"Mal angenommen eine bestimmte: (zu betreuende Person) ist mit ihrer: (zuständigen gesetzlichen Betreuer/rin) selber unzufrieden sprich zum Beispiel sowohl: (😡=Meinungsverschiedenheiten, Stress, Streit, Diskussionen etc...), aber kennt (👎👎👎👎👎👎=leider) selber weiter niemanden, welcher für Sie selber zukünftig die gesetzliche Betreuung alternativ übernehmen kann beziehungsweise alternativ könnte..."
"Kann ein bestimmtes Betreuungsgericht in so einem Fall wie hier ausführlich beschrieben trotzdem eine: (neue gesetzlich zuständige Betreuung) für die entsprechende Person anordnen beziehungsweise festlegen lassen???"