Mahnung von KSP Rechtsanwälten - Bezahlen oder Widersprechen?

Guten Abend,

ich weiß, dass es schon einige Fragen zu dem Thema Mahnungen von KSP Rechtsanwälten gibt, allerdings nichts konkret in meine Richtung.

Ich habe eine Mahnung über einen Betrag von 116 € erhalten. Zu der Geschichte:

Ende letzten Jahres habe ich bei eBay einen Artikel per Sofortkauf für 30€ gekauft und per PayPal GASTZAHLUNG (nicht PayPal Konto!) bezahlt. Kurze Zeit später erhielt ich von eBay eine Nachricht, dass es sich bei dieser Auktion um einen Betrugsversuch gehandelt habe und ich ein Ticket eröffnen sowie meine Zahlung zurückholen solle. Also eröffnete ich ein Ticket und ging anschließend zur Bank um die Lastschrift zurückzuholen. Anschließend war für mich die Sache erledigt.

Auf Nachfrage bei KSP, wieso diese jetzt im Auftrag von PayPal 34,89€ + Gebühren = 116€ von mir eintreiben wollen, erhielt ich folgende Antwort: Ich hätte die ganzen Mahnung von PayPal die per Email kamen bisher ignoriert. Zudem sei ich PayPal die 30€ schuldig geblieben, da diese für mich in Vorkasse gegangen seien und das Geld an den Verkäufer geleitet hätten und dann die 30€ von meinem Bankkonto gebucht hätten. Dieser Abbuchung hätte ich dann widersprochen und mir somit das Geld von PayPal wiedergeholt und nicht von dem Verkäufer.

So ganz macht das für mich alles keinen Sinn, da ich auch nicht weiß, wie ich es anders hätte machen sollen.

Zudem liest man im Internet viel, dass man diesen Mahnungen widersprechen solle bis hin zum gerichtlichen Mahnbescheid, da KSP sowieso nicht vor Gericht zieht.

Was sind Eure Meinungen?

MfG

Betrug, eBay, Inkasso, ksp, Mahnung, PayPal, KSP Rechtsanwälte
Kann ich ohne Mahnung ausgeschult werden?

Aloha Community!

Da es ja bald Zeugnisse gibt und einen die Fehlzeiten einholen, habe ich so das befürchten, dass meine gelibete Stammkursleiterin von der Schule entlassen möchte. Wir haben so eine Fehlzeitendokumentation in der die Lehrer separat nochmal unterschreiben müssen. Da wir die Fehlzeitendokumentation abgeben mussten und einige Unterschriften (19) fehlen (wovon aber mindestens 10 / 11 in den Kursbüchern als attestiert vermerkt sind) meinte meine Lehrerin, dass ich somit wahrscheinlich ausgeschult werde, weil: Ab 5 entschuldigten Stunden bekommt man eine Attestpflicht, wenn man dann 5 unentschuldigte Stunden hat bekommt man eine Mahnung von der Schule, wenn man dann wieder 5 unentschuldigte hat bekommt man eine zweite Mahnung und wenn man dann noch einmal eine unentschuldigte Fehlstunde hat wird man ausgeschult. Jetzt die eigentliche Frage: Selbst wenn es zu "viele" unentschuldigte Fehlzeiten sind (sprich 10 oder 11) kann ich dann ausgeschult werden? Bis dato habe ich noch keine einzige Mahnung erhalten! Ist das dann rechtlich überhaupt vertretbar? Zudem habe ich ja alle Atteste! Aber weil ich hin und wieder es vergessen habe dem Lehrer mein attest vor zu weisen akzeptieren die die Atteste von vor 2-3 Monaten nicht mehr. Ich habe ein solides 2er Zeugnis und keinen einzigen Unterkurs oder gar weniger als 6 Punkte auf dem Zeugnis und ich habe meiner Stammkursleiterin gesagt, dass sowas nicht mehr passiert, da einiges in dem Jahr hier passiert war (Ich weiß, das entschuldigt rein gar nichts) und, dass wenn ich nicht entlassen werden viel organisierter und strukturierter sein werde. Also... Erstmal danke für eure Geduld, dass ihr durchgelesen habt! Was meint ihr? Ich bin etwas verunsichert :/

Schule, Recht, Mahnung, Attest
Darf der Vermieter eine Reinigungskraft auf unsere Kosten einstellen?

