Auszug aus Bedarfsgemeinschaft, danach Kündigung - weiteres Vorgehen?

Guten Abend liebe Community!

Ich habe ein spezielles Anliegen, zu dem ich im Internet keine konkrete Antwort finden konnte.

Folgende Sache:

Meine Mutter bezieht ALG II, ich habe die ganze Zeit mein Abitur gemacht, mich dann allerdings von einem dualen Studium (ich besitze bereits die Fachhochschulreife) verleiten lassen. Nun habe ich mein Abitur mit einem Schnitt von 1,5 abgebrochen (ich weiß, dumme Entscheidung!). Ich habe in der Übergangszeit zum Studium bei dieser Firma ein Arbeitsverhältnis mit guter Vergütung angetreten. Ich bin also zum 01.04.21 ausgezogen in eine eigene Wohnung, da ich mir das leisten kann. Nun habe ich gemerkt, dass der Job eine absolut falsche Interpretation meinerseits war, weswegen ich dort innerhalb der Probezeit gekündigt habe und den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Das ist auch alles schon geklärt! Die Frage ist jetzt allerdings folgende: Natürlich kann ich mir nun keine eigene Wohnung mehr leisten. Ich müsste also einen Antrag beim Jobcenter stellen, dass ich ebenfalls ALG II beziehen darf. Das ist ebenfalls kein Problem, wurde abgeklärt. Nun möchte ich allerdings nicht zurück nach Hause ziehen, sondern meine Wohnung, in der ich auch offiziell gemeldet bin, wohnen bleiben. Dazu müsste das Jobcenter allerdings die Miete zahlen. Ich bin 21 Jahre alt. Normalerweise darf man U25 nur mit Zustimmung des Jobcenters (Vorliegen wichtiger Gründe, diese liegen bei mir aber nicht vor) ausziehen. Ich habe diese Zustimmung aber nicht gebraucht, da ich mich ja gänzlich vom Jobcenter abgemeldet habe. Die Frage ist nun: Da ich ja offiziell ausgezogen bin und damit keine Pflichtverletzung beim Jobcenter entstand - muss ich nun wieder zurückziehen, oder darf ich in meiner Wohnung bleiben, trotz dass ich U25 bin, da ich ja offiziell ausziehen durfte und zum anderen bei der Antragstellung, also jetzt, keine Sozialleistungen beziehe. Die Kosten der Wohnung unterbieten im Übrigen bei Weitem den Satz, den das Jobcenter bereit ist zu zahlen. Daran läge es also nicht. Es kommt nur darauf an, ob ich meine Wohnung behalten darf oder trotzdem wieder zurückziehen muss. Im Internet steht zu exakt diesem Sachverhalt nichts. Aktuell warte ich auf Rückruf des Jobcenters, aber ich müsste es zeitnah wissen und auf deren Rückruf ist nicht immer so Verlass. ;-)

Besten Dank für eure zahlreichen Antworten bereits vorab und bleibt alle gesund!

Viele Grüße
Holz123

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Kostenübernahme, Ausbildung und Studium
Kosten für Rettungswagen selbst tragen?

Hallo ich hoffe ihr könnt mir meine Frage beantworten,

Ich habe vor kurzem einen kleinen Abschied aus meiner WG. veranstaltet also nur mir meinen WG. Leuten. Wir hatten Sekt und etwas Bier getrunken also bis dahin nichts wildes. Dann kam ein Mitbewohner auf die Idee Mal Marihuana auszuprobieren und als meine dato Mitbewohnerin 2-3 Mal gezogen hat, eskalierte das ganze. Sie hat sich total übergeben, ihr ging es absolut schlecht, war kaum ansprechbar und konnte kaum noch reden. Ihr ging es gar nicht gut und das hat sich auch nach einer Weile nicht gebessert. Sie hatte dann schlecht Luft bekommen und ihr Herz hatte sich angefühlt als würde es jeden Moment explodieren...... Naja jedenfalls hatte man dann den Krankenwagen gerufen, der sie dann in ein Krankenhaus gebracht hatte, wo sie untersucht, angestöpselt usw. wurde. Nach einer Woche kam dann wohl eine 141€ Rechnung vom Krankenhaus und nun, knapp einen Monat später kam noch eine Rechnung für den RTW, ganze 813€. Sie ist komplett geschockt und kann nicht glauben, dass sie die Kosten nun tragen muss. Sie weiss, dass ein Fehler war mit dem Marihuana und ihr ging es ja auch wirklich schlecht genug... und leisten könnte sie sich das auch nicht mit dem BAföG was sie bekommt.

Wie sieht das denn aus, müsste die Krankenkasse das nicht eigentlich übernehmen, da es sich in dem Moment ja um eine medizinische Notwendigkeit gehandelt hat?

PS. Die Krankenkassenkarte hatte ich den Helfern im RTW von ihr mitgegeben.

Gesundheit und Medizin, Kostenübernahme, Krankenhaus, Rettungsdienst, Rettungswagen

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