Darf Jobcenter geliehenes und in raten zurückgezahltes Geld anrechnen?

Seit einiger Zeit wurmt mich eine Frage ganz besonders.

Ich habe vor einigen Jahren durch bestimmte Ereignisse ein Schmerzensgeld von 45.000€ zugesprochen bekommen wärend ich (damals noch Arbeitslosengeld 2) bezogen habe und zudem noch eine Opferentschädigungsrente fortlaufend bekommen.

Als mein Vater noch lebte habe ich meinen Eltern Geld vorgestreckt für Garten, Wohnzimmereinrichtung und Urlaub auf Sylt mit der Vereinbarung das sie mir in monatlichen Raten wieder zurück zahlen was wir auch wegen dem Jobcenter schriftlich festgehalten haben mit Betrag, anfang und Ende der Zahlung so wie Unterschrifft und alles drum und dran.

Es ist schon fast alles Beglichen und ich bekam ein Schreiben vom Jobcenter warum wieso weshalb ich jeden Monat einen gleichen Betrag erhalte von meiner Mutter.

Ich dem Jobcenter geschrieben gehabt und auch die Vereinbarung der Ratenzahlung rüber geschickt, dieser Betrag wurde seit dem verrechnet mit meinem Anrechnungsfreien Freibetrag (Ratenzahlung war in gleicher höhe)

Nun stelle ich mir die Frage: Darf eine Ratenzahlung für vorgestrecktes Geld überhaupt angerechnet werden? Denn im Grunde ist es ja mein Eigenes Geld worauf ich nicht einmal Zinsen bekomme, der Selbe Betrag wandert wieder zu mir zurück.

Wäre die Ratenzahlung höher ausgefallen hätte ich dann weniger ALG 2 vom Jobcenter bekommen, ist das so denn überhaupt rechtens weil mir hier eigentlich dann Geld genommen wird oder habe ich da einen Denkfehler?

Geld, Arbeitslosengeld, ALG II, Hartz IV, leihen, Ratenzahlung, Rückzahlung, Ratenzahlungsvereinbarung
Muss ich Jobcenter Mitarbeitern die Tür öffnen?

Ich baue mir eine Selbstständigkeit auf und bekomme daher eine Unterstützung vom JC bezüglich der Miete, welche ich aber wieder zurückzahlen muss. Meine Wohnung ist zu groß für das JC. Ich wohne alleine hier. Nun kamen letzte Woche zwei Mitarbeiter und klingelten, mein Besuch machte auf, ich war nicht zu Hause. Die Mitarbeiter stellten sich nicht vor, sagten nicht woher sie kommen, was sie wollen. Nur, dass sie nächste Woche wiederkommen. Ich weiß nicht, warum sie vorbeikommen wollen. Mich hat keiner kontaktiert vorher und ich habe gelesen, dass es das letzte Mittel ist und man vorher alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben muss, um den Sachverhalt zu klären. Ich vermute die wollen sich die Wohnung angucken aber da kommt das Problem: die Wohnung hat ein Büro/Gästezimmer, welches mit Bett, Schrank, Kommode, Schreibtisch und Fernseher eingerichtet ist, zusätzlich gibt es mein Schlafzimmer. Ich würde mir jemanden als Zeugen für den Besuch einladen, da die aber nicht gesagt haben wann die kommen, müsste derjenige die ganze Woche hier übernachten. Dann hat er natürlich eine Kosmetiktasche und Klamotten hier. Ich will nicht, dass die denken hier wohnt noch jemand, weil das Büro/Gästezimmer ja theoretisch voll eingerichtet wäre. Derjenige möchte, um selbst hier in der Zeit etwas erledigen zu können, seinen Computer mitbringen. Ich kann ja niemandem verbieten dann hier nichts machen zu können, nur damit hier keine fremden Sachen in der Zeit sind.

Nun ist halt meine Überlegung, wie ich vorgehen soll. Ich bin der Meinung, da ich nicht mal weiß, worum es geht und mich auch keiner kontaktiert hat, man hätte es erstmal so versuchen müssen. Kann ich dann einfach die Tür auch nicht aufmachen?

Achja und: ich hatte danach beim JC angerufen, weil die sich ja nicht vorgestellt hatten, ob es Leute von dort waren und ich das mit diesem Klemmbrettbetrug gelesen hatte und deshalb keinen Fremden hier die Tür aufdrücken will. Der Mitarbeiter meinte, er kann die Bedenken verstehen und nicht sehen, dass bei mir ein Besuch vom Außendienst eingetragen ist.

Denke trotzdem, dass die vom JC waren.

Freue mich auf eure Antworten! Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen oder kann was dazu sagen oder arbeitet gar beim JC und kann Auskunft geben. :)

Hartz IV, Bürgergeld

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