Wie soll ich am besten vorgeheen?

2 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Wenn Du eine sichere Zusage bekommst, kannst Du mit dem zukünftigen AG vereinbaren, dass Du am 1. November anfängst und zum 31. Oktober kündigen.

AG wissen auch, dass AN Kündigungsfristen haben und selbst wollen sie ja auch, dass diese in ihrem Betrieb eingehalten werden.

Man kann auch zu jedem beliebigen Datum einen Aufhebungsvertrag schließen. Allerdings muss der AG damit einverstanden sein. Ist er das nicht, muss die Kündigungsfrist eingehalten werden.

Habe Angst, dass ich das Apartment für die letzten drei Oktoberwochen bezahlen muss.

Gibt es eine solche Vereinbarung? Was steht denn zur Wohnungsüberlassung im Vertrag?

Du kannst das Vorstellungsgespräch abwarten und um einen Aufhebungsvertrag bitten. Dann bist du pünktlich raus und musst auch für die Wohnung nichts mehr bezahlen.

Oder den neuen Arbeitgeber bitten ein paar Tage länger auf dich zu warten und dann die Kündigungsfrist regulär einhalten.


Resa900 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 09:57

Kann man auch mitten im Monat anfangen oder? Also z. B. am 07.10?