Nach Zuschlag Teilungsversteigerung, Grundbuchzins zahlen?

Hallo Zusammen,

ich habe eine dringliche Frage: Folgender Sachverhalt

  • Eine Wohnung als Eigentum gehört Frau A und Hr. B zu je 1/2
  • Nun wurde die Wohnung im Verfahren der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft vom Amtsgericht ZZ von Hrn C ersteigert.
  • Das höchste Gebot setzte sich zusammen aus Bargebot (275.000 EUR) und bestehenbleibenden Rechten (Grundschuld 200.000 Bank D, 14% Zinsen)

-> Gesamt als 475.000 EUR.

  • Sicherheitsleistung i.h.v. 39.000 EUR wurde einbehalten und gegen das Bargebot aufgerechnet.
  • Nun muss Hr C die Grundschuld i.h.v 200.000 der Bank D ablösen um selbst finanzieren zu können.
  • Das Bargebot beim Amtsgericht ZZ in offener Höhe von 236.000 EUR muss auch zügig beglichen werden, da es mit 4% per Anno verzinst werden muss.

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Fragen:

  • Kann die Bank D den Vollzug der Löschungsbewilligung verhindern oder ablehnen?
  • Wie hoch wird der Betrag wahrscheinlich sein um die Löschungsbewilligung in diesem Fall / Verfahren zu erhalten?
  • Muss bei diesem Zwangsvollstreckungsverfahren auch der 14% Zins auf die Grundschuld bezahlt werden?

Angeblich sind nun neben der Grundschuld von 200.000 EUR der Bank D noch 14% Zinsen pro Jahr zu zahlen i.H. der Grundschuld. Gerechnet ab dem Zeitpunkt der Anordnung der Zwangsvollstreckung zur Aufhebung der Gemeinschaft (vor 14 Monaten).

  • Welche wichtigen Dokumente / Bestätigungen sollte Hr. C von der Bank D bei Begleichung des Betrags der Grundschuld verlangen um sie seiner Bank vorlegen zu können.

Danke euch für die Hilfe

LG

Recht, Grundschuld., Teilungsversteigerung, Zinsen, Wirtschaft und Finanzen
Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es bei "NICHT" Eintragung ins Grundbuch?

Hallo zusammen.

Meine Verlobte und ich wollen ein Haus Kaufen ( Haus gehört noch dem Bruder und ist Erbe der Familie).

Abkaufen sollen wir für 120.000€ und es müssen noch ca. 100.000€ Investiert werden.

Sie bekommt von Ihrem Vater 80.000€ Dazu. Heißt zusammen müssen wir dann noch 140.000€ Aufnehmen. Soweit kein Problem.  

Jetzt kommt aber das blöde bei der ganzen Sache.

Da Es ihr Erbe ist, und Sie Ein Großteil von dem Vater an Geld bekommt, ist das mit dem Grundbucheintrag keine Frage.

Sie Arbeitet Halbtags und hat ein Kind. Könnte bei Trennung das Haus nicht halten weil sie mich nicht auszahlen könnte. Ich Sie allerdings schon, sodass Sie ( im schlimmsten Fall) IHR Haus verlieren würde und ich günstig an ein Haus  käme… Das will natürlich keiner. Ich für meinen Teil möchte aber abgesichert sein, wenn ich 70.000€ in ein Haus stecke, welches mir nicht mal zu Anteilen gehört.

Jetzt Kam die Idee auf mit Einer Erhöhten Grundschuld zu meinen Gunsten. Das Findet ihr Papa aber auch nicht gut, da die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird. Ich weiß nicht genau wie das Funktioniert. Anscheinendwill man Partout nicht, dass mein Name irgendwo Steht was in Verbindung mit dem Haus ist um sich abzusichern.

Ich möchte aber auch nicht bei einer Trennung mein ganzes Geld für, im Enddefekt „nichts“ investiert haben.

Was für Möglichkeiten gibt es noch?  Wäre über Antworten sehr Dankbar. Vielleicht auch mit Links zum Nachlesen.

Recht, Immobilien, Finanzierung, Grundbuch, Grundschuld., Grundstück
Was passiert mit Grundschuld bei Hausverkauf?

Angenommen, auf einem Haus, das 60000 Euro wert ist, sind 25000 Grundschuld eingetragen von einer Bank. Da wurde mal vor Längerem ein Kredit aufgenommen, bei dem das Haus als Sicherheit hinterlegt wurde.
Der rdit ist noch lange nicht abbezahlt, noch rund 22000 Restschuld übrig.

Nun sagen wir mal, muss der Hausbesitzer plötzlich ins Pflegeheim.
Geld muss also her, von daher kommt er um einen Hausverkauf nicht drumherum.
Sagen wir mal, es fände sich ein Käufer, der das Haus für 45000 kaufen würde.

Wie geht es nun weiter?
Insbesondere was passiert mit der Grundschuld?

Erhält der Verkäufer nun die 45000 und muss damit direkt die kompletten 22000 der Bank abbezahlen?
Die Grundschuld wird ja schlecht auch nach dem Verkauf draufbleiben können, der Kredit ist ja schließlich dem Verkäufer zuzuordnen.
wird da dann die grundschuld vor/beim Verkauf gelöscht und damit das Darlehen der Bank sofort fällig?

Oder wie läuft sowas ab?

B) Leicht andere Situation:
Situation wie oben, aber an Rangstelle 2 des Grundbuchs befindet sich noch ein Wohnrecht im Wert von 25000 Euro (von Gutachter oder sowas festgestellt, also sicher)

Wie läuft da dann der Verkauf und das rundherum ab?
Weil ja Grundschuld+Wohnrecht vom Wert her den Verkaufspreis übersteigen würden.
Wie wäre da die Situation?

Bliebe da für den Verkäufer überhaupt noch Geld übrig mit dem er sich das Heim leisten könnte bzw. die er in den ersten Monaten im Heim verleben könnte?

Haus, Wohnrecht, Recht, Grundbuch, Grundschuld., Verkauf, Wirtschaft und Finanzen

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