Rechtlich richtig?

7 Antworten

Wenn die starke Gewichtsabnahme durch Krankheit bedingt ist, sollte sie einen fristgerechten schriftlichen formlosen Widerspruch einlegen und sich ggf.einen Anwalt für Sozialrecht suchen.

Sie kann sich dafür beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen, damit müsste sie beim Anwalt dann nur um die 20 Euro zahlen.


Der Betrag für Kleidung ist doch in der Unterstützung enthalten, also muss sie die neue Kleidung davon bezahlen. sie könnte zusätzlich ihre nicht mehr passende Kleidung verkaufen (kleinanzeigen oder Flohmarkt) oder sie ändern lassen.


WingTsung 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 13:35

Das problem is sie braucht alles neu nicht nur 1/2 Hosen sondern auch noch Winter Klamotten und so

florestino  18.09.2024, 13:36
@WingTsung

So viel nimmt man ja nicht von jetzt auf gleich ab, da hätte sie schon Geld zurücklegen müssen. Es gibt auch in Second-Hand-Läden günstige Angebote.

Dafür gibt es nichts.

Für exakt solche Fälle gibt es Sozialkaufhäuser. Da spenden Menschen ihre noch brauchbare Kleidung, Ehrenamtliche sortieren sie und Bedürftige können sie dort für kleines Geld kaufen.

Und jetzt bitte nicht sagen: Bei uns gibt es sowas nicht. Sowas gibt es überall. Caritas, Kirche etc. können Auskunft geben.

Bei uns heißt der Laden z. B. "Jacke wie Hose".

Geld vom JC gibt dafür jedenfalls nicht.


DasOrakel  19.09.2024, 07:00
Geld vom JC gibt dafür jedenfalls nicht.

Unter Umständen schon. Nennt man Mehr- bzw. Sonderbedarf.