muss der Verkäufer vom Fahrrad mir den schaden bezahlen?
Hallo Liebe GuteFrage Community,
Ich habe vor einpaar Wochen ein Gebrauchtes Fahrrad gekauft und später festgestellt das die beiden Pedale kaputt gegangen sind weil der Verkäufer mir nicht gesagt hat dass das Linke Pedal auf die rechte Seite gehört und das rechte Pedal auf die linke Seite dadurch sitzen die Pedale locker und Schief die Reparatur kostest 40€
Meine Frage: müsste der Verkäufer nicht den schaden bezahlen weil er mich darauf nicht hingewiesen hat ?
8 Antworten
Der Verkäufer des Rades wird es wahrscheinlich selber nicht gewusst haben.
Denn niemand verbaut absichtlich die Pedale falsch herum. Obgleich ich mich eigentlich frage, wie dieser das geschafft hat, da die Gewinde eigentlich verschieden sind.
Das Eine ist ein Linksgewinde und das Andere ein Rechtsgewinde.
Also wenn es kein Fachhändler war, was dann auch richtig peinlich wäre, muss der Verkäufer nicht für den Schaden aufkommen.
Hallo Schorle,
wenn du als Privatperson, einen gebrauchten Gegenstand von einer anderen Privatperson erwirbst, dann haftet der Verkäufer für gewöhnlich nicht für Sachmängel, es sei denn ihr habt etwas anderes vereinbart.
Er haftet allerdings schon, wenn er dich arglistig getäuscht hätte.
Also unter den Umständen, muss er dir gar nichts zahlen.
Zu deinem speziellen Fall:
Du schreibst, du hast die Pedale falsch rum montiert, und die sind dadurch kaputt gegangen? Ich gehe mal davon aus, dass die für den Transport vorher abmontiert wurden? Wenn das so ist, dann haftet der Verkäufer natürlich nicht. Er ist auch nicht dafür verantwortlich, dir zu erklären, wie du die Pedale montieren musst. Das wäre übrigens auch nicht so, wenn es ein gewerblicher Verkäufer gewesen wäre. Es sei denn, er hätte die Pedale selbst falsch montiert, somit würde das unter die Sachmängelhaftung fallen.
wenn du als Privatperson, einen gebrauchten Gegenstand von einer anderen Privatperson erwirbst, dann haftet der Verkäufer für gewöhnlich nicht für Sachmängel, es sei denn ihr habt etwas anderes vereinbart.
Andersrum wird ein Schuh draus. Die Sachmängelhaftung muss ausdrücklich ausgeschlossen werden. Wenn im Kaufvertrag dazu nichts steht, dann gilt die ganz normal.
Wobei ich hier trotzdem keinen Gewährleistungsfall sehe.
Nur, wenn er ein richtiger Händler war und er dir den Rat gab es falsch zu montieren. Ansonsten ist das Problem eher deine Unerfahrenheit und nicht sein Sprachvermögen.
Normalerweise gehen Padale nicht sofort kaputt, wenn man mal die Seiten vertauscht. Schon beim Anschrauben hat man Probleme. Wenn man dann nicht mit grober Gewalt drangeht, geht auch nix kaputt. Man nimmt sie wieder ab und tauscht. Das ist eigentlich 5 Minuten-Sache. Was hast du damit angestellt?
Gefahren erst als die schief wurden und ich nachgeschaut habe wie so eine Gewindebuchse aussehen sollte habe ich das rechte-Pedal auf die linke-Buchse und das linke-Pedal auf die rechte-Buchse gesteckt da war es aber schon zu spät steht mir wirklich nicht ene teil-entschädigung zu oder so ?
Nein! Bei einem sehr teuren Rad könnte der Händler aus Kulanz, aber nicht bei einem Schnäppchen.
Also hast du die beiden Pedale falsch rangeschraubt? Wieso sollte der Verkäufer für dein Verschulden haften? Hättest es auch einfach nachschauen können
Ich habe die Pedale eig. richtig reingeschraubt Eiso das linke auf die linke Seite und das rechte pedal auf die rechte seite. Bei meinem Fahrrad warren die gewindebuchsen vertauscht was ich nicht wusste und als unerfahrener auch nicht sehen kann.
Ich würde nicht von einer Informationspflicht des Verkäufers ausgehen. Wusste er das überhaupt selber? Abgesehen davon hättest du beim Reindrehen ja einen Widerstand bemerken müssen, weil es gerade nicht funktionierte. Dich trifft zumindest ein Mitverschulden.
Hast du es über Kulanz probiert und beim Verkäufer nachgefragt?
Du hast jetzt aber nicht ernsthaft ein Pedal mit Rechtsgewinde in ein Linksgewinde gedreht (was nur mit roher Gewalt machbar sein dürfte) und willst jetzt den Verkäufer dafür anmachen?
Vollkommen egal, obs dir der Verkäufer gesagt hat, man merkt doch wenn die Gewinde nicht zueinander passen...
Gemerkt hat man das nicht die Gewindebuchsen waren dann wohl schon ausgeleiert
Weil man kann ja nicht davon ausgehen das ich sofort checke das die Gewindebuchsen falschherum sind das hat der verkäufer selber wohl nicht gewusst