Nutzungsvertrag nach Tod noch gültig?

4 Antworten

Grundsätzlich gibt es einen rechtsgültigen Vertrag, d.h einfach abklemmen kann der Neubesitzer die Zuleitung nicht. Wenn ich ein Grundstück übernehme/kaufe etc. übernehme ich auch die dort geltenden Verträge. Wenn einer Person ein Wegerecht gewährt wurde, dann bleibt das auch bestehen.

Alles weitere muss sich dann aus möglichen Verhandlungen ergeben. Eventuell spricht der neue Besitzer eine Kündigung aus oder möchte mehr Geld für die Nutzung haben.

Wenn dessen Besitz eben an den anderen Bauern übergeht dann wird diese Kläranlage dem neuen Bauern dann auch gehören und wenn dieser nicht mit sich reden lässt dann kann man wohl nur eines machen. Nämlich entweder dieses WC einmotten oder eben es an einen herkömmlichen Abwasseranschluss anschliessen lassen und dafür eben auch Geld bezahlen.

Verträge die mit dem Altern Bauern geschlossen worden sind, sind nur solange gültig, solange diesem Bauern mit dem der Vertrag geschlossen wurde das alles auch gehört.

Ansonsten würde ich ja mal bei einem Notar vorbeischauen und dort nachfragen.

Last Euch doch eine Grunddienstbarkeit (Kläranlagenleitungsrecht) auf dem Grundstück eintragen, dann ist die Wiese mit dieser Dienstbarkeit belastet und ihr könnt die Kläranlage weiterhin benutzen. Das bedarf keines notariellen Vertrages, nur eine entsprechende Beglaubigung durch einen Notar und anschließender Eintragung beim Grundbuchamt.

Wenn ihr es nicht eintragen lasst, ist die Wiese beim Erwerb lastenfrei.

Ein Dienstbarkeitsvertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar und erlischt bei einem Immobilienverkauf, somit braucht ihn der neue Eigentümer nicht kündigen, kann es gar nicht, da er nicht Vertragspartei ist.

(Da der neue Käufer die Kläranlage des Bauernhofes miterwirbt, werden sich doch die jetzigen Eigentümer diese Nutzung im Grundbuch beim Verkauf ebenfalls sichern lassen, denn sonst sind sie ja ohne Anschluss)

Den bestehenden Vertrag notariell beglaubigen lassen, so dass ihr eine Dienstbarkeit ins Grundbuch bekommt.

Gesichert werden müsste hierfür die komplette Leitung einschließlich Sicherheitstreifen von eurem Eigentum bis zur Kläranlage. Ich hoffe ihr hattet die Leitung damals einmessen lassen.

Ich frage mich nur wo Frischwasser und Strom herkommt und ob das Häuschen insgesamt genehmigt ist.

Hat der kranke Landwirt keinen Hoferben?

Ansonsten wäre es ziemlich ungewöhnlich wenn ein bestehender Betrieb Grundstücke verkauft,.dann wird vermutlich der komplette Hof verkauft.


Dodgecowboy 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 07:49

Der Bauer hat einen Bruder , der ist aber auch schon über 80 Jahre alt.

Vermutlich wird der das alles mal bekommen, kommt nur darauf an wer den längeren Atem von den beiden hat.

Wasseranschluss und Strom waren damals schon drin, alles mit eigenem Zähler ( Wasser und Stromzähler ) da sind wir unabhängig, es geht nur um die Zuleitung zur Kläranlage.

Normal müsste aber doch die Kläranlage nicht zur Wiese gehören sondern zum Bauernhof , somit ist es doch egal wer die Wiese kauft, oder ?

Ich denke das die Kläranlage fester Bestandteil vom Hof ist und nur wer den Hof bekommt entscheidet wer oder was mit der Kläranlage passiert.... denke ich ?

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kabbes69  04.08.2024, 12:04
@Dodgecowboy

Es entscheidet immer der Eigentümer des Flurstück. Von daher war meine Frage nach der Einmessung der Abwasserleitung. Geht die Leitung über fünf Flurstücke - müssen diese fünf Flurstücke mit der Dienstbarkeit belastet werden. Denn jedes dieser Flurstücke kann theoretisch separat verkauft werden. Die Gefahr besteht vor allem dann, wenn der Hof aufgelöst wird.

Wenn tatsächlich Kläranlage und Hof an zwei verschiedenen Eigentümer fallen würden - muss Hof sich ebenfalls das Recht an der Kläranlage im Grundbuch sichern. Wie @Bergfex in seinem letzten Absatz geschrieben hat.

Wasseranschluss und Strom waren damals schon drin,

Dann habt ihr das Häuschen nicht selbst gebaut. Die Frage wie weit steht es von der bebauten Ortslage entfernt und habt ihr das.Flurstück bereits vom Bauer oder dessen Familie erworben.?

Ich würde auf jeden Fall mir bei der Gemeinde mit den Versorgungsleitungen organisieren, bei manchen Ländern geht dies inzwischen auch online. Und dort auch Flächennutzungsplan einsehen, mich nach der Kläranlage erkundigen.

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Bergfex49  03.08.2024, 17:22

genau, das Ganze funktioniert (weiterhin) nur mit der Eintragung einer Dienstbarkeit (für den jeweiligen Eigentümer des Grundstückes FlNr.......)

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