Was kommt auf mich zu wenn der Gutachter schreibt, ich bin dauerhaft Berufsunfähig, aber nicht mehr Arbeitsunfähig?

Kurz vorweg : jünger als Jhg 61! Bis dato Langezeit Krankgeschrieben, nach medizinischer Reha Au, erstes Gutachten nach weitere 4 Monaten Au. Antrag auf Teilhabe bei der Rentenversicherung gestellt, abgelehnt weil nicht mindestens 3 h täglich belastbar. So, jetzt wird es aber kompliziert: Erwerbsunfähig bin ich noch nicht, aus den Gutachten ( und das geht auch daraus hervor) das ich wohl irgendwann bestimmt irgendwas wieder arbeiten kann. Das glaube ich auch. In meinen Beruf kann ich nie zurück, das glaube ich auch, das liegt nahe. Normalerweise steigt dann die RV ein und spricht mit einem über neue berufliche Perspektiven oder Veränderungen des bestehenden Arbeitsplatz. Aber nein, bei mir nicht. Gutachter will ab sofort die AU bewenden ( obwohl noch 4 Monate Krankengeld übrig sind). Das ist ja nun verwirrend. Null Ahnung, wie ich mich jetzt verhalten soll. Ich habe einen Arbeitsplatz aber mein Arbeitgeber nimmt mich so nicht, da in dem Rehabericht steht, ich bin keine 3 h täglich einsatzfähig und es gibt auch keine einzige Tätigkeit die ich dort berichten kann. Ahhhhhhhrggggggg. Eine Katze die sich in den Schwanz beißt! Achja, das eine war ein Gutachten der RV ( noch unter 3 Stunden Arbeitsfähig) und das andere der KK ( wird schon für irgendwas einsatzfähig sein, nur nicht in diesen Job)

Krankengeld, Krankenkasse, Rentenversicherung, arbeitsunfaehig
Krankengeld, Aussteuerung, Nahtlosigkeit, ALG I – und dann?

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen.

Folgender Fall:

Ich bin 59 Jahre alt, männlich. Angestellter. Seit 1973 durchgehend beschäftigt. Seit 07.05.2015 arbeitsunfähig erkrankt. Diagnose: Lungenkarzinom, dadurch Depressionen, Burnout, Panikattacken usw. Schwerbehindert mit 80 Grad. Mit dem 06.11.2016 läuft nun meine Krankengeldzahlung aus.

Bisher verlief der Heilungsprozess der Lunge positiv, aber bei der letzten CT-Untersuchung wurden Unregelmäßigkeiten usw. festgestellt. Ich soll mal abwarten und in 3 Monaten wieder eine CT-Untersuchung machen lassen, sagt der Arzt. Ich war eigentlich wieder so gut drauf, dass ich versuchen wollte eine Wiedereingliederung anzustreben.

Nun bin ich durch die o.g. Diagnose wieder in ein tiefes psychisches Loch gefallen und spüre keine Kraft mehr, im Moment eine Wiedereingliederung durchzuführen. Es sieht dann wohl so aus, dass ich über den 06.11.2016 weiterhin arbeitsunfähig bleibe. Doch dies ist der Zeitpunkt der Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ich müsste dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung ALG I beantragen. Das ALG I ist bekanntlich weniger als das Krankengeld.

Nun meine komplizierten Fragen:

Wie viel weniger ist das ALG I? Kann ich hierzu einen ALG I-Rechner im Internet benutzen, oder wird das anders berechnet? Gehalt: vormals ca. 3000 € brutto, 1850 € Krankengeld, Anspruch auf EM-Rente 1340 € nach 10,8 % Abzug.

Wie viel ALG I käme da wohl raus? Wie lange läuft die Nahtlosigkeit? Normaler weise habe ich mit 59 Jahren Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld. Ich muss dann wohl auf Mitteilung der Arbeitsagentur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Bis der von der Rentenversicherung genehmigt wird, werden wohl einige Monate vergehen.

Was ist, wenn es mir innerhalb dieser Monate des laufenden Verfahrens der Beantragung der EM-Rente wieder so gut geht, dass ich dann eine Wiedereingliederung beginnen möchte? Kann ich dann den Antrag auf EM-Rente zurückziehen oder ist dieser Antrag „unwiederbringlich“ gestellt?

Stimmt es, dass wenn ich 6 Monate ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit bekomme, dann wieder mit derselben Krankheit weiterhin 78 Wochen eine Krankengeldzahlung bei meiner Krankenkasse durch ärztlichen Attest beantragen kann?

Muss ich im Rahmen der Nahtlosigkeit meine Krankmeldungen der Arbeitsagentur vorlegen? Ich habe gehört, wenn ich das mache, die Arbeitsagentur mir dann nur noch eine Art „Lohnfortzahlung“ für 6 Wochen gewährt. Danach käme ich in Hartz IV.

Was ratet Ihr mir? Wiedereingliederung? Nahtlosigkeitsregelung? EM-Rente beantragen? Habe noch knapp 4 Jahre bis zur Rente mit 63.

Viele Fragen, aber vielleicht findet sich ja jemand mir zumindest einen Teil davon zu beantworten.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

Erwerbsminderungsrente, ALG II, Arbeitsamt, Burnout, eu-rente, Krankengeld, Krankenkasse, Aussteuerung
Krankenversicherung storniert Vertrag?

Die KV einer Freundin schrieb ihr nach einem 3/4 Jahr der Mitgliedschaft, dass "im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Datenaustausches" festgestellt wurde, dass der Wechsel der Krankenkasse zum 1.12.2015) "nicht zustande gekommen" wäre.

Betreff: Stornierung Ihrer Krankenversicherung

Auf welcher Grundlage sollte denn ein offensichtlich zustande gekommener (weil wenn nie zustande gekommen, dann auch nix Stornierung!) Vetrag storniert werden?

Sie hat bzw. hatte 

-die Kündigungsbestätigung der alten Kasse fristgerecht eingeschickt 

-eine Mitgliedsbestätigung erhalten -eine Mitgliedsnummer zugeteilt bekommen 

-eine Versichertenkarte zugeschickt bekommen

Sie war seit dem duzende Male bei Ärzten und Krankenhäusern. Nie gab es Einwände bezüglich eines bestehenden Versicherungsschutzes, nie gab es Schwierigkeiten bei der Begleichung von Rechnungen.

Ist jetzt a) gar kein Vertrag zustande gekommen

oder

b) wurde ein bestehender Vertrag storniert?

Wenn a:

Auf welcher Grundlage erfolgte die Zusendung/Erteilung von Mitgliedsnummer, -Bestätigung und -Ausweis, wenn "gar kein Vertrag zustande kam"?

Auf welcher Grundlage wurden zur Begleichung eingereichte Rechnungen und Abtretungserklärungen durch die Kasse bezahlt?

Wenn b:

Stornieren kann man doch nur einen bestehenden Vertrag!?

Im gesamten VVG (Vwrsicherungsvertragsgesetz) finde ich kein einziges Vorkommen des Begriffs "stornier", also keine Stornierung, kein Stornieren, kein Stornierte...

In welchen Fällen kann seitens der Versicherung überhaupt ein offensichtlich rechtmäßig zustande gekommener Vertrag (siehe a) nach 8 Monaten storniert - nicht "gekündigt"! - werden? und das auch noch rückwirkend zum Januar?

Krankenkasse, Stornierung, Versicherungsvertrag, stornieren

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