BAB nicht bewilligt - warum?

Ich habe heute eine Frage, die nicht mich betrifft, sondern einen Freund, der nicht weiter weiß (und kein Internet hat).

Es geht um Folgendes:

Sein Sohn hat einen Ausbildungsplatz zum Notfallsanitäter, die Ausbildung beginnt am 01.08. - also in ca. 3 Wochen. Nun hat er sich in der Nähe der Ausbildungsstelle eine Wohnung gesucht und den Vertrag unterschrieben, da die Ausbildung 70 km entfernt ist (oder ca. 2 1/2 Std. Fahrt - dazu später).

Dann hat er einen BAB-Antrag gestellt. Das Ausbildungsgehalt beträgt im ersten Jahr 765 €, im zweiten 828 € und im dritten Jahr 928 €, natürlich alles brutto.

Nun ist es so, dass die Wohnung 390 € warm kostet, er ein Auto benötigt, um zur Ausbildung zu kommen (wechselnde Arbeitsorte - Betrieb, Praktikum außerhalb und Blockunterricht in der Schule, mit ÖPNV eine Katastrophe).

Der BAB-Antrag wurde abgelehnt mit Verweis auf § 57, Absatz 1 SGB III, da es sich nicht um eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung nach dem Berufsausbildunggesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handelt, sondern um eine schulische Ausbildung.

Alles schön und gut, seine Eltern können aber nicht für den Unterhalt aufkommen, da sein Vater Rentner ist und weit unter 1000 € Rente im Monat bekommt, seine Mutter ist nicht erwerbstätig.

Als nächstes wäre dann der Umzug, für den das Jobcenter nicht aufkommen will. Ein Auto wurde bereits bewilligt, da es zwingend notwendig ist, um überhaupt zu den wechselnden Stellen zu kommen und es nur Verbindungen gibt, die entweder zu früh oder zu spät fahren und keine davon direkt ist.

Nun beträgt von seinem derzeitigen Wohnort die Distanz 70 km oder 1 Stunde und 10 Minuten laut Falk - tatsächlich ist die Strecke aber ca. 15 Minuten länger, da ein Teil der Strecke gesperrt ist (wahrschienlich noch ein ganzes Jahr) und Ampeln und dergleichen von Falk nicht berücksichtigt werden.

Bleibt die Frage, wie man gegen den Bescheid der BAB-Stelle angehen und der Umzug bewilligt werden kann, da dieser Zustand so nicht haltbar ist - der Junge hat den Eindruck, dass man ihn auf der Behörde gar nicht ernst nimmt und die Sachbearbeiterin wohl meint, dass er einen Job hat, der immer einem geregelten Ablauf folgt - aus eigener Erfahrung in diesem Bereich kann ich sagen, dass dem nicht so ist.

Vielen Dank schon einmal für (hilfreiche!) Antworten!

Beruf, Umzug, Ausbildung, Arbeitsamt, ARGE, BAB, Hartz IV, Jobcenter, SGB
Zusammenziehen mit Freundin trotz ALG2 wenn sie Arbeiten geht?

Guten Tag zusammen ich beziehe ALG2 und wohne auch alleine, ich habe seit einiger Zeit eine Freundin die Arbeiten geht und knappe1400 Euro verdient muss aber davon noch Sachen abbezahlen wie Kredit etc. sie wohnt alleine. Aus meiner Situation heraus das ich Epileptiker bin kann ich in meinen Beruf kein Fuß mehr fassen da halt die lücke im Lebenslauf befragt wird und ich natürlich ehrlich sagen muss warum, würde ich das nicht und es passiert was könnten Menschen gefährtet werden bei der Arbeit. Ich bin auf die Idee gekommen das man zusammenziehen könnte da sie in einem Ort Wohnt der näher an Städten angrenzt wo die möglichkeit besteht einen Job zu finden und für mich dadurch besser zu erreichen ist, alleine die Busanbindung ist schon besser (es hadelt sich um die gleiche Stadt). Meine Frage dazu ist es immer noch so das dass erste Jahr als Probe angesehen wird? wir möchten wirklich getennte konnten führen und alles weitere, da eben noch nicht so lange zusammen mir steht sogar ein eigenes zimmer zur verfügung so das man es eigentlich auch als WG ansehen kann. ich würde nicht mal umzugskosten oder so etwas beantragen, wüsste nur gerne wie ich genau vorgehen muss? direkt zum Jobcenter oder reicht schon ein schreiben mit der Information seines vorhabens und wenn das Jobcenter dem zustimmt kann man es angehen?

vielen Dank für eure Hilfe!

Umzug, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Kreditkarte droht mit Inkasso trotz Schuldnerberatung?

Hallo!

Ich bin seit Mitte April Hartz IV Empfänger und konnte daher meine Raten bei dem Kreditkartenunternehmen nicht mehr zahlen, bzw. ich hätte es noch bis Juni gekonnt, aber das spielt wohl keine Rolle mehr.

