Hi, ich mache momentan ein Bundesfreiwilligendienst, also sowas wie ein freiwilliges soziales Jahr und im Anschluss eine Ausbildung.
Das Bfd wollte ich zwei Monate früher beenden, da ich gerne noch in den Urlaub mitfahren würde, und das sonst nicht geht.
Nun habe ich mich an die Arbeitsagentur gewant wie das ist mit der Versicherung und ob ich mich arbeitslos melden muss.
Die Antwort lautete, ich müsse mich nicht arbeitslos melden, diese könnte allerdings mit in die Rentenversicherung genommen werden.
Jetzt zu meinem eigentlichen Problem: Versicherungsbeiträge werden nur übernommen, wenn ich Arbeitslosengeld erhalte. Eine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist unter anderem, dass ich mindesten ein Jahr beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung gearbeitet haben, was ich nicht habe.
Ich habe aber kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, bin ich also nicht versichert?
Weiß jemand was ich in dem Fall am besten machen könnte?
Vielen Dank im Voraus fürs antworten!!!