Nutzungsvertrag nach Tod noch gültig?

Hallo

möchte mein Problem mal kurz schildern,

Meine Frau und ich haben auf dem Land einen kleinen Garten mit kleinem Häschen, also nicht zum Dauerwohnen nur für Sommermonate.

Da es in dem kleinen Häuschen ein WC gibt das bis 2010 eine so genannte Klärgrube hatte ( sind seit 2010 verboten ! ) hatten wir das große Glück uns an die Kläranlage unseres Nachbarn ( ein Bauernhof ) mit anschließen zu lassen.

Nun das Problem, ... die Kläranlage liegt etwa 30 m neben dem Bauernhof und etwa 37 m von unserem Häuschen entfernt auf einer Wiese die dem Bauern gehört.

Da der Bauer aber sehr Krank ist ( COPD Speiseröhre Pankreas Problem usw. ) ist wohl nicht mehr viel Zeit denn aktuell ist er mehr im Krankenhaus als zu Hause !

Der Anschluss an seine Kläranlage wurde damals 2008 schriftlich mit Vertag gemacht, muss ja auch sein .... aber da in naher Zukunft damit zu rechnen ist das die Wiese an einen anderen Bauern verkauft wird ( da wo die Kläranlage ist ) haben wir jetzt etwas Bammel das uns der den Vertrag der Zuleitung in diese Kläranlage kündigt, was kann man da tun ? Kann man zu Lebzeiten des Bauern noch was schriftliches machen das wir auch nach seinem Ableben die Kläranlage weiter nutzen dürfen ?

Der andere Bauer der " scharf " auf seine Felder und auf die Wiese ist ist so ein

typisches Bauern Original mit dem lässt sich nicht reden .... no chance !

Und wenn dem mal die Wiese gehört........dann hat er auch das Nutzungsrecht der Kläranlage oder wie ?

Noch zu erwähnen ist , das wir für die Nutzung schon unseren jährlichen Obolus leisten, also umsonst ist das natürlich nicht.

Welche Strategie soll ich anwenden das ich auch nach seinem Ableben die Kläranlage weiter nutzen kann ?

Haus, Gesetz, Grundstück, Nachbarn
Streit mit Kindergarten?

Also folgende Situation:

Wir wohnen in einem Haus mit Garten und auf der anderen Seite des Zaunes befindet sich eine Art Kindergarten. Genauer gesagt ist das Grundstück für Kindergärten dessen eigentliches Gebäude erneuert wird und das Grundstück quasi ein Ersatz ist. Wir hatten auch nie Probleme damit.

Aber kommen wir zum Problem. Am Zaun befindet sich schon Seit vielen Jahren Efeu als Sichtschutz. Er war auch schon dort bevor der Ersatzkindergarten gebaut wurde. Jedoch hat sich diese Woche eine Erzieherin beschwert wegen dem Efeu. Angeblich würde eine gewisse Gefahr für die Kinder bestehen. Sie meinte er solle ganz weg oder wir müssten ihn immer schneiden so, dass kein Efeu auf die Kindergartenseite geht. Der Hausmeister käme angeblich nicht hinterher und müsse jeden Tag schneiden. Wir können aber bestätigen, dass nicht täglich geschnitten wird.

Also darf der Kindergarten verlangen, dass der Efeu entfernt wird?

Aber da gibt es noch etwas. Unser Garten ist allgemein sehr sonnenarm. Aber weil jetzt schon Äste deutlich zu uns rüber ragen wird es noch weniger. Mit der Sonne ist ja kein Problem, aber die Äste wollen wir trotzdem nicht haben.

Das haben wir auch angesprochen bei der Erzieherin im Gespräch, doch die meinte solange es keine Gefahr sei und der Baum nicht krank würde man da eh nichts machen.

Da ist bei mir auch jetzt die Frage wir sollen unser Zeug wegmachen, aber sie ihren nicht?

Also könnte vielleicht jemand der sich auf diesem Gebiet auskennt etwas zu der Situation sagen, ob wir wirklich nichts dagegen machen können?

Haus, Garten, Grundstück, Nachbarn, Nachbarschaftsstreit, Streit

Meistgelesene Beiträge zum Thema Haus