Vorladung wegen Betruges - was tun?

Hallo,

ich habe heute einen Brief von der Polizeiinspektion bekommen mit einer Vorladung "..in der Ermittlungssache wegen Betruges (§263 StGB) zum Nachteil des Jobcenters ..."

Zu mir: Ich (25) lebe mit meiner Freundin (21) zusammen und wir beziehen aktuell beide Hartz 4, da wir beide aufgrund von Krankheit unseren vorherigen Beruf nicht ausüben können.

In dem Schreiben steht das der Verdacht auf Betrug aus 2 Gründen besteht:

  1. ) Wir haben Anfang des Jahres unseren Gasanbieter gewechselt und dies dem Jobcenter (versehentlich!!) zu spät mitgeteilt (etwa 2-3 Monate später). Zudem haben wir durch den Wechsel eine einmalige Bonuszahlung vom Gasanbieter über 150,-€ erhalten die wir nicht als Einkommen angegeben haben. Da wir beide das erste mal im Leben Hartz 4 beziehen und auch beide erst vor 1 Jahr bei den Eltern ausgezogen sind (um zusammen zu ziehen) wussten wir nicht das so eine Bonuszahlung auch als Einkommen gilt. Das wir verschwitzt haben den Gasanbieterwechsel anzugeben tut uns sehr leid, wir hatten zu der Zeit einfach sehr viel Papierkram und haben das völlig vergessen.

  2. ) Ich habe von Januar - März einen Wochenend-Job auf 450 Euro-Basis als Zeitungsausträger wargenommen. Hatte dies jedoch nur bei der Arbeitsagentur gemeldet und nicht beim Jobcenter... Arbeitsagentur und Jobcenter sind bei uns im selben Haus und ich dachte immer das die beiden zusammen gehören.. Okay mein Fehler, tut mir wirklich leid, aber ich wollte denen nichts absichtlich verheimlichen oder gar das Jobcenter Betrügen.

Nun hab ich wahnsinnige Angst vor der Strafe die auf mich zu kommt. Ich habe vor 2 Monaten begonnen die zuviel bezahlten Beträge durch das Jobcenter in Raten (in Höhe von 10% der Hartz4-Leistungen) zurück zu bezahlen. Und ich hab auch kein Problem damit das zu bezahlen und ich zahle auch meinetwegen eine Strafe deswegen, aber ich will nicht ins Gefängnis, davor hab ich wahnsinnig Schiss.

Ich bin kein böser Mensch und ich will auch nirgendwo unehrlich Geld erbeuten oder ähnliches.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen und mich etwas beruhigen?

Beste Grüße,

Alpaka3

Betrug, Angst, Polizei, Anwalt, Gericht, Hartz IV, Jobcenter, Vorladung
Bin ich verpflichtet die Lohnabrechnung meines neuen Jobs dem Jobcenter vorzulegen?

Ich habe eine kurze Zeit ALGII bezogen. Nun habe ich durch eigene Bemühungen einen neuen Job gefunden. Wie es sich gehört, teilte ich dies auch dem Jobcenter mit und reichte auch den unterschriebenen Arbeitsvertrag zum 01.07.2016 dem Jobcenter ein. Mit diesem Vorgang meldete ich mich meines Erachtens beim Jobcenter automatisch ab...

Mir ist verständlich, dass das Jobcenter das Recht und die Not hat während der Antragsstellung auf ALGII meine letzten Lohnabrechnungen sowie die Kontoauszüge der letzten Monate anzufordern - schließlich überprüfen sie somit, ob bzw. in welcher Höhe mir Leistungen zustehen....

Was interessiert es sie aber die Lohnabrechnung meines aktuellen/neuen Arbeitsgebers sowie der Kontoauszug, aus dem der Lohnzufluss ersichtlich ist, wo ich mich doch bei denen quasi zum 30.06.2016 abgemeldet habe...!???

Aus dem Arbeitsvertag geht klar hervor, dass das Arbeitsverhältnis zum 01.07.2016 beginnt - also bekomme ich logischerweise meinen ersten Lohn erst nach dem 01.07.2016... Mit dieser Erkenntnis ist somit auch auszuschließen, dass das Jobcenter mir evtl zu viel im Monat Juni bezahlt haben könnte, was ja verständlich um Anforderung dieser Unterlagen wäre...

