Mieter (Wohnrecht auf Lebenszeit) zahlt keine Nebenkosten trotz vereinbahrung was tun?

Guten Tag!

Meine "Mutter" hat in einer Wohnung in meinem Haus Wohnrecht auf Lebenszeit. Im Scheidungs vergleich meiner Eltern, bei dem mir das Haus zugesprochen wurde, wurde auch festgehalten, dass sie Zitat: "sämtliche mit der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Kosten, seien diese verbrauchsabhängig oder nicht, werden von der Zweitantragstellerin [Mutter], getragen, die sie auch unwiederruflich verpflichtet, sowohl den Erstantragsteller [Vater] und dem minderjährigen [ich] vertreten durch den Wiederstreitsachwalter [Großvater], diesbezüglich völlig schad-, klag-, und executionslos zu halten. [...] Alle im Haus [Adresse] anfallenden Reparaturs- und Ausbesserungsarbeiten sind ohne jeden Anspruch auf Rückersatz gegenüber dem Erstantragsteller [Vater] und dem mj [ich] vertreten durch den Wiederrechtssachwalter[Großvater] von der Zweitantragstellerin [Mutter] alleine zu tragen und übernimmt die Zweitantragstellerin gegenüber dem Erstantragsteller [Vater] und dem mj [ich] vertreten durch den Wiederrechtssachwalter[Großvater] diese gegenüber allenfalls an sie herangetragenen Ansprüche aus Anlaß der Vornahme von Reparatursarbeiten schad-, klag-, und exekutionslos zu halten."

Da ich nun 20 bin, also Volljährig, muss ich mich um das Haus kümmern. Soweit ich das verstanden habe, ,muss meine Mutter alle kosten des ganzen Hauses übernehmen und nicht nur die ihrere Wohnung. Die Realität sieht allerdings anders aus. Sie zahlt weder Öl noch den Rauchfangkehrer usw.

Erstens: Kann ich ihr selbst eine Mahnung schreiben oder muss ich dazu zu einem Anwalt, wenn ja wie mache ich das? Zweitens: Was kann ich tun. Ich weiß ich kann sie nicht aus dem Haus "hinauswerfen", da sie Wohnrecht auf Lebenszeit hat und ich kann es mir nicht Leisten sie auszuzahlen. Oder kann man da doch Gerichtlich dagegen vorgehen? Das Problem dabei ist, dass sie Mindestpensionistin ist und ich Angst habe, dass ich auf den Anwalts/ Gerichtskosten sitzen bleibe da sie generell viele Schulden hat und kaum pfändbares Einkommen/ Eigentum hat. (Sie weigert sich auch meinen Unterhalt zu zahlen, das liegt allerdings schon bei Gericht).

Außerdem:" Zu dem eingeräumten Recht der Dienstbarkeit der Wohnung gehört auch die uneingeschränkte Benützung des zur Liegenschaft [Adresse] gehörigen Hausgartens, aber auch die Verpflichtung, diesen Hausgarten entsprechend zu pflegen bzw. pflegen zu lassen."

Drittens: bezüglich des Gartens: Ich mähre den Rasen, schneide die Hecken usw. alles selbst. Muss sie mir dafür dann einen Teil meiner Arbeit entlohnen?

Und bitte nicht: "Rede mit deiner Mutter". Die Situation ist ein wenig komplizierter. Ich habe es auch schon des öfteren probiert und es bringt nichts (auch wegen Alkohol usw.) Fakt ist sie hat sich nie um mich gekümmert also nehmen wir einfach an es ist nicht meine Mutter sondern eine x-Beliebige Mieterin, die Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Ich möchte nur alle rechtlichen Möglichkeiten wissen und wissen was mir zusteht.

Rechtsanwalt, Mietrecht, Anwalt, Gericht, Kosten, Mahnung
Handelt es sich bei Mahnungen von ab-in-den-urlaub.de evtl. um Betrugsversuch?

Meine Frau und ich haben im Frühjahr 2016 unsere Hochzeitsreise nach Gran Canaria über ab-in-den-urlaub.de gebucht. Da die Versicherung aber immer noch munter abbucht, sind wir uns eigentlich sicher, dass wir gegenüber ab-in-den-urlaub.de oder gegenüber einem Reiseveranstalter oder einem Versicherer keine offenen Forderungen mehr zu begleichen haben.

Heute dann die böse Überraschung: meine Frau fand heute (07.06.2017) in ihrem Spam-Order eine Zahlungsaufforderung vom 09.03.2017 über 19,90 EUR und darunter im Abstand von 7 Tagen zwei Mahnungen von ab-in-den-urlaub, jeweils mit zusätzlicher Mahngebühr (7,50 EUR und 20,00 EUR) und jeweils mit längst abgelaufener Frist (20.03.2017). Auf der letzten Mahnung stand dann auch, dass die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden wird und dadurch weitere entstehende Kosten von uns zu tragen wären.

Aus der Zahlungsaufforderung geht aber nicht hervor, für welche Leistung wir bezahlen sollen oder welches Unternehmen ab-in-den-urlaub.de mit der Zahlungsabwicklung beauftragt hat. Es steht nur da "Ihr Reiseveranstalter hat uns mit der Zahlungsabwicklung für Ihre Reisebuchung beauftragt."

