Vermieter betritt eigenmächtig meine Wohnung, was kann ich tun?

Hallo! Ich habe schon seit Jahren Probleme mit meinem Vermieter, der regelmäßig eigenmächtig und ohne meine Erlaubnis meine Wohnung betritt - sowohl in meiner Anwesenheit als auch in meiner Abwesenheit. Er klingelt vorher kurz und innerhalb von ca. 10 Sekunden benutzt er dann den Generalschlüssel, um sich selbst "reinzubitten" wenn ihm keiner aufmacht, um "nach dem Rechten zu sehen". Ich wollte schon lange dagegen angehen, hatte aber nie Beweise. Das hat sich gestern allerdings geändert: Da ich mittlerweile meistens bei meinem Partner in der Wohnung bin, habe ich einen Bekannten gebeten, ab und zu nach meiner Wohnung zu schauen und als mein Vermieter gestern wieder in meine Wohnung eindrang, traf er auf ihn. Da ich nun einen Zeugen habe, hatte ich gehofft, dass ich nun endlich gerichtlich gegen ihn vorgehen kann. Reicht das dafür aus? Und wenn ja, welche Maßnahmen kann ich überhaupt ergreifen? Mit welchen Konsequenzen hätte er zu rechnen? Kann ich eine einstweilige Verfügung erwirken? Gibt es vielleicht jemanden, der sich da auskennt? Und für die Zwischenzeit: Darf ich einfach das Schloss austauschen, damit er nicht mehr mit seinem Schlüssel reinkommt? Ich hatte mir auch überlegt, eine Videokamera zu installieren, sodass er beim nächsten Mal direkt ertappt wird. Darf ich das einfach machen? Wäre wirklich toll, wenn sich jemand meldet, der sich auskennt!

Wohnung, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Hausfriedensbruch, Straftat
Vermieter geht heimlich in Wohnung - wie beweisen?

Hallo, ich habe dasselbe Problem wie einige andere in diesem Forum: Meine Vermieter gehen während meiner Abwesenheit heimlich in meine Wohnung. Ich habe dafür mehrere Indizien, z.B., dass die Tür zwei Mal abgeschlossen war, ich grundsätzlich aber nur einmal abschließe. Außerdem waren die Heizungen alle runtergedreht. Das Problem: Ich habe keine Beweise. Zwar habe ich schon mehrfach als Tipp gelesen, man soll einfach das Schloss austauschen. Allerdings muss man dann ja haften, sofern es einen Wasserschaden gibt und der Vermieter somit im dringenden Fall nicht rein kann. Um meine Situation zu beschreiben: Ich bin Student und wohne Tür an Tür mit meinen Vermietern, einem Rentner-Ehepaar. Bei der Wohnungsbesichtigung wurde ich bereits darauf hingewiesen, dass sie sich einen Ersatzschlüssel behalten würden "falls ich mal länger wegwäre und vergessen hätte, die Fenster zu schließen". Sie gingen "aber NICHT IN DIE WOHNUNG WENN [ich] NICHT DA [bin]" Dies betonten danach noch mehrfach, ohne, dass ich irgendwas gesagt hätte, was ich schon verdächtig fand. Da ich darauf angewiesen war, die Wohnung zu bekommen, stimmte ich zu. Seit meinem Einzug komme ich mir nun überwacht vor. Am zweiten Tag wurde ich bereits darauf hingewiesen, ich solle doch bitte lüften, um Schimmel zu vermeiden! Also mussten sie meine Wohnung wohl 24h überwacht haben. Außerdem wissen sie immer bescheid, zu welcher Zeit ich aufstehe, wann ich zu Hause bin etc. Grundsätzlich habe ich ein gutes Verhältnis, da die beiden ansonsten hilfsbereit sind. Da ich aber umziehen will, wäre mir ein fristloses Kündigungsrecht, welches mir durch den Hausfriedensbruch zustünde, nicht unrecht. Jedoch benötige ich dafür Beweise, bevor ich sie persönlich darauf anspreche und dadurch vorwarne. Deshalb frage ich mich, ob es erlaubt wäre, meine Wohnung videozuüberwachen. Bzw., ob diese Beweise rechtliche Gültigkeit hätten. Schließlich handelt es sich ja um meinen Besitz und jemand würde nur gegen seinen Willen aufgezeichnet, wenn er dadurch selbst einen Rechtverstoß begeht. Ich habe gelesen, dass man dann ein Schild hinhängen müsste "dieser Bereich wird aufgezeichnet". Aber meiner Meinung nach würde dies nur Sinn ergeben, wenn es sich um einen öffentlichen Platz, z.B. einen Bahnhof handelt. Kennt sich da jemand näher aus?