Anfang April hatte ich meinen ersten Termin bei der Schuldnerberatung, der durch das Jobcenter vermittelt wurde. Die SB ist von der Verbraucherzentrale. Beim ersten Termin sagte mir der Bearbeiter, was ich noch an Unterlagen bringen muss und dass ich den eingezogenen Betrag vom Kreditkartenunternehmen für diesen Monat zurückbuchen lassen soll, da ich eh schon wenig Geld hätte. Ich habe die Unterlagen gebracht und den Betrag zurückgebucht. Kurz danach kam schon ein Schreiben von dem Kreditkartenunternehmen. Ich ging aber davon aus, dass sich jetzt der Schuldenberater mit denen in Verbindung setzt und mich dann bald anschreibt, damit er mit mir den Stand bespricht. Das ist nicht passiert.

Nächsten Monat wurde wieder zurückgebucht und es kam wieder ein Brief. Dann schrieb ich erst per Mail an meinen Schuldenberater - keine Reaktion. Zwei Tage später ging ich persönlich hin (inzwischen war es Anfang Juni) und er meinte, er hätte die Unternehmen noch nicht angeschrieben, weil von mir die Unterlagen nicht vorliegen würden. Dabei hatte ich die in Kopie dort schon im April abgegeben! Er meinte dann, ich sollte die Unterlagen nochmal per Mail schicken, was ich auch umgehend gemacht habe. Ich bekam keine Rückmeldung bis sich wieder das Kreditkartenunternehmen diesen Monat gemeldet hat, den gesamten Betrag eingefordert und eine Frist gesetzt hat. Ich war völlig aufgelöst und habe nochmal mit dem Schuldenberater telefoniert, der meinte, von mir wären keine Unterlagen da. Da bin ich aus allen Wolken gefallen! Ich habe ihm erklärt, dass ich die Unterlagen geschickt habe. Er wollte nochmal nachschauen und sich drum kümmern. Das war letzte Woche. Ich habe dann noch eine verzweifelte Mail an die SB geschrieben und dann kam von ihm der Anruf, er hätte die Unterlagen gefunden und die Gläubiger angefaxt. Das war letzten Montag. Ich hatte vom Kreditkartenunternehmen eine Frist bis zum 25.07.2016.

Vom Schuldenberater habe ich natürlich wieder nichts gehört, dafür habe ich heute einen Brief von der Inkasso im Briefkasten. Der gesamte Betrag von 4.000 € + 500 € Inkasso-Gebühr soll innerhalb von sieben Tagen gezahlt werden.

Ich bin langsam echt am Ende mit meinem Latein! Hätte sich die Inkasso nicht vermeiden lassen, wenn der SB sich drum gekümmert hätte? Muss ich dann überhaupt die Gebühren zahlen, obwohl es dann von mir unverschuldet zu einem Inkassoverfahren gekommen ist? Brauche ich einen Anwalt? Fragen über Fragen ... :(

Entschuldigt den langen Text ... Ich werde wohl auch gleich nochmal zu meinem Schuldenberater gehen.

Grüße!

Schuldnerberatung, Kreditkarte, Schulden, Hartz IV, Inkasso, Jobcenter, inkassoverfahren
Welche Förderungen gibts bei der Zweitausbildung?

Ich stehe kurz vor einer zweiten Ausbildung. Habe bereits eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen, danach 6 Jahre in dem Beruf gearbeitet und bin jetzt in einer komplett anderen Branche untergekommen. Bin 27 Jahre alt und habe eine eigene Wohnung. Da mein zukünftiges Ausbildungsgehalt weniger als 700 Euro brutto beträgt, setze ich mich gerade mit Möglichkeiten einer Ausbildungsförderung auseinander.

Ich war beim Wohngeldamt. Die haben mir zuerst gesagt, dass meine Miete zu hoch sei um da was zu fördern, außerdem könnten die erst ihren Rechner anschmeißen, wenn denen der Ablehnungsbescheid meines BAB-Antrags vorliegt.

Also bin ich zum Arbeitsamt gegangen um übers BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) zu reden. Die haben mir von vornerein schon gesagt, dass ich da nichts bekomme, da ich in meinem ersten gelernten Beruf in ganz Deutschland arbeiten könnte. Dort gab man mir aber den Tipp, dass ich mal beim Jobcenter nach "Aufstockenden Leistungen" fragen könnte. Den Antrag fürs BAB habe ich auch erhalten, da ich den ja sowieso fürs Wohngeldamt ausfüllen muss. Hier waren nun auch Formulare für meine Eltern dabei.

Ich bin alt genug, habe selber schon lange Geld verdient und wohne auch weit weg. Ich möchte nicht dass meine Eltern da herangezogen werden und möchte auch keine Angaben dazu machen. Kann ich mich dagegen wehren?

Und sollte da nicht irgendwie auch die Grundsicherung greifen? Liege ich nicht darunter mit meinem Azubigehalt?

Also meine mir bekannten Möglichkeiten:

  • BAB fülle ich gerade aus (Arbeitsamt meint "gibt nix"
  • Wohngeld (Miete zu hoch), stelle den Antrag dennoch
  • Aufstockende Leistungen frage ich nächste Woche an

Habt ihr sonst noch Anhaltspunkte für mich oder irgendeinen Ratschlag? Das wichtigste ist mir eigentlich erstmal zu wissen, dass meine Eltern da außen vor bleiben...

Arbeitslosengeld, Ausbildung, Arbeitsamt, BAB, Grundsicherung, Hartz IV, Ausbildungsförderung

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