Muss ich Inkassogebühren zahlen (an Coeo für Klarna)?

Ich habe vergessen, eine Klarna Rechnung zu bezahlen, die zwischenzeitlich bereits einmal angemahnt wurde. Ich habe dann den Rechnungsbetrag samt Mahngebühr überwiesen, allerdings ein paar Tage nach Zahlungsziel. Einen Tag später erhielt ich ein Schreiben eines Inkassobüros namens Coeo. Ich habe daraufhin Klarna angerufen. Dort sagte man mir, dass die Zahlungsabwicklung an Coeo abgetreten wurde und ich mich nun an Coeo wenden müsse. Eine zweite Mahnung habe ich nicht erhalten, laut Klarna ist diese aber per Post an mich gesendet worden.

Ich habe dann Coeo angerufen und erklärt, dass ich die Rechnung von Klarna laut erster Mahnung überwiesen habe und eine zweite Mahnung nicht erhalten habe. Daraufhin wurde das Verfahren unterbrochen. Nun bekam ich folgende Mail :

"..... wir nehmen Bezug auf Ihre letzte Stellungnahme zum gegenständlichen Inkassovorgang und teilen Ihnen Folgendes mit:

 

Die Zahlungserinnerung unserer Mandantin wies einen zu zahlenden Betrag in Höhe von 42,70 EUR aus, dennoch zahlten Sie lediglich einen geminderten Betrag in Höhe von 41,50 EUR. 

 

Infolgedessen ist unser Unternehmen zwischenzeitlich mit der weiteren Beitreibung der Forderung beauftragt worden. Die dadurch entstandenen, verzugsbedingten Kosten haben Sie zu erstatten.

 

Vor diesem Hintergrund sehen wir nun dem Zahlungsausgleich der hier gegenständlichen Forderung in Höhe von 55,38 EUR bis zum 25.09.2017 entgegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen 


coeo Inkasso GmbH"


Was muss bzw. kann ich tun?


Vielen Dank schon mal!!!

Mahnung, Inkassogebühren
(Leider) gerechtfertigte Inkasso-Forderung nach Umzug und Nicht-Erhalt von Mahnungen. Wie möglichst kostengünstig aus der Geschichte rauskommen?

Hallo liebe Community,

meine Freundin hatte einen DSL- und Festnetz-Vertrag bei Vodafone. Diesen konnte Sie zwecks Umzugs frühzeitig kündigen, da am neuen Wohnotz Vodafone nicht verfügbar war (soweit sehr entgegenkommend von Vodafone).

Nun hat Sie die Rechnungen immer über Einzugsermächtigung bezahlt und das Konto, von dem das Geld abgebucht wurde, extra noch eine Weile behalten. Scheinbar (oder offensichtlich, jedenfalls laut Forderung) war das Konto in dem Moment aber nicht ausreichend gedeckt, sodass entsprechend weitere Kosten angefallen sind.

Diese wurden scheinbar auch angemahnt, aber da meine Freundin keinen Nachsendeauftrag eingerichtet hatte (ja, ich weiß, ab jetzt weiß Sie es besser), haben Sie diese Mahnungen natürlich nie erreicht.

Jetzt, ca. 3 Monate später, erreicht Sie das angehängte Schreiben von infoscore Inkasso mit der Aufforderung, das Geld mit entsprechend hohen Inkasso-Gebühren zu überweisen.

Die Hauptforderung ist ja auch vollkommen gerechtfertigt und Sie ist mehr als gewillt, diesen geschuldeten Betrag zu begleichen. Mit den Inkasso-Gebühren verhält es sich natürlich anders.

Jetzt ist die Frage: Wie soll Sie sich am schlauesten verhalten? Ich bin leider kein Anwalt und kann das natürlich auch nur sehr laienhaft beantworten, daher leite ich die Frage, verbunden mit weiteren dazugehörigen, hiermit an Euch weiter.