Vielen Dank und liebe Grüße

Mietrecht, videoueberwachung, Hausfriedensbruch, Kündigungsfrist
Was droht bei Hausfriedensbruch in Form von befahren eine Privatparkplatzes mit einem PKW?

Hallo zusammen,

Ich hab Mist gebaut sag ich vorweg, nur um zu sagen, dass flas eine größere Strafe droht ich mir dem bewusst bin und ihr es mir ruhig aufs extremste klar machen könnt, aber bitte keine bloßen Zurechtweisungen.

Und deshalb bitte auch nur ernsthafte Aussagen von Leuten die sich damit auskennen, oder begründete Vermutungen.

Und zwar bin ich mit einem Auto auf ein nicht abgesperrtes Privatgrundstück gefahren, weil ich weiß, dass im hintern Bereich von diesem ein großer freier gepflasterter Platz ist.

Ich bin mit dem Auto dort etwa 2/3min in kleinen Kreisen gedriftet und habe einen Burnout (ohne Rauchwolke oder ähnliches) gezogen. Nichts ist zu schaden gekommen - wirklich GAR NICHTS. Und laut war es auch nicht wirklich. Als ich weg wollte wurde ich von anscheinend Bewohnern konfrontiert und wir haben kurz geredet, welche mich nun beschuldigen wollen für irgendwas weiß ich nicht genau, was sie anzeigen wollen.

Hinzukommt, das Auto gehörte einem Freund, welcher aber nicht gefahren ist.

Meine Fragen sind hauptsächlich was kann mir oeder uns drohen.

Wäre nett wenn ihr folgende Aspekte unter Betracht zieht:

1. Wer bekommt einen dran von uns (ich würde die Schuld auf mich nehmen 100%, geht das?) Brief geht ja erstmal an den Halter schon klar aber halt wies dann weitergehen kann.

2. Wie sieht es mit unserem Führerscheinentzug aus, weil wir haben ja weder etwas beschädigt, noch ein Verkehrsdilikt ausgeübt. Oeder mit Punkten, ähnlichem Eintragungen keine Ahnung - ich bin Volljährig und aus der probezeit raus.

3.a Was droht uns bzw. Mir. Könnte vielleicht jemand evaluieren, wie hoch eine Geldstrafe sein könnte oder meinetwegen auch mehrere mögliche Arten für die ich angezeigt werden kann und wie viel man dafür so im durchnittlich zahlen muss.

Bspw. Lämbelästigung, Hausfriedensbrich, Sachbeschädigung, Verkehrsdilikt, etc.

3.b Freiheitsstrafe ist für so ein vergehen ja nicht anwendbar...

4. Wie wahrscheinlich wird es sein, einen Anwalt einschalten zu müssen oder werde ich sehr sicher im Unrecht sein.

(5.a) Dies ist am konretesten da die einzigen Beweise das Kennzeichen und laut dem Besitzer Videoaufnahmen sind, er will von mit auch verlangen Driftspurenentfernungen zu verlangen was er aber nicht beweisen kann weil ich auch nachgesehen habe, dass ich keine hinterlassen habe.

(5.b) das wird wahrscheinlich auch der Hauptgrund sein warum er uns anzeigen will, aber beweisen könnte er es nicht, nur Aussagen (seine Videos sollten sogar dagegen sprechen). Entschuldigt und gesagt wir machen es nie wieder, dies das, haben wir natürlich schon.

6. Wie wahrscheinlich ist es, dass ich dagegen ankommen kann vor allem mit dem Fakt, dass es NICHT abgesperrt war und direkt von einer hauptverkehsstraße aus zugänglich war, mit großer Einfahrt und einfacher Zugänglichkeit. Oder aus anderen Gründen die mir noch nicht einfielen.

Das wärs. Naja ist schon recht gravierend, einfach schon sehr ausführliche Tatschilderung hier. Respekt an alle, dass ihr die Beantwortung auf euch nehmt - am wichtigsten sind uns die Fragen 1-3 und 6!

Vielen Dank schonmal und Beste Grüße

Schadensersatz, Verkehrsrecht, Bußgeld, Anklageschrift, Anzeige, bußgeldverfahren, Drifting, Geldstrafe, Hausfriedensbruch, Lärmbelästigung, Sachbeschädigung, Driften Auto

Meistgelesene Beiträge zum Thema Hausfriedensbruch