Darf AG im Nachhinein AU ab dem 1. Tag verlangen?

2 Antworten

Ohne vorherige Anweisung gilt immer das wie es bisher gehandhabt wurde.

Wenn der AG mit den Krankheiten eines AN nicht einverstanden ist, kann er die Vorlage der AUB ab dem Ersten Tag verlangen, bei der nächsten Krankheit!

Rückwirkend geht das nicht.

Er darf das wenn selbstverständlich nur für die Zukunft verlangen und nicht rückwirkend. Denn rückwirkend ist die Ausstellung einer AU so nicht mehr möglich.

Ich arbeite da seit Mai nicht mehr und erst jetzt fällt denen das ein ?

Dann ist das Anliegen komplett sinnlos.

Woher ich das weiß:Recherche