Hausfriedensbruch Lost Place? Was sind die Folgen?

Hallo zusammen.

Meine Freunde und ich waren spontan unterwegs und haben in Stadt X an einer kleinen Wohnsiedlung nähe eines Parkes geparkt. Wir sind einem Bach entlang spaziert und wollten Richtung eines verlassenen Hauses gehen um es von außen zu begutachten. Wir waren am Tag davor schon dort gewesen und wollten den Nervenkitzel wieder spüren, weil es da nun mal sehr Finster und gruselig war.

Dementsprechend sind wir den Weg gegangen und sind in einem Hauptweg gelandet wo wir hoch Richtung dieses Lost Places gegangen sind. Links und Rechts war nur Wald und ab und zu an den Seiten paar Häuser.

Wir mussten nirgendswo drüber klettern oder sonstiges. Es war ein ganz normaler Weg, denn jeder befahren könnte und wo jeder direkt hinkommt ( Später wurde uns mitgeteilt, dass am Anfang des Hauptweges anscheinend Schilder mit ''Betreten verboten'' stand. Das haben wir nicht gesehen 1. da wir aus einer Seitenstraße in den Hauptweg abgebogen sind und die Schilder nicht wahrgenommen haben bzw. nicht wahrnehmen konnten.)

Wir kamen an dem verlassenes Gebäude an und gingen näher ran um es zu begutachten. Dann ging so ein Alarm los und hörte sofort wieder auf und ging wieder los. Wir waren starr vor Schock und wollten zurück runter rennen und dann kam direkt die Polizei und hat drei von uns und 7- 9 der anderen jugendlichen Gruppe erwischen können.

Dann wurde uns erklären, dass wir nach §123 StgB Hausfriedensbruch begangen haben etc. und, dass es wohl öfters bzw. nahezu jedes Wochenende dazu kommt, dass jugendliche dieses Lost Place aufsuchen und rein wollen etc.

Es passiert also STÄNDIG.

Unserer Gruppe war nicht bewusst, dass schon das entlanggehen im Wald als Hausfriedensbruch zählt, also dass das ganze Gebiet auch um dieses verlassene Haus herum auch einen Besitzer hat. Wir dachten nun mal, dass dies nur beim verlassenen Gebäude der Fall sei.

Nun wurde die Anzeige aufgenommen. Der Polizist hat mir selber gesagt, dass es ein Antragsdelikt ist und somit wird nur geahndet, wenn der Besitzer das möchte. Der Besitzer ist anscheinend ein niederländischer Geschäftsmann ohne Kontanktdaten.

Unsere ganze Gruppe hat eine reine Weste und wir haben uns nie etwas zu schulden kommen lassen. Ich persönlich arbeite in einer Behörde mit Sicherheitsaufgaben (Blaulichtorganisationen). Somit hätte die Anzeige für mich starke Konsequenzen, da ich noch Anwärter bin.

Meine Frage: Was kann nun alles passieren? Habe ich eine Chance nur mit einem Bußgeld und ohne Anhörung oder Eintragung im Register aus der Geschichte rauszukommen? In dem erweiterten Registerauszug steht die Anzeige bestimmt sowieso schon. Habe ich eine Chance, dass garnichts passiert? Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Dingen bzw Situationen?

Bitte mich nicht verurteilen. Wir sind jung und waren dumm und sowas passiert niemals wieder!

Polizei, Recht, Hausfriedensbruch, Lost Places, Strafgesetzbuch, Vergehen
Nothilfelage § 32 Stgb - Rechtswidrigkeit des Angriffs - Perspektivwechsel?

