Hallo,
Ich habe vor ca. 1 Monat eine Rückzahlung vom Jobcenter für die Monate November 19 - April 20 bekommen. Bei diesen Monaten wurde mir aber, wie ich ca. 2 Wochen später festgestellt hatte, Kindergeld angerechnet, obwohl ich dieses garnicht bezogen habe (und auch keinen Anspruch drauf habe/hatte).
Darauf hin habe ich also den Aufhebungsbescheid von der Familienkasse eingereicht.
Nun wurde mir für mein laufendes Hartz 4 1 Monat neu berechnet, aber (noch) nicht die vorherigen 6 Monate.
Auf Anfrage beim Jobcenter (per Telefon), meinte die Dame zu mir, das es sein kann, das das Jobcenter eine Fehlberechnung beim Kindergeld garnicht rückwirkend ändern muss, bzw. Auszahlen muss.
Ich kann mir das aber nicht vorstellen, da ich ja dadurch effektiv für diese 6 Monate nicht meinen Regelbedarf bekommen habe.
Auch wenn wenn das vlt nicht gerade selbstverständlich ist, das man Mal ebenso ca. 1200€ vom Jobcenter rückgezahlt bekommt, würd euch diese Summe ungerne schleifen lassen, falls ich darauf anspruch habe.
Die Dame am Telefon hatte es jetzt erstmal nochmal zur Bearbeitung eingereicht, aber kennt sich da vlt jemand mit aus und kann mir sagen, wie da die Rechtslage aussieht?