Bei meinem letztem AG habe ich auf Grund von Mobbing bereits vor einigen Wochen gekündigt,
Eine AU muss ich ab dem 3. Tag bringen.
Ich war in meinem letzten Arbeitsmonat 2 Tage ohne AU krank. Nach all der Zeit bekomme ich nun Post mit einer Rechnung von diesen 2 Tagen. Nun wird verlangt das in meinem Fall eine AU ab dem 1. Tag vorgelegen muss.
Laut AV ist der 3. Tag als Vorlegepflicht genannt im Tarifvertrag steht das ggf. ab dem 1. Tag eine verlangt werden kann.
Dass dies möglich ist verstehe ich schon aber mein AG hat mich nicht darüber informiert und nun wollte ich fragen ob er das rechtlich nach so vielen Wochen einfach ändern darf ? Ich arbeite da seit Mai nicht mehr und erst jetzt fällt denen das ein ?
Für mich klingt das eher nach Schikane.
Dankeschön