Wir mussten leider Hartz 4 beantragen. Seit 10 Jahren existiert eine Zweitwohnung, da mein Mann dort damals seinen Hauptjob hatte, den er aber nach 10 Jahren verloren hat. Es haben sich viele Kontakte dort ergeben in den Jahren, so dass er sich selbstständig gemacht hatte, was aber auch nichts wurde. Dann hat er einen Job beim Freund bekommen, aber nur 10 Std. pro Woche, die Wohnung existiert aber noch. ( 78 km eine Strecke entfernt vom Hauptwohnsitz ). Mein Mann kommt nur an den Wochenenden, weil es für uns so ideal ist, da wir auch Eheprobleme haben und so kommen wir ganz gut klar. Die Wohnung konnten wir uns bisher leisten. Jetzt will das JC wissen ( die denken wir sind getrennt, vermute ich ), wie mein Mann den Alltag gestaltet hier und beim Zweitwohnsitz, in welchen Abständen er hier ist, wie bedingt durch die räumliche Trennung die Erziehung gestaltet wird und wann der Aufenthalt hier bzw. am Zweitwohnsitz beginnt und endet. Wir sind noch zusammen, er ist ja auch hier gemeldet und kommt gewöhnlich jedes Wochenende und mal zwischendurch, oder mal ein Wochenende nicht, wenn er mit dem Kumpel was macht. Bin ich dazu verpflichtet, oder reicht die Meldebescheinung vom Amt akutell, oder wie schreibe ich das. Es gibt doch viele Wochenendehen. Sicher mein Mann arbeitet nur 10 Std. dort und könnte pendeln, wäre preiswerter. Das Geld für die Wohnung wird eh nicht vom Amt übernommen, aber muss man täglich zusammensein um H4 zu bekommen - wie gesagt wir sind nicht getrennt, leben nur unter der Woche so. Seine Sachen, bis auf wenige, sind auch dort und wenn er kommt, bringt er mit was er braucht, ist einfacher und im Urlaub sind wir bisher immer weggewesen! Was ich schreiben werden, wird mit Sicherheit falsch ausgelegt. Was tun und wie schreiben? Mein Mann war eh nicht viel zu Hause, als er noch Vollzeit gearbeitet hat, ich habe den Jungen meist eh alleine großgezogen unter der Woche hat er Papa eh nie gesehen, da er immer lange gearbeitet hat. Wie beweisen?