Hallo Leute,
ich hatte mir vor längerer Zeit einen Router gekauft und diesen bei mir Zuhause angeschlossen. Ich wohne in einer Studiwohnung vermietet durch sie GGG und habe einen gebunden Internetanbieter Pyur, welchen ich auch nicht wechseln kann.
Ich bezahle in der Miete 20€ für Internet und Telefon. Der Tarif ist dem Angebot Pyur Speed 20 gleichzusetzen.
Mein Internetanbieter teilte mir mit das es nicht möglich ist in diesem Studivertrag einen eigenen Router zu verwenden. Jetzt hat mich jedoch ein freundlicher Nutzer von hier auf das Gesetz der freien Routerwahl hingewiesen, was seit dem 01 August 2016 in Kraft getreten ist.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, habe ich mit meinem Studivertrag auch das Recht der freien Routerwahl, und er muss die Zugangsdaten herausgeben oder gilt hier eine andere Regelung.
Vielen Dank im Voraus
LG Joel