Muss ich Jobcenter Mitarbeitern die Tür öffnen?

5 Antworten

Ein "Büro/Gästezimmer, welches mit Bett, Schrank, Kommode, Schreibtisch und Fernseher eingerichtet ist", dazu "Besuch" der bei dir in der Wohnung anzutreffen ist - obwohl du gar du nicht zuhause bist.

Also wenn ich Mitarbeiter im Amt wäre, würde ich dir kein Wort glauben xD Und auch so, ohne Mitarbeiter beim Amt zu sein, finde ich die Version mäßig glaubwürdig. Insbesondere weil du dir so sicher bist dass die Leute vom JC waren - da gibts ja dann wohl ne Vorgeschichte.

Soll nicht heißten dass nicht so sein kann, sag nur wie es wirkt (man muss bedenken, Leute versuchen ständig das Amt zu bescheissen). Klär doch erstmal ab worum es überhaupt ging, warum sie bei dir waren, und dann kannst du dir gedanken machen...


chellyne 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 17:53

Hi @Mertls, also Besuch darf ich wohl haben, auch wenn ich Leistung vom Amt beziehe. Das ist ja niemandem verboten. Solange es halt nur Besuch ist. :D

Es gibt keine Vorgeschichte, deswegen habe ich die Frage ja überhaupt erst gestellt, das Einzige was ich mir halt erklären kann ist, dass die Wohnung zu groß ist, das steht ja aber auch im Mietvertrag der denen vorliegt.

Man fragt sich halt schon, was zwei Leute mit Klemmbrett von einem wollen. Und das naheliegendste wäre halt das Amt. :D

 Mich hat keiner kontaktiert vorher und ich habe gelesen, dass es das letzte Mittel ist und man vorher alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben muss,

Nein oder hast Du eine (gesetzliche Grundlage) für diese Behauptung?

 Ich würde mir jemanden als Zeugen für den Besuch einladen,

Wer sollte das verhindern. Nicht reden - machen.

Ich will nicht, dass die denken hier wohnt noch jemand, weil das Büro/Gästezimmer ja theoretisch voll eingerichtet wäre.

Dieses Denken wirst Du nicht verhindern können.

Achja und: ich hatte danach beim JC angerufen, weil die sich ja nicht vorgestellt hatten,

Das ist ja kriminell 😂

 und deshalb keinen Fremden hier die Tür aufdrücken will.

Deine Entscheidung. Mitarbeiter eines JobCenters weisen sich mit Sicherheit aus.


chellyne 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 20:40

@ GutenTag2003

  1. Hast du eine gesetzliche Grundlage für deine Behauptung?
  2. Keiner, wollt’s nur erwähnen. Für den Kontext undso. 😂
  3. Ich geb alles.
  4. Ja find ich auch. Und dass die mich nicht mal kontaktiert haben genauso. 😂
  5. Wird sich zeigen.. oder eben nicht. Ich erwarte nichts mehr.
Muss ich Jobcenter Mitarbeitern die Tür öffnen?

Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Haben die einen Ausweis gezeifgt

Es gibt ja auch Betrüger die sich Zugang verschaffen um etwas zu klauen


chellyne 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 21:30

@Dingeldei Nein gar nichts. Die haben weder den Ausweis gezeigt. Auch bei Nachfrage nicht gesagt, wer die sind oder was die wollen. Die meinten nur, die dürfen das aus Datenschutzgründen alles nicht sagen. Und dass die nächste Woche wiederkommen. Dann sind die wieder gegangen.

Habe ich halt auch gedacht. Ich mein.. heutzutage weiß man ja nie.

Wer Leistungen bezieht, ist zur Mitwirkung verpflichtet.

Wenn du dich weigerst, wird die Leistung eben ruhend gestellt.

Wenn du nicht zu Hause bist, und eine dritte Person hält sich in deiner Wohnung auf, wollen die Sachbearbeiter sich natürlich überzeugen, dass das tatsächlich "nur" Besuch war.


chellyne 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 17:41

Hallo @DerHans, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Und was passiert, wenn man einfach nicht die Tür öffnet? Nicht falsch verstehen, ich bin absolut bereit, mit denen zu kooperieren. Aber kann man mich nicht erstmal vorher informieren. Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass gar kein Mittel zur Klärung vorher ausgeschöpft wurde, wenn es etwas Wichtiges gibt.

DerHans  17.09.2024, 17:43
@chellyne

Wie gesagt, wenn du deine Mitwirkung verweigerst wird die Leistung "ruhend" gestellt.

herzilein35  17.09.2024, 17:51
@DerHans

Nochmal zur Mitwirkung gehört nicht das Jobcenter in die Wohnung zu lassen

Kiskudscha  17.09.2024, 17:40

Man muss ganz bestimmt keine fremden Leute in seine Wohnung lassen, ganz egal woher die kommen und daraus dürfen dem Bezieher auch keine Nachteile entstehen. Wäre ja noch schöner

DerHans  17.09.2024, 17:41
@Kiskudscha

Das JOB-Center ist aber auch nicht verpflichtet, Gelder zu verteilen, wenn der Anspruchsteller sich nicht bereit zeigt, zur Mitwirkung

Kiskudscha  17.09.2024, 17:42
@DerHans

Zwischen Mitwirken und dem Einlass in einen privaten Haushalt besteht aber ein gewaltiger Unterschied.

DerHans  17.09.2024, 17:45
@Kiskudscha

Wenn der Verdacht besteht, dass die Wohnung noch einer dritten Person überlassen wird, müsste diese ja die Hälfte der Kosten tragen.

chellyne 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:17
@DerHans

@DerHans Die Wohnung wird ja nicht einer Dritten Person überlassen. Ich war nicht lange weg. Der Besuch war selbst nur dort, weil derjenige hier einen Termin in der Nähe hatte und Zeit überbrücken wollte. Derjenige hat nachweislich einen eigenen Wohnsitz und ist weder hier im Mietvertrag eingetragen noch hier gemeldet oder sonst was.

DerHans  17.09.2024, 19:39
@chellyne

Was spricht denn dagegen, das den Mitarbeitern genau so zu sagen?