Heißt das, wenn festgestellt wird das ich über diese 3 Stunden arbeiten darf, das ich nicht mehr in der Behindertenwerkstatt arbeiten darf?
Auf meiner einen vorherigen Fragestellung habe ich als Antwort erthalten:
“.... Hartz 4 ist für Leute da die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (also länger als 3 Stunden am Tag arbeiten können). Wer das nicht kann und deswegen in einer wfbm Arbeitet hat Anspruch auf Grundsicherung.....”
Darf ich dann nicht mehr in der Behindertenwerkstatt arbeiten oder wie? Und noch eine Frage: Wenn ich weniger als 3 Stunden arbeiten kann, heißt das im Umkehrschluss das ich nicht zusätzlich neben der Behindertenwerkstatt Prospekte verteilen darf, oder? Also müsste ich mich im Klartext zwischen Behindertenwerkstatt und Prospekte verteilen entscheiden, oder? Und zwischen Jobcenter und Grundsicherung....?!?
Also muss ich mich wieder auf den 1. Arbeitsmarkt bewerben? Doch ich kann nicht lügen, kann nicht sagen, dass es mir jetzt noch schlecht geht, nur um in der Behindertenwerkstatt zubleiben? Oder darf man auch wenn man von Jobcenter Geld bezieht in der Behindertenwerkstatt arbeiten?