Es ist somit fraglich, was das Jobcenter mit dieser erster Lohnabrechnung für den Monat Juli und dem erwähnten Kontoauszug erreichen will...?

Bitte klärt mich über die Rechslage auf - bin ich verpflichtet dem Jobcenter diese Unterlagen vorzulegen in solch einem Fall...??

Wie wahrscheinlich die meisten, möchte ich ungerne meine finanziellen Angelegenheiten mit anderen teilen... und erst Recht nicht mit Jobcenter...

Danke im Voraus!

Job, ALG II, Hartz IV
Männerwohnheim und Hartz 4?

Hallo, da meine Eltern mich heute Abend wahrscheinlich noch aus der Wohnung werfen werden und ich bei keinem Freund oder Bekannten unterkommen kann bleibt mir nicht viel anderes übrig als im Männerwohnheim zu nächtigen. Ein paar Fragen dazu: Kann ich parallel zum Arbeitsamt gehen und eine Sozialwohnung + Hartz 4 beantragen oder hat man kein Anrecht auf Hartz 4 wenn man im Männerwohnheim wohnt? Es kommt wahrscheinlich sehr auf die Stadt an aber kann man in etwa sagen wielange man auf eine Sozialwohnung wartet und bekomme ich sofort Hartz 4 ? Wenn ich dann endlich eine Sozialwohnung habe will ich erstmal ein paar weitere Monate vom Arbeitslosen Geld leben, mich in Ruhe nach einem recht gut bezahlten Job umgucken und erstmal auf die Lage klarkommen bis ich mir dann eine Arbeit suche und anschließend mein ganzes Hab und Gut aus meiner alten Wohnung in die Sozialwohnung schaffe. Ich wohne bei Frankfurt, will dort aber auf keinen Fall ins Männerwohnheim gehen da es mir zu peinlich wäre im Penner Look mit Sportasche auf Leute zu treffen die mich kennen. Theoretisch könnte ich doch eigentlich in jede beliebige Stadt per Zug fahren und dort ein neues "Leben" beginnen? Berlin wäre mein Traumziel...xD Macht das Wohnheim Taschenkontrollen ? Ach und ich bin 19 Jahre jung und werde nächsten Monat schon 20. Bitte nur antworten wenn Ihr Ahnung habt und euch ganz sicher seid! Danke

wohnen, Recht, Arbeitsamt, arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter, obdachlos, Wohnheim
Wechselmodell Hartz4 Regelsatzveränderung durch Ausbildung des Kindes?

Hallo, ich habe folgende Frage: Meine Lebensgefährtin hat mit Ihrem geschiedenen Ex-Mann einen 15 und 17. jährigen Sohn. Sie vollziehen seit einigen Jahren das Wechselmodell, d.h. beide Kinder sind im wöchentlichen Rhythmus einmal beim Vater, dann bei der Mutter. Meine Lebensgef. geht arbeiten, der Ex-Mann bezieht Hartz4. Nun wird der 17.jährige Sohn eine Ausbildung beginnen und der Ex-Mann bittet darum den jüngeren Sohn für sich als alleinerziehend zu melden und den älteren bei der Mutter alleinerziehend zu melden, damit ihrem Ex-Mann das Ausbildungsgehalt des älteren Sohnes nicht angerechnet wird und dieser dann 250€ als Ausgleich von seinem Sohn fordern müsse, damit er über die Runden kommt, da er kürzlich noch einmal Nachwuchs bekommen hat und die neue Frau in verlassen hat und der für dieses Kind das Sorgerecht hat. 1. Wie hoch ist der Regelsatz eigentlich im Wechselmodell (lt. Tabelle komme ich au 306€ voller Satz) ? bekommt der Vater pro Kind den vollen Regelsatz oder nur 50% dessen? Wenn es 50% sind, ist es merkwürdig, dass der ältere Sohn 250€ als Ausgleich zahlen müsste ? Wenn überhaupt sollten es die 50% des Regelsatzes sein, also ca. 153,-- ? Dadurch das er dann nun den jüngeren als Alleinerziehender Elternteil hat, würden ihm, wenn ich das richtig verstehe nun noch 12% mehr Geld zustehen? also dann ca. 343,-- Vielen Dank für eine kurzfristige Antwort

Ausbildung, Hartz IV

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