Umgangsrecht - Wo beginnt der Umgang und wo endet er?

Die Mutter ist mit dem Kind in ein Haus, welches über eine befahrbare Auffahrt von der Anliegerstraße erreichbar ist, gezogen. Es gibt kein Tor, Zaun o.ä. Einfriedung. Haustür und Klingel sind von der Straße (Grundstücksgrenze) nicht einsehbar und liegen weit auf dem Grundstück. Der Vater muss laut Gerichtsbeschluß das Kind alle 14 Tage von der Mutter am Freitag 18 Uhr holen und am Sonntag 18 Uhr zurückbringen.

Das Elternverhältnis ist katastrophal. Gespräche nicht möglich, diverse gerichtliche Auseinandersetzungen seit Jahren. Das vom Vater zur Hilfe gerufene Jugendamt hat aufgegeben.

Um jegliche Konfrontationen bei Übergabe des Kindes zu verhindern (die Mutter schreckt weder vor verbalen Attacken noch körperlichen Übergriffen zurück), nimmt der Vater immer einen Zeugen mit, ausschließlich dem Kind gut vertraute Personen. Dies dämmte in der Vergangenheit die Eskalationen vor dem Kind einigermaßen ein.

Nach dem Umzug erteilt die Mutter allen Begleitpersonen (ohne Namen zu nennen, das schriftliche Verbot, das Grundstück bei Übergabe des Kindes zu betreten. Das Schreiben ist an den Rechtsbeistand des Kindesvaters gerichtet.

Muss der Vater bei Übernahme / Übergabe des Kindes das Grundstück nun allein betreten oder kann er verlangen, dass die Mutter das Kind zur festgelegten Zeit zur Grundstücksgrenze bringt? Er würde die Mutter dann anrufen wenn er da ist, dass sie das Kind dann übergibt. So müsste er das Grundstück nicht betreten um an die Klingel zu gelangen.

Der Vater möchte verhindern, dass die Kindesmutter Situationen schafft, in denen er mit ihr allein ist. Bereits in der Verganghenheit gab es immer wieder Versuche den Vater unter Vorwänden ( Belange der Kinder, Unterschriften, angebliche wichtige Gespräche) in die Wohnung zu locken. Vorschläge diese Dinge in der Öffentlichkeit (Kaffee, Restaurant, Jugendamt zu klären, wurden abgelehnt) Auf Grund der vielen Versuche den Kindesvater privat wie beruflich zu diskreditieren, offenen Provokationen und Drohungen befürchtet der Vater, da er der Kindesmutter körperlich überlegen ist, neue "Einfälle" (sie läuft gegen die Wand und sagt dann der Exmann habe sie verletzt oder sowas).

Könnte mir dazu jemand mit fundiertem Wissen helfen? Das wäre wirklich lieb. Danke!

Umgangsrecht, Hausfriedensbruch, Hausrecht, Umgang
Auf Parkhausdach erwischt - Hausfriedensbruch? Strafe? (lang)

Die Situation ist die: Ich war mit ein paar Freundinnen in der Stadt unterwegs und wir wollten uns einen schönen Abend machen. Bevor wir aber los sind und ein paar Bars abklappern wollten, ist eine Freundin auf die Idee gekommen, dass wir auf das Parkhausdach gehen. Laut ihr wäre das erlaubt gewesen und sie hätte das schon öfters gemacht, also legte ich meine Skepsis zunächst ab. Auch auf dem weg nach oben kam uns eine Putzkraft entgegen, die nachfragte, ob wir nach oben wollten. Wir stimmten zu, woraufhin er danach fragte ob wir ein Auto geparkt hätten. Das war nicht der Fall, er meinte aber zu uns, wir dürfen hoch unter der Bedingung , dass wir keinen Müll hinterlassen.

Als wir oben ankamen, hatte eine Freundin Alkohol mit dabei und hatte es rumgegeben. Es war lediglich eine Flasche , an der wir genippt hatten, aber nachdem es uns auch nicht geschmeckt hatte, haben wir das dann gelassen und den Ausblick über die Stadt genossen. Nach 10 Minuten wollten wir auch schon wieder runter, doch auf dem Weg entgegnete uns Sicherheitspersonal.

Zuerst war er relativ freundlich und wollte nur eine Personalie einer Freundin, die auf dei Idee kam und die Schuld auf sich nahm, notieren , doch dann warf eine andere Freundin ein, dass es nicht nur ihre Idee , sondern die von uns allen war. Also notierte er alle Ausweise auf. Damit nicht genug, diskutierten die zwei weiter mit dem Mann, der uns eigentlich hätte ohne Anzeige gehen lassen, woraufhin dieser wiederum einen weiteren Securityangestellten zu sich rief. Dieser erklärte uns, dass es um Hausfriedensbruch gehe und die Volljährigen eine Anzeige bekämen. Außerdem würden alle Personalien - verzeiht wenn ich das falsch ausdrücke- geschickt und gespeichert werden. Die zwei Männer gaben uns nur relativ wenig Information und erneute Fragen von meinen Freundinnen kamen nicht sehr positiv an.

Sie wiesen uns dann auch auf ein kleines, unscheinbares Schild hin, das dunkelblau war - also sehr leicht zu übersehen- und auf dem stand, dass Nichtparkende Hausfriedensbruch begehen würden.

Meine Frage ist: Was passiert mit den Informationen bzw. was wird generell passieren? Ich habe Grauen davor, dass das vllt in Zukunft noch Auswirkungen hat in Beziehung auf Beruf und Studium.

PS: Ich bin 17 Jahre alt und hab noch nie sowas gemacht bzw. noch nie eine Straftat begangen.

Danke schonmal im Vorraus für Antworten!

Gesetz, Hausfriedensbruch, Jugendstrafrecht, Parkhaus, Strafe, Strafrecht

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