Darf Mietkaution einbehalten werden Studentenwohnheim UniApart?

Hallo zusammen,

es gibt im Internet viele Fälle, aber meinen Fall habe ich so in der Form nicht gefunden.

Folgendes Problem:

Ich habe in einem Studentenwohnheim gewohnt. Ich bin am 31.12.2019 ausgezogen. Das Studentenwohnheim hat eine komplette Kosten Flatrate, es gibt also keine Nebenkostenabrechnung die es rechtfertigen würde die Kaution einzubehalten.

Des Weiteren gab es bei Ein- und Auszug ein Übergabe Protokoll. Bei der Übergabe wurde das komplette Apartment gründlichst geprüft. Es wurden fast keine Mängel festgestellt, außer, dass mein Fenster Plissee ein paar Punkte hatte. Zur Anmeldung: ein Fenster Plissee gibt es im Internet für 20-50 Euro. Weitere Mängel gab es keine. Dies wurde auch schriftlich bestätigt. Es ist also auch nicht zu erwarten, dass weitere Mängel nachgereicht werden, weil die Nachmieterin direkt nach mir eingezogen ist. Also auch hier kann es keine Nachträgliche Beantragungen geben, welche es rechtfertigen würden, die Kaution einzubehalten.

Nun zu meiner Frage: Darf eine Kaution in Höhe von 560 Euro einbehalten werden, weil ein Fenster Plissee ein paar Punkte hat?

Auch mein Angebot großzügig 100 Euro für das Plissee wurde unkommentiert gelassen.

Am Anfang hat man mir versprochen, dass ich die Kaution bekommen würde, sobald ein Kostenvoranschlag für ein neues Plissee da wäre. Ist es rechtens 560 Euro Kaution einzubehalten oder muss wenigstens ein Teil ausbezahlt werden?

LG

Miete, Recht, Mietrecht, Kaution, Mietkaution, Studentenwohnheim

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