Muss ich Jobcenter Mitarbeitern die Tür öffnen?
Ich baue mir eine Selbstständigkeit auf und bekomme daher eine Unterstützung vom JC bezüglich der Miete, welche ich aber wieder zurückzahlen muss. Meine Wohnung ist zu groß für das JC. Ich wohne alleine hier. Nun kamen letzte Woche zwei Mitarbeiter und klingelten, mein Besuch machte auf, ich war nicht zu Hause. Die Mitarbeiter stellten sich nicht vor, sagten nicht woher sie kommen, was sie wollen. Nur, dass sie nächste Woche wiederkommen. Ich weiß nicht, warum sie vorbeikommen wollen. Mich hat keiner kontaktiert vorher und ich habe gelesen, dass es das letzte Mittel ist und man vorher alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben muss, um den Sachverhalt zu klären. Ich vermute die wollen sich die Wohnung angucken aber da kommt das Problem: die Wohnung hat ein Büro/Gästezimmer, welches mit Bett, Schrank, Kommode, Schreibtisch und Fernseher eingerichtet ist, zusätzlich gibt es mein Schlafzimmer. Ich würde mir jemanden als Zeugen für den Besuch einladen, da die aber nicht gesagt haben wann die kommen, müsste derjenige die ganze Woche hier übernachten. Dann hat er natürlich eine Kosmetiktasche und Klamotten hier. Ich will nicht, dass die denken hier wohnt noch jemand, weil das Büro/Gästezimmer ja theoretisch voll eingerichtet wäre. Derjenige möchte, um selbst hier in der Zeit etwas erledigen zu können, seinen Computer mitbringen. Ich kann ja niemandem verbieten dann hier nichts machen zu können, nur damit hier keine fremden Sachen in der Zeit sind.
Nun ist halt meine Überlegung, wie ich vorgehen soll. Ich bin der Meinung, da ich nicht mal weiß, worum es geht und mich auch keiner kontaktiert hat, man hätte es erstmal so versuchen müssen. Kann ich dann einfach die Tür auch nicht aufmachen?
Achja und: ich hatte danach beim JC angerufen, weil die sich ja nicht vorgestellt hatten, ob es Leute von dort waren und ich das mit diesem Klemmbrettbetrug gelesen hatte und deshalb keinen Fremden hier die Tür aufdrücken will. Der Mitarbeiter meinte, er kann die Bedenken verstehen und nicht sehen, dass bei mir ein Besuch vom Außendienst eingetragen ist.
Denke trotzdem, dass die vom JC waren.
Freue mich auf eure Antworten! Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen oder kann was dazu sagen oder arbeitet gar beim JC und kann Auskunft geben. :)
5 Antworten
Ein "Büro/Gästezimmer, welches mit Bett, Schrank, Kommode, Schreibtisch und Fernseher eingerichtet ist", dazu "Besuch" der bei dir in der Wohnung anzutreffen ist - obwohl du gar du nicht zuhause bist.
Also wenn ich Mitarbeiter im Amt wäre, würde ich dir kein Wort glauben xD Und auch so, ohne Mitarbeiter beim Amt zu sein, finde ich die Version mäßig glaubwürdig. Insbesondere weil du dir so sicher bist dass die Leute vom JC waren - da gibts ja dann wohl ne Vorgeschichte.
Soll nicht heißten dass nicht so sein kann, sag nur wie es wirkt (man muss bedenken, Leute versuchen ständig das Amt zu bescheissen). Klär doch erstmal ab worum es überhaupt ging, warum sie bei dir waren, und dann kannst du dir gedanken machen...
Hi @Mertls, also Besuch darf ich wohl haben, auch wenn ich Leistung vom Amt beziehe. Das ist ja niemandem verboten. Solange es halt nur Besuch ist. :D
Es gibt keine Vorgeschichte, deswegen habe ich die Frage ja überhaupt erst gestellt, das Einzige was ich mir halt erklären kann ist, dass die Wohnung zu groß ist, das steht ja aber auch im Mietvertrag der denen vorliegt.
