Ausgleichsklausel bei Arbeitnehmerkündigung?

Gegenseitige Ansprüche aus Arbeitsverhältnis mit Lohnzahlung abgegolten, worauf bezieht sich diese Klausel?

Ich habe mein Arbeitsverhältnis aus privaten Gründen form- und fristgerecht gekündigt. Da ich noch einen bestehenden Anspruch auf Resturlaub wie auch aufgelaufene Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto habe, bat ich in der Kündigung darum diese innerhalb der Kündigungsfrist abgelten zu können. Hierzu muss ich sagen, die Kündigung erreichte meinen Arbeitgeber ca. 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist von 4 Wochen. Resturlaub sind noch 9,5 Tage und AZK-Stundenaktuell +67,5 Stunden. Ausgehend von meiner vertraglich vereinbarten 40-Stunden-Woche sollten das insgesamt 3 Wochen zusammenhängend sein. Restliche, noch auflaufende +Stunden sollten mit der letzten Lohnabrechnung vergütet werden.

Nun habe ich eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten, aus der hervorgeht, dass mir das verlangte Arbeitszeugnis nach Ablauf der Kündigungsfrist zugeht, wie auch folgender Satz, Zitat: "Alle gegenseitigen Ansprüche werden mit der Lohnzahlung für den Monat *... (*letzter Arbeitsmonat) abgegolten." Eine Ausgleichsquittung wurde mir bisher nicht zugestellt, sodass ich dieses Procedere ebenfalls gegenzeichnen müsste. Nun klingt diese Angabe für mich recht schwammig, da in dieser Kündungsbestätigung nicht detailliert auf die Anfrage bezüglich Resturlaub und Plusstunden eingegangen wird. Eine genaue Angabe hierzu bekomme ich jedoch von meinen Vorgesetzten oder der Lohnbuchhaltung jedoch auf Anfrage auch nicht.

Meine Frage stellt sich demnach wie folgt: Welche rechtlich haltbaren Ansprüche bezieht diese Klausel mit ein? Muss mir mein AG den Resturlaub wie auch den Freizeitausgleich der Plusstunden nach dem Arbeitszeitkonto gewähren oder anders,  kann ich darauf bestehen? Eine Verweigerung des Urlaub und Freizeitausgleichs seitens des AG auf Grund Personalmangels oder nicht eingehaltener Fristen ist nicht gegeben und wäre streitbar. Sprich, dies könnte kein Grund für eine Verweigerung seitens des AG sein.

Ergo, kann ich meinen geltend gemachten Anspruch auf Resturlaub und Freizeitausgleich der +Stunden durchsetzen oder kann mein AG darauf bestehen diesen Anspruch zu Vergüten, woraus mir ein Nachteil entstehen würde, da die Vergütung voll versteuert würde und sich im Nachgang unverhältnismäßig zur Vergütung bei Freizeitausgleich verhalten würde?

Ich habe keine Lust darauf, im Nachhinein dazustehen, bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist gearbeitet zu haben und am Ende auf Grund dieser Ausgleichskausel auf meinen Anspruch verzichten zu müssen.

Ich bedanke mich jetzt schon einmal für die Antworten!

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Schriftliche Zusage für unbefristet Stelle aber noch kein Vertrag, alte Stelle trotzdem kündigen (befrister Vertrag TV-L)?

Hallo zusammen, ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe einen auf 7 Monate befristeten Vertrag nach TV-L. Mir liegt eine vorbehaltliche Einstellung für eine unbefristete Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Schriftlicher Form von dem neuen Arbeitgeber vor. Am Sonntag bzw. Montag wird meine Probezeit beendet sein, weshalb ich nach § 30 (5) Satz 1 rechtlich nicht mehr ordentlich kündigen kann. Mein Arbeitgeber sagte mir, dass er trozdem die Kündigung akzeptieren würde. Geplant ist, dass ich spätestens am 01.09. für den 30.09. kündigen soll, damit ich am 01.10. bei der neuen Stelle anfangen kann. Mein Problem ist jetzt, dass das Führungszeugnis, welches ich vor 14 Tagen online beantragt habe, dem neuen Arbeitgeber noch nicht vorliegt und er ohne dieses keine Einstellung vornehmen kann. Zudem stellt er immer nur zum Monatsersten ein. Eigentlich sollte ich schon zum 01.09. anfangen, aber zum geplanten Kündigungszeitpunkt lag das Führungszeugnis auch noch nicht vor, weshalb ich den Einstellungstermin verschoben hatte, weil mir das zu riskant war zu kündigen. Was soll ich tun? Trotzdem wie geplant kündigen oder Einstellung nochmals verschieben? Bis auf das Führungszeugnis liegen dem neuen Arbeitgeber alle benötigten Unterlagen vor. Die Erstuntersuchung bzw. Einstellungsuntersuchung habe ich auch schon gemacht. Danke schonmal Ninebeere

Kündigung, Recht, Führungszeugnis, TV-L, Arbeitgeberwechsel, befristeter-vertrag, Ausbildung und Studium
Kein Arbeitslosengeld wegen fehlender Arbeitsbescheinigung?

Hallo. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Sachlage:

Ich habe Ende Juni bei einen neuen Arbeitgeber angefangen zu Arbeiten. Einen Tag habe ich gearbeitet, danach war ich für 4 Wochen krankgeschrieben. Ende Juli (31.07.) habe ich dann eine ORDENTLICHE FRISTGEMÄßE Kündigung bekommen. (War noch in der Probezeit und hatte da 2 Wochen Kündigungsfrist.) Habe mich natürlich gleich beim AA gemeldet. Jetzt ist das Problem das mir mein "alter" Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht sendet bzw. dem AA. Ich habe es sowohl telefonisch, per Email und schriftlich aufgefordert die Arbeitsbescheinigung dem AA zukommen zu lassen. Bis jetzt ist immer noch nichts da und ich weiß nicht was ich noch machen soll. Das AA meint, ich soll einfach noch abwarten ... toll es ist bald Ende des monats und ich brauche ja Geld für den nächsten Monat.

Desweiteren meinte eine Frau vom AA, dass die Kündigung vielleicht eine fristlose Kündigung ist, da als Datum im Briefkopf, dass Datum steht zu dem ich gekündigt wurden bin. Allerdings steht wortwörtlich in der Kündigung: ordentlich und fristgemäß zum ..... ! Zu dem habe ich in den 2 Wochen (Kündigungsfrist) auch Geld vom AG erhalten. Meiner Meinung nach ist es eine ordentliche Kündigung und das mit dem Datum vielleicht nur ein versehen. Kann man überhaupt FRISTLOS gekündigt werden wenn man Krank ist? Und auch die Krankenscheine immer rechtzeitig beim AG abgegeben hat.?

Könnt ihr mir einen Tipp geben, was ich jetzt machen soll?

Kündigung, Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsamt, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kündigung