Darf mein Arbeitgeber mir die Abteilungsleitung entziehen?
Hallo zusammen.
Ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen. Ich hätte mal eine Frage. Mein Chef hatte mit mir heute ein Gespräch in dem er mir sagte das ich zu oft krank wäre. Ich weiß das meine Gesundheit die letzten Jahre nicht die beste war. Aber wenn ich mich krank gemeldet habe, war ich auch wirklich krank. Ich war heute z.B. den ersten Tag nach 6 Wochen wieder da weil ich Hautkrebs hatte und behandelt wurde. Es ist jetzt nicht so das ich wegen Schnupfen zu Hause bleibe.
Mein Chef meinte jetzt das es als Führungskraft nicht tragbar wäre und er darüber nachdenkt mir die Abteilungsleitung zu entziehen. Darf der Arbeitgeber das einfach so? Ich würde dann ja auch weniger Geld bekommen.
Wäre froh um ein paar Antworten, damit ich weiß wie ich da reagieren kann.
LG Manuela
4 Antworten
Der Entzug der Abteilungsleitung wäre unter Umständen sein Weisungsrecht.
Die Änderung deines Lohns geht nur über Änderungskündigung. Wenn er damit kommt, unterschreibst du nicht und lässt es prüfen.
Wenn er damit kommt, unterschreibst du nicht und lässt es prüfen.
Ich glaube nicht, daß Du darüber zu entscheiden hast.
Entsprechend deinen Vertrag mal lesen, solltest Du als AbtL doch schaffen
Die Abteilungsleitung kann man Dir entziehen, Dein Gehalt kann man Dir nicht ohne Deine Zustimmung kürzen - sonst nur über eine Änderungskündigung.
Darf der Arbeitgeber das einfach so?
Natürlich darf er das.