  1. Kann man die Hauptforderung einfach an Vodafone überweisen und dann das Inkasso-Unternehmen mehr oder weniger aussitzen? Dieses Vorgehen wurde hier

    https://www.gutefrage.net/frage/ist-man-verpflichtet-mit-inkassounternehmen-zu-kommunizieren

    angeraten. Aber geht das überhaupt? Laut Vodafone-Forum ist in solchen Fällen rechtlich betrachtet wirklich das Inkasso-Unternehmen der Gläubiger. Aber wie ist das wirklich? Geht der Foderungs-Titel quasi von Vodafone auf das Inkasso über? Oder liegt die Forderung immernoch bei Vodafone, sodass Sie den offenen Betrag wirklich auf deren Konto überweisen könnte, wie in der Antwort vorgeschlagen?

  2. Kann ich die Forderung, ebenfalls wie in o.g. Frage bzw. der Antwort dazu angegeben, gegenüber dem Inkassobüro mangels Vorlage der Gläübigervollmacht schriftlich zurückweisen? Hat das rechtlich betrachtet Hand und Fuß?

  3. Da es sich um genau die gleiche Inkasso-Firma handelt. Hat es Sinn ein Schreiben wie in der Experten-Antwort zu folgender Frage aufzusetzen?

    https://www.gutefrage.net/frage/infoscore-forderungsmanagement-abzocke

  4. Zusammenfassend: Wie soll Sie sich am dümmsten verhalten (in Zukunft Nachsendeauftrag einrichten und Kontodeckung beachten ist schon klar :P)?

Tausend Dank und viele Grüße

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Geld, Recht, Titel, Forderung, Gläubiger, infoscore, Inkasso, Mahnung, schuldner
Wie viele Mahnungen muss ein Vermieter an Mieter schicken bevor er vor Gericht geht?

Hallo,

wir haben in August letztes Jahres eine Wohnung in Berllin gemietet. Da ich mich dieses Jahr selbständig gemacht habe bräuchten wir eine neue mit Teilgewerblichen Nutzung. Wir haben uns in April dieses Jahres auf der Suche gemacht und brauchten nun Miterschuldenfreiheitbescheinogung von unserem Vermieter. Sind also dorthin gegangen und uns wurde mitgeteilt dass wir ca 18€ ( weiß nicht mehr genau ) Schulden haben da wir manchmal selber die Miete überwiesen haben und es sollte durch Lastschrift laufen. Das haben wir ausgeglichen und am 6.4 haben wir schriftliche Bestätigung bekommen, dass mit dem Tag keine Rückstände aus Miet und Nebenkosten Zahlungen bestehen.
Alles gut uns schön. Ganz abgesehen davon, dass unsere Vermieter uns mündlich versprochen hat, dass wenn wir ihm einen Nachmieter finden können wir Aufhebungsvertrag machen , wir haben neuen Vertrag unterschrieben und würden verarscht-wir haben 4 passende Mieter ( laut Vermieter Erwartungen)gefunden, alle Dokumenten ins Büro gebracht und uns wurde gesagt sobald Chef aus dem Urlaub kommt wird entschieden wer die Wohnung kriegt - dann kommt Chef und sagt er hatte sowas nicht gesagt und alle in dem Büro stellen sich quer..
Na ja aber zum Punkt. Wir haben die Wohnung gekündigt und müssen sie bis Ende August abgeben. Jetzt kommt aber am 6.7 eine Mahnung wo es drauf steht , dass wir Miete in November letztes Jahres nicht bezahlt haben und es in eine Woche bezahlen sollen sonst landen wir vor Gericht !Pech wollte , dass wir damals Gemeinschafts Konto hatten und dies ca in März dieses Jahres geschlossen haben und wir könnten nicht prüfen ob das wirklich so war. Wir haben also einen Brief an unseren Vermieter geschickt wie ist es möglich , dass wir in April eine Bescheinigung kriegen wo es bestätigt ist dass wir keine Schulden bei ihm haben und jetzt kommt sowas und früher während mehrere Monate vergangen sind haben keine Mahnung bekommen ? Anstatt Erklärung kriegen wir letzte Woche Mahnbescheid mit Gericht und Rechtsänwalt kosten. Daraufhin haben wir Sparkasse angerufen und gefragt ob es möglich wäre dass sie uns unsere Umsatzanzeige schicken könnten. Dies kam heute an und tatsächlich Geld war auf dem Konto, sie haben es nicht abgebucht und in dem Zeit wurde schon was anderes abgebucht und es fehlte. Da wir sicher waren dass alles in Ordnung ist weil wir NIE eine Mahnung bekommen haben, sogar eine Mietschuldenfreiheitbescheinigung bekommen haben würden wir nie auf die Idee kommen dass wir dort Schulden haben. Nun steht die Frage was passiert jetzt ? Sollen wir einen Anwalt nehmen - was allerdings auch kostet . Oder haben wir keine Chancen und sollen es lieber mit ganzen Zinsen ,
Gericht und Rechtsanwalt kosten bezahlen bevor es noch mehr sein wird?

