Wie wird die Nachzahlung von Kindergeld in einer Bedarfsgemeinschaft (Hartz 4) berechnet?

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal wieder Fragen zur Berechnung von ALG 2.

Die Situation stellt sich wie folgt dar: Es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft, die aus einem unverheirateten Paar besteht, das zusammen wohnt.

Bis Juli bezogen beide ALG 2, seit August hat die Frau eine Ausbildung begonnen und wird laut § 7 SGB II aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen, weil sie die Möglichkeit hat, andere Leistungen zu erhalten, in ihrem Fall Kindergeld. Sie ist 22 Jahre alt.

Ein Kindergeldantrag wurde gestellt und in den letzten Tagen bewilligt. Überraschenderweise wurde eine Nachzahlung des Kindergeldes ab April gewährt und nicht ab August, wie zunächst angenommen, mit der Begründung, dass im Monat April der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde und sie somit ab dem Zeitpunkt des geschlossenen Vertrages Anspruch hätte.

Erste Frage: Entspricht diese Information der Wahrheit?

Nun sieht es so aus, dass ein Gesamtbedarf von 1131,70 Euro besteht. Aufgrund des Leistungsausschlusses der Frau erhält nur noch der Mann 565,85 Euro, also 50%, was nach meinem Kenntnisstand seine Richtigkeit hat.

Bitte korrigiert mich, wenn ich mich da irre.

Das Einkommen der Frau sah vor Bewilligung des Kindergeldes so aus:

Bruttolohn: 869,85 Euro

Nettolohn: 776,83 Euro

Grundfreibetrag: 100 Euro

Freibetrag (20% des Bruttoeinkommens): 173,97 Euro

Bereinigtes Einkommen: 502,86 Euro

Jetzt kommt die Nachzahlung des Kindergeldes ins Spiel. Sie beläuft sich auf 1.140 Euro und wird voraussichtlich diesen Monat überwiesen.

Daraus ergeben sich einige Fragen. Wie berechnet das Jobcenter das zusätzliche Einkommen (Kindergeld), sprich, wird es auf die Monate April bis September verteilt, oder zählt die komplette Zahlung als Zufluss im September?

Die Nachzahlung überstiege dann natürlich den Gesamtbedarf des Septembers.

Stimmt meine Vermutung/Rechnung?

Bruttolohn, einschließlich Kindergeld (869,85 + 1.140): 2.009,85 Euro

Nettolohn + Kindergeld (776,83 + 1.140): 1.916.83 Euro

Grundfreibetrag: 100 Euro

Freibetrag, Stufe I (20% des Bruttoeinkommens) bis 1.000 Euro: 200 Euro

Freibetrag, Stufe II (10% des Bruttoeinkommens) ab 1.000,01 Euro (also 2.009,85 - 1.000 = 10% vom Rest, 1009,85): 100,99 Euro

Bereinigtes Einkommen (1.916.83 - 100 - 200 - 100,99): 1.515,84 Euro

Nach dieser Rechnung gäbe es einen Überschuss von 384,14 Euro (1.515,84 - 1131,70 [Gesamtbedarf]).

Müssten nur die 565,85 Euro, die vom Jobcenter gezahlt wurden, zurückgezahlt werden, oder sogar der Überschuss in Höhe von 384,14 Euro, also insgesamt (565,85 + 384,14) 949,99 Euro?

Oder liege ich mit meiner Rechnung/Vermutung komplett daneben?

Über kompetente Antworten, (gerne mit Begründung) freue ich mich sehr!

Liebe Grüße!

Leistung, Einkommen, ALG II, Antrag, Berechnung, Hartz IV, Jobcenter, Kindergeld, Rückzahlung
Nicht umgemeldet, gibt das ärger?

Hallo. Ich habe folgendes Anliegen! Meine Freundin hat sich vor 2 Wochen von mir getrennt und ist zu ihren neuen Freund gegangen (er wohnt alleine, seine Wohnung wird vom Amt bezahlt). Ich meinte zu ihr das sie sich bitte bei unserem Rathaus abmelden soll, später meinte sie, sie war dort aber sie kann sie nicht "abmelden" sondern muss sich in der Stadt bei ihrem neuen Freund im Rathaus "ummelden", ihre Post die her kommt lasse ich immer zum Absender zurück gehen! Allerdings kann sie sich dort nicht ummelden, weil erstens der Vermieter ihres Freundes davon nichts weiß das sie da lebt und zweitens weil keiner beim amt Bescheid weiß das sie dort Wohnt, das Amt weiß noch nichtmal das sie von mir weg gezogen ist, geschweige das sie schwanger ist (sie bezieht hartz 4). Meine Frage ist, wie lange hat sie zeit zum ummelden? Was könnte auf sie zukommen weil sie dem Amt das nicht gemeldet hat und jetzt auch wirklich nicht erreichbar ist von den Behörden (Amt, Landkreis ect.). Und dann noch, das beide das Amt bescheißen weil beide ja den Regelsatz beziehen, ja aber jetzt in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben und das Amt davon aus geht, dass nur er dort wohnt!? Kann ich sie denn irgendwie bei mir selber abmelden? Und wenn ja, ist sie dann ja nirgends gemeldet, könnte das ein bösen Nachteil für sie geben? Vielen Dank schonmal :)

Mieter, Vermieter, Post, abmelden, Arbeitsagentur, Bedarfsgemeinschaft, Einwohnermeldeamt, Hartz IV, Jobcenter, ummelden, Rathaus, landkreis

Meistgelesene Beiträge zum Thema Hartz IV