Guten Tag,

wir haben folgenede Situation:

Wir wohnen auf einem Hof mit mehreren Parteien. In unserem Teil des Hauses wohnen zwei Parteien. (Wir und unsere Nachbarn unter uns) Nun sind unsere Vermieter der Ansicht,das wir das Treppenhaus nicht ausreichend säubern. Dabei machen wir dies einmal die Woche (vorzugsweise Mittwochs). Zunächst drohte uns die Vermieterin mündlich aus heiterem Himmel mit einer Mahnung. Trotz unserer wöchentlichen Säuberung kam ca. einen Monat später nun die schriftliche Mahnung in der steht,sofern wir das Treppenhaus nicht säubern würden,würden sie eine Reinigungsfirma auf unsere Kosten einstellen. Nun habe ich sämtliche Foren und Seiten im Internet durchforstet. Soweit ich es verstanden hab,dürfen sie uns keine Kosten für eine Reinigungskraft aufbrummen solange wir uns an die Hausordnung bzw vertragliche Regelung halten den Hausflur einmal wöchentlich zu reinigen. Sollten sie dies dennoch tun dürften wir das ganze Ablehnen und sie würden auf den Kosten sitzen bleiben. Denn wie ja bekannt ist,darf der Vertrag nich einseitug geändert werden. Nun stellt sich mir aber die Frage: Im Vertrag selber steht nichts der gleichen über diverse Nebenkosten diverser Reinigungsfirmen. (Vertrag ist logischer Weise unterschrieben worden!) Wie sieht es aber mit den Anlagen aus? Die Hausordnung ist z.B. ein komplett eigenes Dokument,welches aber nicht unterschrieben wurde (dort steht ebenfalls nichts über die Nebenkosten einer evtl. Reinigungsfirma)...Ebenso wie die zweite Anlage "Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten". Dort steht drin,dass darunter auch jene Säuberungen zählen... Sollte ich mir jetzt Gedanken machen,dass wir trotz unserer regelmäßigen Reinigung eine Putzfirma aufgebrummt bekommen? Müssen WIR das dann wirklich bezahlen? Oder bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen,da wir unseren Pflichten ja nachgehen?

Wäre um eine schnelle Antwort sehr dankbar.

MfG

Kekshupe

reinigen, Mietrecht, Mahnung
Mahnung (Inkasso) aber falscher Name und Adresse. Vertrag ist 16 Jahre alt. Wie reagieren?

Hallo,

ich habe vor 16 Jahren bei einem Provider Webspace bestellt, war zu diesem Zeitpunkt gerade mal 15 Jahre alt. Es ging um ein Computerspiel, da ich keine 18 war und ich Angst hatte man könnte mir deswegen was anbelangen habe ich einen falschen Namen benutzt. Der Name war nur ein wenig geändert, hier und da ein Buchstabe zuviel. Aus Markus Weyand wurde Marcus Weyannt (war nur ein ähnliches Beispiel).

Habe die letzten Jahre immer die Rechnung gezahlt, waren nur an die 25€ im Jahre. Besitze schon lange keine Unterlagen mehr, war einfach zu Faul zum kündigen.

Jedenfalls habe ich vor einem Jahr mein Konto aufgelöst und woanders ein neues eröffnet. Natürlich allen Firmen Bescheid gesagt, bis auf diesen alten Posten. Heute flatter ein Inkasso-Brief bei meiner Mutter! ins Haus. Mein "falscher Name" und eine falsche "Adresse"(Falsche Hausnummer). Postbote hat den vermutlich abgegeben da der Name halt doch noch ähnlich ist. Man kennt sich ja in einer kleinen Stadt.

Bekam natürlich vorher keinen einzigen Brief, dass noch eine Rechnung aussteht, hätte diese ja bezahlt, sind ja klecker Beträge. Aus 20€ sind aber jetzt 130€ geworden durch die Abzocker. Denen mein Geld in den Rachen zu werfen mag ich natürlich nicht.

Wie sollte ich denn jetzt da reagieren? Einfach nicht reagieren? Da es die Person quasi ja nicht gibt? Oder sollte meine Mutter sich dort melden, dass die Namen nicht stimmen, dass da ein Fehler vorliegt etc.? Oder das ich gar nicht geschäftsfähig war?

Weiss nicht wie ein Inkasso reagiert, bei solchen kleinen Beträgen und dann falscher Name und Adresse, da werden die doch vermutlich schnell klein beigeben oder?

Vllt. hat jemand ne Idee.

Rechnung, Recht, Inkasso, Mahnung, geschäftsfähig

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