Beim Pflichtpraktikum weiterhin familienversichert?

Hallo,

Da ich demnächst ein Pflichtpraktikum von 20-26 Wochen im 5. Semester des Studiums absolvieren werde, frage Ich mich ob man immernoch familienversichert bleibt. Der Arbeitgeber hat mich schon zu Kenntnis gesetzt, dass ich nicht vom Arbeitgeber versichert bin und ungefähr 800€ brutto Aufwandsentschädigung erhalte.

Da Ich aber von vielen Kollegen und auch bei vielen Telefonaten mit der Krankenkasse, immer was anderes zu hören bekommen habe, würde Ich gerne euch nochmal fragen.

Ein Teil behauptet, dass man 470€ maximal verdienen darf (zzgl. Werbungskosten könnten es bis zu 630€ werden auf 6 Monate gesehen) und alles darüber heißt studentische Krankenversicherung für ~108€.

Der andere Teil meint, dass man bei einem festgeschriebenen Pflichtpraktikum von der Hochschule/Uni keinerlei Gebühren zahlen muss, da man eine reguläre Studentenversicherung hat, die man im Beitrag mit zahlt, wobei die Arbeitszeit und Lohnhöhe keine Rolle spiel und dass diese Art der Beschäftigung grundsätzlich versicherungsfrei ist.

Da stellt sich mir halt die Frage was Ich da genau machen muss und wem ich Glauben schenken soll. Die Krankenkasse meint, dass Ich bei Nicht-Abschließung der studentischen Krankenversicherung Versicherungsbetrug begehen würde und Bekannte von mir haben mit 1000 Brutto kein einziges Wort gesagt bekommen haben und waren weiterhin familienversichert.

Ich freue mich auf eure Antworten.
LG

Versicherung, Recht, Krankenkasse, Pflichtpraktikum, Praxissemester, Ausbildung und Studium

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