Zweiter Hauseingang verschlossen? Ist das ein Rettungsweg?

Hallo. ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Ich tuh mich grad schwer damit einen Text eine Klausel ein Gesetz zu finden mit dem ich meinen Vermieter etwas unter Druck setzen kann.

Seit gut 4-5 Monaten hat der Hauseigentümer den hinteren Hauseingang zum Hof gesperrt durch austauschen des Schließzylinders. An dem Hintereingang ist eine rostige Treppe mit 6 Holzbeplankten Stufen. Die letzte Stufe unten reichte nicht bis ganz zum Boden. Uns hat das nicht so gestört als Bewohner aber der Eigentümer meinte wohl das ist eine Unfallgefahr und meint jetzt zu sagen die Treppe muss erneuert werden wegen dem Absatz und dem Rost.

(meine vermutung ist, er hatte sich mit einem Mieter vom haus etwas angelegt und um jetzt seine Macht zu zeigen macht er einen auf schiekane)

Vor ca. 2 Monaten gab es eine Vorangekündigte Wohnungsbegehung bei dem wir Mieter auch unsere Anliegen unterbreiten konnten. Dort meinte er mündlich das die Treppe bis Jahresende wieder begehbar ist!

So wie ich den Eigentümer jetzt über die Jahre kennen gelernt habe und was mir andere Langzeitmieter erzählten, hat er nicht viel scheit sein Wort zu halten!

Aus einer wohl verlässilichen Quelle hat ein Mieter wohl erfahren das die Treppe erst mitte nexten Jahres wieder begehbar ist.

Es gibt noch viele andere Fehler am Haus und Hof die gravierender sind aber ich möchte erstmal das klären und auf mein Nutzungsrecht bestehen den Eingang nutzen zu können, den ich bin mit dem Eingang auch in das Haus eingezogen und konnte ihn Nutzen!

Kennt einer einen § Paragraph der micht unterstütz in meinem Nutzungsrecht?

Zur georaphie: Es ist ein Mehrfamilienhaus EG und OG Baujahr geschätzt 1940 mit 5 Partein. Es gibt einen Vordereingang auch mit einer Treppe aus Stahl mit Granitstufen und einer Flügeltürbreite von ca. 80cm. Nach der Erweiterung durch aufklappen eines kleinen Flügels ist dann ca. 130cm breite zu nutzen. Der Hintereingang hat nur eine Tür die ist aber gut 100cm breit wenn sie offen ist.

Ist er Hinterausgang zwingend auch ein Notausgang?

Gibt es da ein Paragraphen den ich dem Hauseigentümer vor die Nase halten kann und ihm sage "wenn er das nicht instand setzt bestehe ich auf Mietminderung"?

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