Guten Tag, im Rahmen eines Kleingewerbes finanziere ich meinen Unterhalt. Angemeldet habe ich dieses im September 2021. In den 4 Monaten bis einschl. Dezember 21 habe ich durchschnittlich unter der 470 Euro Grenze verdient — bin also unter Vorbehalt in der Familienversicherung mitversichert.
Unter Vorbehalt heißt, dass dies erst mit meinem Steuerbescheid für 2021 bestätigt werden kann.
In meinem Interesse ist es aber, dass ich mehr als 470 Euro verdiene — ich müsste mich (Kriterien werden erfüllt) studentisch selbst versichern.
Mein Anliegen: Interpretiere ich es nun richtig, dass, wenn ich gemäß Steuerbescheid für 2021 unter der 470 Euro Grenze familienversichert bin, ich solange dies bleiben kann — unabhängig vom Einkommen — bis ich beispielsweise Mitte 2023 meinen Bescheid für 2022 einreiche, in dem dann stehen wird, dass ich mehr als 470 Euro im Durchschnitt verdient habe? Und ich mich dann ab Erhaltens des Steuerbescheids von 2023 eigenständig versichern müsste, ohne nachzuzahlen?
Ich beziehe mich hierauf: https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/versicherungsrecht/68-familienversicherung-und-gesamteinkommen-bei-selbststaendigen.html