang Juli 2016 bestellte er vier Paare Crocs (ich hoffe, dass ich das richtig geschrieben habe!) bei einem Drittanbieter. Laut Amazon werden diese Crocs zwischen dem 29. Juli 2016 und dem 22. August 2016 geliefert. Bis heute wurden jedoch keine Crocs geliefert, von einer Kontaktaufnahme von Seiten des Verkäufers wegen Lieferverzuges o.ä. ist ebenfalls keine Spur.

Mein Papa hat diesem Verkäufer schon eine Nachricht gesendet, wo denn die Crocs bleiben würden. Er ist auch nicht der absolute Deutsch-Profi, von Anrede/Grußformel/Rechtschreibung etc. ganz zu schweigen. Der Verkäufer hat die Nachricht auch bis jetzt nicht beantwortet.

Nun komme ich ins Spiel ;). Ich habe in der Schule, in BWL, kürzlich gelernt, wie man sich bei Lieferverzug verhalten soll. Leider weiß ich nur, wie die Rechtslage in meiner Heimat Österreich aussieht. Da die Crocs zum Teil auch für mich bestimmt waren, möchte ich meinem Papa jetzt helfen, eine richtige Nachricht bzw. Mahnung an den Verkäufer zu senden.

Meine Fragen an euch:

Gilt in diesem Fall nun das österreichische oder das deutsche Recht?

Welche Paragraphen regeln die Bestimmungen zum Lieferverzug in Deutschland (bitte ausführlich, wenn möglich)?

Wie lange sollte man abwarten bzw. wie viele Nachrichten/Mahnungen an den Verkäufer versenden, bevor man rechtliche Schritte gegen ihn einleitet? Was ist in Deutschland üblich?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

Liebe Grüße aus Österreich! :)

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Titulierungsankündigung vom Inkasso, was tun?

Hallo Gemeinde :)

Im April konnte ich aufgrund eines nicht ausreichend gedeckten Kontostandes eine Rechnung von Amazon über 230€ nicht bezahlen. Leider geriet dies natürlich schnell in Vergessenheit.

Daraufhin habe ich 2 Mahnungen bekommen (wie mir von Amazon später mitgeteilt wurde), jedoch nur per email, und diese lese ich nicht besonders oft.

Daraufhin folgte dann ein Schreiben der infoScore Forderungsmanagemant per Post, welches mich erst nochmal an den offenstehenden Betrag errinerte, ich mich umgehend bei Amazon telefonisch meldete und nochmal um eine Zusendung der offenen Posten + Mahngebühren bittete.

Diese Rechnung habe ich dann auch prompt am selbigen Tag beglichen.

Leider folgte kurze Zeit später wieder ein Brief des Inkassos bei dem nur noch die Kosten für verschiedene Dinge aufgelistet wurden, jedoch die Hauptforderung auch als beglichen stand.

Nun rief ich wieder bei Amazon an und fragte warum es noch Rückstände gibt, zumal ich mit Amazon selber alles geklärt habe und mir bestätigt wurde, dass in meinem Kundenkonto alles OK ist. Wieder kam die Antwort, es gäbe keine offenen Rückstände und auch keine aktuelle Forderung ihrerseits.

Nundenn habe ich dem Inkasso ein Schreiben gefaxt welches Ihr schildern sollte, dass von Amazon her keine Forderungen oder sonst was offen sind und ich nicht nachvollziehen kann warum sie sich in dem Brief darauf beziehen von der Amazon EU S.a.r.l. "beauftragt" worden zu sein immer noch offene Posten in Höhe von ca. 70€ zu begleichen obwohl die mir ja zusagten es sei alles i.O. und ausdrücklich geschrieben, den die gelisteten Kosten nicht anzuerkennen.

Dann habe ich mich natürlich im Internet etwas belesen, wobei oft gesagt wird man könnte einfach nicht reagieren und meistens gibt es das Inkassobüro auf Geld zu fordern.

Das habe ich ausprobiert und hatte nun wirklich seit Juni Ruhe. Doch heute kommt erneut ein Schreiben mit einer "Titulierungsankündigung" mit dem Satz: "....,haben wir heute von der Amazon EU S.a.r.l. den Auftrag erhalten, einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie bis spätestens 28.08.2016 zu beantragen."

Dabei unten noch die Anmerkung ich könnte mit dem Beigefügten Barzahlschein im nächsten Rewe oder DM anonym den Betrag ausgleichen.

Soll ich das jetzt ernst nehmen?? Im Rewe eine Forderung der Amazon EU S.a.r.l. begleichen?

Und was nun.... Eben bei Amazon in der Kundenhotline wurde mir nun gesagt man könnte nicht sehen ob alle Rechnungen beglichen sind, auf meine Frage warum Sie gegen mich gerichtlich vorgehen wollen sagte man mir ich muss mit dem inkassobüro sprechen.

Ich habe aber keine Lust mit denen zu sprechen, weil ich vermute jegliche Kommunikation könnte mir in meiner bisherigen Hartnäckigkeit zum Verhängnis werden, in dem das Inkasso das Telefonat als Zugeständnis hinstellt.

Für Ratschläge bin ich sehr dankbar!

Northweek

Recht, Inkasso, Mahnung
Mediafinanz Mahnung - ZAP Hosting - Hilfe?

Also ich habe mal, als ich 15 Jahre alt war, bei ZAP-Hosting einen Vertrag für einen Minecraft Server abgeschlossen. Danach hab ich ihn nicht mehr gebraucht und hab an ihren e-mail eine Kündigung geschrieben, worauf allerdings keine Antwort kam. Die Rechnungen kamen weiter an mein Postfach, aber ich ignorierte sie dummerweise. Jetzt, nach 3 Jahre bekomme ich eine E-mail mit folgendem Inhalt: "wie wir Ihnen bereits per Brief vom 11.07.2016 mitgeteilt haben, hat uns die Firma ZAP-Hosting GmbH & Co. KG (vormals:Zap-Hosting.com - Inh. Marvin Kluck) am 17.05.2016 mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Sie schulden unserem Mandanten aus

Vertrag über Gameserver- und V-Serverhosting vom 14.09.2013, Rechnung vom 28.04.2016

einen Betrag in Höhe von 167,72 EUR. Die genaue Zusammensetzung der Grundforderung und Mahnkosten unseres Mandanten entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung. Leider haben Sie auf unsere Mahnung vom 11.07.2016 nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen: Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 167,72 EUR bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 40,00 EUR Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 69,62 EUR Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 13,92 EUR --------------------------------------------------------- noch offener Gesamtbetrag (Stand: 29.07.2016): 291,26 EUR

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 291,26 EUR ist innerhalb der nächsten 4 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 399443754 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen. Bei den mit * gekennzeichneten Positionen handelt es sich um Bruttobeträge, da unser Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang erfolgt sein, werden wir ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens steht auch der Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis zu befürchten. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.

Mit verbindlichem Gruß Tesch mediafinanz GmbH, Abteilung Mahnbescheid

Tesch mediafinanz GmbH

Als Inkassodienstleister registriert beim Amtsgericht Osnabrück nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG"

Ich bin seit Anfang des Monats im Urlaub, und weiß nicht was ich hier jetzt tun kann, weil die auch noch so Druck machen.

Bitte um Hilfe! :(

Recht, Inkasso, Mahnung, Mediafinanz

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