Man fragt sich halt schon, was zwei Leute mit Klemmbrett von einem wollen. Und das naheliegendste wäre halt das Amt. :D
Mich hat keiner kontaktiert vorher und ich habe gelesen, dass es das letzte Mittel ist und man vorher alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben muss,
Nein oder hast Du eine (gesetzliche Grundlage) für diese Behauptung?
Ich würde mir jemanden als Zeugen für den Besuch einladen,
Wer sollte das verhindern. Nicht reden - machen.
Ich will nicht, dass die denken hier wohnt noch jemand, weil das Büro/Gästezimmer ja theoretisch voll eingerichtet wäre.
Dieses Denken wirst Du nicht verhindern können.
Achja und: ich hatte danach beim JC angerufen, weil die sich ja nicht vorgestellt hatten,
Das ist ja kriminell 😂
und deshalb keinen Fremden hier die Tür aufdrücken will.
Deine Entscheidung. Mitarbeiter eines JobCenters weisen sich mit Sicherheit aus.
@ GutenTag2003
- Hast du eine gesetzliche Grundlage für deine Behauptung?
- Keiner, wollt’s nur erwähnen. Für den Kontext undso. 😂
- Ich geb alles.
- Ja find ich auch. Und dass die mich nicht mal kontaktiert haben genauso. 😂
- Wird sich zeigen.. oder eben nicht. Ich erwarte nichts mehr.
Muss ich Jobcenter Mitarbeitern die Tür öffnen?
Nein.
Haben die einen Ausweis gezeifgt
Es gibt ja auch Betrüger die sich Zugang verschaffen um etwas zu klauen
@Dingeldei Nein gar nichts. Die haben weder den Ausweis gezeigt. Auch bei Nachfrage nicht gesagt, wer die sind oder was die wollen. Die meinten nur, die dürfen das aus Datenschutzgründen alles nicht sagen. Und dass die nächste Woche wiederkommen. Dann sind die wieder gegangen.
Habe ich halt auch gedacht. Ich mein.. heutzutage weiß man ja nie.
Wer Leistungen bezieht, ist zur Mitwirkung verpflichtet.
Wenn du dich weigerst, wird die Leistung eben ruhend gestellt.
Wenn du nicht zu Hause bist, und eine dritte Person hält sich in deiner Wohnung auf, wollen die Sachbearbeiter sich natürlich überzeugen, dass das tatsächlich "nur" Besuch war.
Nochmal zur Mitwirkung gehört nicht das Jobcenter in die Wohnung zu lassen
Man muss ganz bestimmt keine fremden Leute in seine Wohnung lassen, ganz egal woher die kommen und daraus dürfen dem Bezieher auch keine Nachteile entstehen. Wäre ja noch schöner
Das JOB-Center ist aber auch nicht verpflichtet, Gelder zu verteilen, wenn der Anspruchsteller sich nicht bereit zeigt, zur Mitwirkung
Zwischen Mitwirken und dem Einlass in einen privaten Haushalt besteht aber ein gewaltiger Unterschied.
Wenn der Verdacht besteht, dass die Wohnung noch einer dritten Person überlassen wird, müsste diese ja die Hälfte der Kosten tragen.
@DerHans Die Wohnung wird ja nicht einer Dritten Person überlassen. Ich war nicht lange weg. Der Besuch war selbst nur dort, weil derjenige hier einen Termin in der Nähe hatte und Zeit überbrücken wollte. Derjenige hat nachweislich einen eigenen Wohnsitz und ist weder hier im Mietvertrag eingetragen noch hier gemeldet oder sonst was.
ganz egal woher die kommen
So uneingeschränkt ist das sicher nicht richtig. Informiere Dich mal.
Hallo @DerHans, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Und was passiert, wenn man einfach nicht die Tür öffnet? Nicht falsch verstehen, ich bin absolut bereit, mit denen zu kooperieren. Aber kann man mich nicht erstmal vorher informieren. Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass gar kein Mittel zur Klärung vorher ausgeschöpft wurde, wenn es etwas Wichtiges gibt.