Kann eine Petition im Wiener Petitionsausschuss wiederholt werden?

Eine Frage die ich mir seit heute stelle, liebe Freunde, ist:

Ob ich eine Petition gleich im Anschluss an die Ablehnung eines Themas mit ähnlichem Anliegen wiederholen kann.

Zum Beispiel:

Ich habe in meiner Petition gefordert, dass die Winterquartiere auch im Sommer geöffnet bleiben sollen und erhielt von der MA62, dem Petitionsausschuss die Antwort, dass es sich um Privatquartiere handeln würde.

Auch wenn die Obdachloseneinrichtungen selbst bereits demonstrieren das diese offen bleiben sollen, wurde die Petition dennoch abgelehnt, da es sich um kein Wien Thema handeln würde.

Gut anders hätte dies ausgeschaut, wenn ich nicht gefordert hätte, dass die Obdachloseneinrichtungen offen zu bleiben haben, sondern das die Gemeinde Wien aufgefordert wird, die am 21.6.2021 beschlossenen Punkte der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit umzusetzen.

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/start-der-europaeischen-plattform-zur-bekaempfung-der-obdachlosigkeit.html

Diese Vereinbarung von 27 EU Staaten umfasst folgende Punkte:

  • Niemand soll auf der Straße leben müssen mangels zugänglicher, sicherer und geeigneter Notunterkünfte.
  • Niemand lebt länger in Not- oder Übergangsunterkünften, als für einen erfolgreichen Umzug in eine dauerhafte Wohnlösung erforderlich ist.
  • Niemand wird aus einer Einrichtung (zum Beispiel Gefängnis, Krankenhaus, Pflegeeinrichtung) entlassen, ohne dass ihr oder ihm ein angemessenes Angebot an Wohnraum angeboten wurde.
  • Räumungen der Unterkunft sollten nach Möglichkeit verhindert werden. Niemand soll ohne Angebot einer geeigneten Wohnungslösung vertrieben werden.
  • Niemand soll aufgrund ihres oder seines Obdachlosenstatus diskriminiert werden.

Der Punkt 1 deklariert also klar, dass niemand auf der Straße leben muss, weil die Notunterkünfte im Sommer fehlen.

Punkt 4 das die Unterkünfte nicht geräumt werden dürfen. So das sie auch im Sommer offen bleiben müssten.

Es wurde von mir also falsch deklariert.

Wenn ich nunmehr also die Petition neu benenne:

Thema: Umsetzung der Vereinbarung der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit auch in Wien

Und nunmehr begründe, dass wohl auch Wien an die Vereinbarung gebunden wäre, weil ja die Unterkünfte in Wien zur Verfügung stellen sind, müsste es eigentlich ein Wien Thema sein.

Kann man eine ähnlich lautende Petition gleich nach der Ablehnung einer Petition die genau genommen das Gleiche forderte durchführen?

Was meint Ihr?

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