Guten Morgen
Mein Bruder Tobias ist seit 3 Monaten im Bezug von Krankengeld wegen einer Angst-Störung. Immer dann, wenn er unter Druck (z.B. Erwartungen von Anderen) steht, bekommt er Panik. Er kann daher seinen Beruf (Werkzeugmechaniker) nachweisbar nicht ausführen und ist seit Ende August krankgeschrieben. Das nur dazu. Die Ärzte haben schon gemeint, dass es chronisch sein kann, aber damit will er sich nicht abfinden. Gestern kam er hoch zu mir und sagte, dass er sich ein Kleingewerbe anmelden möchte, weil er ein begnadeter Berater für Computer-Dinge ist. Es kommen wirklich Leute zu ihm die eine EDV Beratung möchten. Nun möchte er wie gesagt das Kleingewerbe anmelden. Bei dieser Tätigkeit, wo er zu Hause wäre und sich wohl fühlt, kommen auch keine Angst-Attacken.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich will nicht dass er Dummheiten macht. Er meint, solange es keine "echte" Selbstständigkeit ist und er nur bis zu einem gewissen Punkt Einnahmen hat (wenn überhaupt), spricht nichts dagegen.
Kann er also das Kleingewerbe anmelden, während er Leistungen von der AOK bekommt? Also Krankengeld?
MFG