Kostenübernahme nach Schimmelbeseitigung (Tapete, Schimmelmöbel etc) Vermieter trug Schuld durch Baumängel!?

Hallo Liebe Leute,

das wird jetzt ein Spezieller und langer Text und ich hoffe auf Anständigen Rat!

Zur Sachlage:

Im Wohnzimmer war an mehreren Stellen im Wohnzimmer Schimmel. Hervorgerufen durch fehlenden Dachüberstand am Haus und unzureichender Dämmung der Fassade.

Der Vermieter (der über mir Wohnt) hatte an den gleichen Stellen das Problem. Er hat sein Haus Rundum überarbeitet, d.h: - Neue Drinage - Dachüberstand hinzugefügt - Komplett neue Fassade (alte runter und neue Dämmung + putz etc. machen lassen) - Extra (seine Aussage) Anti Schimmel Zeug (bitumen oder so) an der Bodenplatte benutzt) - Die Stellen in mein Wohnzimmer beseitigt (Tapete und Putz ab) und nach Trocknung neu Verputzt) "Siehe bild im Anhang"

Soweit so gut!

Jetzt ist die Frage (Schimmel war jetzt 3 Jahre!!! im Wohnzimmer): Es riecht trotz gutem Lüften und viel Febreze immer noch muffig und stickig im Wohnzimmer, also gehe ich davon aus das die Möbel, wie Sofa (Stoff) Sideboards (die davor Standen), Schimmelsporen enthalten und entsorgt werden müssen. Auch die neu Geputzte-Stelle muss Tapeziert werden (eig das Komplette Zimmer wegen der Dauer der Schimmelbelastung) (Ja es war "Böser Schimmel)

Trägt der Vermieter (da es ja sein Verschulden war) die Kosten für die Tapete/ Farbe und für neue Möbel (Natürlich nur Preislich wie die alten Möbel minus Preisminderung durch "alter" der Möbel)???

Randfakten: - seid 1 Jahr Verminderte Miete (Nebenkosten entfallen)"80€" - Miete Normal 480€, im moent 400€ - Ich habe keine Hausratversicherung (die bei dem Fall eh nicht greift) - Finanziell sieht es bei mir extrem dünn aus, was das Kaufen der Dinge mir echt schwer macht. - Vermieter ist nicht auf Krawall gebürstet (sind per "DU"), heißt kein Gericht muss regeln. - In ein paar Tagen kommt es zum Gespräch wegen neuen Mietvertrag/ Mieterhöhung (was ja alle 2 Jahre machbar ist und bei mir "wegen dem Schimmel" nie gemacht wurde) - Nebenkostennachzahlung musste ich nie Zahlen wegen dem Schimmel - Alles Schriftlich abgesegnet - Hilfreiche Infos zu mein Fall, bezüglich die Kostenübernahme der Tapete und Möbel habe ich nicht gefunden

Euer Rat???

Wer hat da Ahnung oder Erfahrung? Ich bitte um knackige und gute Hilfe, also kein drum herum Gerede von wegen wer ist Schuld? Lüften etc. der Sachverhalt ist wie Oben geschrieben ja klar.

Ich würde bei dem Gespräch in paar Tagen mit dem Vermieter schon gerne dieses Thema ansprechen das er, oder seine Hausrat/ Gebäudeversicherung, zumindest die Kosten der Tapete/ Farbe zu übernehmen hat (Auch wenn die Renovierung des Hauses schon extrem Teuer war "30000€")

Kann ich mich da auf was Berufen? ggf. Beweise (Gerichtsurteil etc)

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung aber denke sollte alles gut geschildert sein :)

Ich bitte um schnelle Hilfe wenn möglich und bedanke mich bei jedem einzelnen der guten Rat hat :)

Liebe Grüße L.

Bild zum Beitrag
Wohnung, Miete, Möbel, Schimmel, Mietrecht, Vermieter, Renovierung, Kostenübernahme, Schimmelpilz
Sondernutzungsrecht für Garten von Neubau: Wer trägt die Kosten?

Hallo,

Über eine Bauträgerfima haben wir, zusammen mit einer anderen Partei, ein Zweifamilienhaus bauen lassen. Wichtig ist hier, dass das Grundstück laut Kaufvertrag beiden Parteien gleichermaßen gehört. Laut diesem Vertrag ist die Wohnung im Erdgeschoss unser Sondereigentum und wir haben das Sondernutzungsrecht für 3 Parkflächen und den Garten. Die Partei im Obergeschoss hat als Sondereigentum, klar, ihre Wohnung und als Sondernutzungrecht 2 Parkflächen. Insgesamt gibt es also 5 Parkflächen und einen Garten die das Haus umgeben.

Der Garten und die Parkflächen sind noch nicht hergerichtet, sprich es sieht rundherum nach Baustelle aus. Laut Vertrag mit der Bauträgerfirma, ist diese nicht für die Herrichtung verantwortlich. Wir müssen dies also selbst organisieren und finanzieren.

Da die Familie im Obergeschoss jedoch nur Sondernutzungsrechte an 2 Parkflächen hat, weigert diese sich die Kosten für die Herrichtung aller Parkflächen, des Gartens und des Errichtens eines Zauns zu den Nachbarn mitzutragen. Sie wollen nur ihren Teil (den sie auch tatsächlich benutzen dürfen) zahlen. Wir sind jedoch der Meinung, dass beide Parteien zahlen müssen, da es sich ja um ein gemeinsames Grundstück handelt und somit um gemeinsames Eigentum. Auch wenn wir Sondernutzungrechte für mehr Fläche haben, müssen wir doch nicht die gesamten Kosten für die Herrichtung dieser übernehmen, oder?

Garten, Hausbau, Vertrag, Eigentum, Eigentumswohnung, Grundstück, Kostenübernahme, Nachbarschaft, Sondernutzungsrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kostenübernahme