Mietwohnung, Recht, Mahnung
Agentur für Arbeit Inkasso will Forderung von Jahren, verjährt?

Habe vor paar Tagen eine Forderung vom Agentur für Arbeit Inkasso-Service gekriegt. Und zwar einmal eine FO für mich und meine kleine Schwester.
Meine Forderung ist am 10.03.2014 fällig gewesen, da ich mir aber sehr sicher bin das die Zahlung getilgt wurde aber ich leider keine "richtigen Beweise" habe, würde mich interessieren welche Möglichkeiten ich hätte es umzugehen die FO. Da wäre noch eine FO von mir, die am 28.01.2013 fällig war, da bin ich auch sicher das die getilgt worden ist.
Halt noch die FO von meiner Schwester die am 28.01.2013 fällig war. Die ganzen Rechnungen wollen die spätestens bis zum 20.07.2017 haben.
Haben schon die telefonisch angerufen um das Problem zu lösen... da wird halt nur gesagt das die noch offen sind und bla bla bla. Wir haben über nea Vorgangsnummer die ganzen Rechnung die früher offen waren getilgt und die Dame meinte auch früher, es wären keine weiteren Forderungen offen aber die finden halt nicht den Eintrag dass die Rechnungen alle getilgt worden sind heute.
Und jetzt auf einmal kriegen hier wir die ganzen Forderung von früher wieder rein.
Was wäre eure Idee/Vorschlag?
Ein "Widerspruch Schreiben" würd ich jetzt denken oder wenn ja wie und was soll alles als Anlage beigefügt werden..?

Danke für eure Vorschläge

Rechnung, Geld, Recht, Agentur, ARGE, Forderung, Inkasso, Mahnung, SGB, Verjährung, bundesagentur, Paragraph, veraltet
Inkasso meldet sich nach Mahnbescheid - was tun?

Hallo Zusammen!

Im Mai erreichte mich ein gerichtlicher Mahnbescheid bezüglich des Inkasso-Unternehmens Ugv (und deren Anwälte). Das Unternehmen bezog sich in den vorangegangenen Mahnungen auf eine Rechnung von Klarna um ca. 19 Euro - diese habe ich NACHDEM der Mahnbescheid bei mir eintraf und ich diesem vollständig widersprochen habe direkt an Klarna (inklusvie deren Mahnungsgebühren von ca. 24 Euro) - alles abgesprochen mit einem Mitarbeiter, mit richtigem Betreff in der Überweisung etc. Die gesamte Forderung von der UGV überschritt mit Inkassogebühren und sonstigen Willkürbeträgen aber 200 Euro. Heute kam dann von der UGV ein Brief, in dem das Inkassounternehmen schildert, dass eine Weiterleitung an das zuständige Gericht nun unmittelbar bevorsteht - außer, ich überweise 112 Euro - die Inkassokosten wurden also ohne weitere Erklärung dazu vom Unternehmen geschmälert. Auch eine Ratenzahlung wird mir ohne Gebühren Angeboten und ein Schreiben, in dem ich mich ggf. noch einmal dazu äußern kann, liegt bei.

FRAGE: Wie soll ich mich verhalten? Dass ich es vermeiden will, die Inkassogebühren tatsächlich zu zahlen, sollte klar sein. Die Hauptforderung und die Mahnungsgebühren von Klarna sind beglichen und eigentlich sollte die UGV auch davon in Kenntniss gesetzt worden sein. Soll ich mich noch in dem beigefügtem Schreiben äußern, es ganz ignorieren oder einen Beleg von meiner Überweisung an Klarna (NACH dem gerichtlichen Mahnbescheid) zuschicken?

Inkasso, Jura, Mahnung

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