Mit der dort angegebenen Auftragsnummer und BuchungsID können wir rein gar nichts anfangen. In unserem Account auf der Plattform finden wir auch keinen Hinweis, dort stehen nur die uns bekannten Buchungen. Die Servicehotline ist eine einzige katastrophale Aneinanderreihung von Tonbandansagen und bringt uns auch kein Stückchen weiter. Einen echten Menschen haben wir telefonisch nicht erreicht. Wir sind echt ratlos!

Außerdem haben wir Angst, dass jetzt bereits wegen ursprünglich läppischen 19,90 EUR ein teures Inkassoverfahren gegen uns läuft, das wir auch noch bezahlen dürfen.

Update vom 08.06.2017: Wir haben heute telefonisch direkt Kontakt zur BD24 aufgenommen, die die Versicherungen (als Abo!) anbietet. Die sagen, sie hätten uns gegenüber keine offenen Forderungen.

Urlaub, Spam, Betrug, E-Mail, Inkasso, Mahnung, ab-in-den-urlaub
Wie führe ich eine Zwangsvollstreckung bei minderjährigem Schuldner durch?

Ich bin ehrenamtlich in einem Verein tätig. Bei minderjährigen Mitgliedern verpflichten sich mit Aufnahmeantrag/entsprechender Regelung in Satzung/Finanzordnung der/die gesetzliche(n) Vertreter für alle Forderungen gegen das Mitglied aufzukommen.

Wir haben nun natürlich Fälle, wo minderjährige Mitglieder in Beitragsrückstand kommen.

Konkret läuft ein Mahnverfahren, in dem schon ein Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde und daraufhin ein Pfändungs-/Überweisungsbeschluss eingereicht wurde. Im PfÜB sind Schuldner (minderjähriges Mitglied) und Vertreter eingetragen. Da das Konto des gesetzlichen Vertreters bekannt ist (von diesem wird monatlich der Beitrag eingezogen), ist dieser an das kontoführende Kreditinstitut als Drittschuldner zugestellt worden.

Nun habe ich als Antwort eine Drittschuldnererklärung des Kreditinstituts bekommen, in der angegeben wird der Schuldner stehe mit ihnen nicht/nicht mehr in Geschäftsverbindung. In der Erklärung ist allerdings nur vom PfÜB gegen das Kind die Rede, der gesetzliche Vertreter tauch nirgendwo auf. Ich vermute, dass das Kind tatsächlich kein eigenes Konto besitzt und das Kreditinstitut tatsächlich nur über diesen Umstand Auskunft gegeben hat. Die Beiträge werden nach wie vor vom Konto des Vertreters eingezogen.

Bin ich falsch vorgegangen, bzw. wie kann ich weiter vorgehen?

Bank, Recht, Mahnung, Zwangsvollstreckung
Einspruch wurde ignoriert, Mahnung kam - was tun? - Ursprüngliche Summe bezahlt, Einschreiben geschickt... noch eine Mahnung...!!!

Hallo an die Juristen etc.... ich habe hier eine Mahnung bekommen, weil mein Einspruch offenbar ignoriert wurde. Ich hatte vor einem Monat auf einem Privatparkplatz bei einem Discounter gestanden, vier Minuten zu lang, und bekam direkt einen Strafzettel von 29 Euro. Auf diesem stand, man könne schriftlich Einspruch einlegen, an diese ominöse Parkplatzvermietung mit Postfach. Dies tat ich umgehend. Lange kam nichts. Nun aber kam ein Standardschreiben, es sei keine Zahlung eingegangen, ich solle nun 42,50 Euro bezahlen. Mein Einspruch wurde nicht erwähnt. Meine Güte..... was tu ich nun? Zahle ich die 29 Euro..... oder die 42,50? Einen erneuten Brief wollte ich auf jeden Fall schicken. Diesmal per Einschreiben??? Diese Abzocker!!!!! Danke für Rat....

Ergänzung: Es ist eine Firma mit Sitz in London, hier nur Postfach, keine Telefonnummer. Ich hatte einen kostenlosen Parkschein für 40 min. gezogen und war vier Minuten drüber. Ich hatte eine gehbehinderte Person, die ich betreue, zur Krankenkasse begleitet, die in der Nähe ist aber keine Parkplätze hat.

Da auf dem Strafzettel stand, man könne Einspruch einlegen, tat ich das halt. Ich erwartete mir nicht viel davon, wollte aber die Möglichkeit nutzen. Normalerweise ist  dann die Frist gestoppt!!

Heute kam wieder so ein freundlicher Brief. (A.T.B.G. LTD nennen sie sich, sitzen in London, keine Telefonnummer. Haben hier aber auch ein Postfach). Auf mein Einschreiben plus ursprünglichem Brief haben sie nicht reagiert. Sie fordern wieder die Erhöhung von 13,50 Euro. Drohen mit gerichtlichen Schritten.

Vier Minuten parken zu lang (12:15 statt 12:11 Uhr zurück ) - 42,50 Euro. Darauf stoßen die mit Champagner an.......

Einspruch, Mahnung, Parkplatz

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