Hallo,
ich beziehe zurzeit Arbeitslosengeld II (Hartz 4).
Habe Mitte November den Antrag zur Verlängerung gestellt und heute den Bewilligungsbescheid bekommen, das ich für weitere 6 Monate Hartz 4 erhalte.
Jetzt hätte ich eine Frage: Im SGB II § 41 wurde am 18.7.2016 geändert:
" (3) Über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in der Regel für ein Jahr zu entscheiden (Bewilligungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum soll insbesondere in den Fällen regelmäßig auf sechs Monate verkürzt werden, in denen
1. über den Leistungsanspruch vorläufig entschieden wird (§ 41a) oder
2. die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind."
siehe: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/41.html
Warum wurde dann bei mir wieder nur für 6 Monate bewilligt?
Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind okay, die bezahlt das Jobcenter auch komplett und hat sich auch nie beschwert.
Und von Vorläufiger Entscheidung steht da auch nix drin.
Hat jemand ne Idee oder ne Ahnung, ob das so okay ist?!
LG Alpaka3