Ich schreibe gerade an meiner Hausarbeit (1. Semester Jura, Strafrecht), es geht unter anderem um einen Tierschutzverstoß und einen dadurch bedingten Hausfriedensbruch, weil Behörden nicht helfen können aufgrund fehlender stichhaltiger Beweise. Ich habe den Tierschutz aufgrund verschiedener Urteile als nothilfefähiges Rechtsgut erklärt und daraufhin den Angriff auf das Rechtsgut und die Gegenwärtigkeit des Angriffs bejaht. Jetzt hänge ich gerade an der Rechtswidrigkeit des Angriffs. Meine Definition dafür ist: "Rechtswidrig ist jeder Angriff, der den Bewertungsnormen des Rechts objektiv zuwiderläuft und nicht durch einen Erlaubnissatz gedeckt ist. Maßgebend ist also, was der Handelnde tun darf und zu welchen Eingriffen in den fremden Rechtskreis er befugt ist." Wie gehe ich jetzt weiter vor? Ich finde diese Stelle etwas irritierend. Bleibe ich bei dem Tierschützer und erkläre warum der Hausfriedensbruch in dem Moment gerechtfertigt ist, oder (was für mich mehr Sinn ergibt) erkläre ich hier dass der Landwirt gegen geltende Tierschutzvorschriften verstößt und deswegen der Hausfriedensbruch durch den Tierschützer gerechtfertigt ist (er ist durch das offene Küchenfenster durch die Wohnräume bis hin zu den Stallungen gelangt, einen anderen Weg gab es nicht)? Danke für eure Hilfe 🔆

#jura #rechtswissenschaft #erstessemester #hausarbeit #stgb #tierschutzverstoß #hausfriedensbruch

Tierschutz, Hausfriedensbruch, Strafrecht
Feuerwehrübung - was ist rechtens und was nicht?

Einen schönen guten Abend.

Die nächsten drei Tage findet bei uns wieder die alljährliche Feuerwehrübung statt. So weit - so gut. Ich wohne in einem Landstädtchen in der Zentralschweiz und besitze eine selbstbewohnte Eigentumswohnung im mittleren Stockwerk mit zwei Balkonen. Vom einen Balkon hat man direkten Zugang und Einblick in Küche und Stube, der andere Balkon befindet sich auf der andern Seite vor dem ehemaligen Elternschlafzimmer. Dem Haus vorgelagert ist eine Grünfläche.

Nun ist es so, dass bei diesen Uebungen der örtlichen Feuerwehr immer wieder mit den Leitern solche privaten Balkone bestiegen werden, was mich jeweils bass erstaunt hatte. Auf meine schriftliche Beschwerde beim Kommandanten zeigte er auch Verständnis und versprach Besserung, das heisst also, dass dies nie mehr vorkommen würde.

Nicht schlecht staunte ich dann aber, als ein oder zwei Jahre danach mit einem Flyer an der Haustüre angekündigt wurde, dass anlässlich dieser Uebungen auch private Balkone bestiegen würden, also genau dies, das derselbe Kommandant mir zuvor versprochen hatte, zukünftig zu unterlassen.

Da mir meine Privatsphäre ausserordentlich wichtig, ja heilig ist, stört es mich enorm, dass ohne zwingenden Grund Privateigentum betreten wird. Ich mag mich an eine Szene erinnern, als etwa vier oder fünf Feuerwehrmänner meinen Balkon betraten und sich danach auf die Stühle um den runden Tisch setzten und eine ganze Weile dort verblieben. Ich meine, mit etwas gutem Willen liessen sich sicher andere Uebungsobjekte finden, wie etwa öffentliche Gebäude, Gewerbe- oder Fabrikliegenschaften, Alt- oder Neubauten, die nicht mehr respektive noch nicht bewohnt sind.

Ich habe letztes Jahr begonnen, vor einer angkündigten Uebung den an Küche und Stube angrenzenden Balkon zu verriegeln, so dass es physisch gar nicht mehr möglich ist, von aussen dahin zu gelangen.

Da ich von der Voraussetzung ausgehe, dass dies sicher auch User lesen, die selber bei der Feuerwehr sind, meine Frage: Ist es tatsächllich Usus, dass private Wohneigentümer anlässlich solcher Uebungen belästigt werden? Ich wähle dieses Wort "belästigen" ganz bewusst, denn ich meine, es geht niemanden etwas an, was sich alles auf meinem Balkon befindet. Und ebenso wenig schätze ich es, wenn man dazu noch vom Balkon her freie Einsicht in mein Refugium erhält.

Für eure Antworten zum Voraus besten Dank.

Feuerwehr, Menschen, Schweiz, Recht, Privatsphäre, Hausfriedensbruch

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