Elterngeld trotz Bürgergeld?

2 Antworten

Man kann nicht Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld gleichzeitig beziehen, entweder nur Wohngeld und Kinderzuschlag oder nur Bürgergeld.

Beim Bürgergeld gibt es auch keine Leistungen für einen Teilmonat, es geht hier nach dem Zuflussprinzip.

Bedeutet, was im Monat der Antragstellung auf dem Konto eingeht, ist Einkommen und wird entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf einen möglichen Anspruch angerechnet.

Der Antrag wirkt nämlich im Regelfall auf den 1.des Antragsmonats zurück, alles was in diesem Monat zufließt ist Einkommen und kein Vermögen und wird entsprechend angerechnet.

Da ihr automatisch eine BG - Bedarfsgemeinschaft bildet, ist es auch egal ob Du oder dein Mann Einkommen erzielt, es wird dann entsprechend auf euren Gesamtbedarf angerechnet.

Wenn es sich um eine Nachzahlung handelt und sie nur das Mindestelterngeld von 300 Euro bekommt, kann sie im Regelfall nur 30 Euro Versicherungspauschale pro Monat absetzen.

Der Rest würde dann auf einen Zeitraum von 6 Monaten verteilt und würde einen Anspruch entsprechend mindern.

Elterngeld wird grundsätzlich auf Bürgergeld angerechnet.

Wie es sich in Eurem Fall genau verhält, läßt sich hier mangels erforderlicher Informationen nicht beantworten.

Ihr Mann muss sich leider von 20.09. bis 01.10. bei der Jobcenter anmelden (Aufgrund neue Stelle)

Es heißt "... bei dem Jobcenter ..." und "... neuer Stelle ..." und ergibt in diesem Zusammenhang keinen Sinn.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.