Eigentümergrundschuld Anforderung nach Rechtskräftige Zuschlag?

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich habe eine Frage zu einem Betrag, den ich an die Erbengemeinschaft zahlen soll, von der ich ein Haus im Rahmen einer Teilungsersteigerung gekauft habe. 

Die Rechtslage ist mir nicht klar und daher bitte ich Sie hiermit um Rat. 

Zum Sachverhalt: 

Ende 2017 habe ich im Rahmen einer Teilungsversteigerung ein Haus von einer Erbengemeinschaft ersteigert. Bei der Versteigerung war keine person v. Erbengemeinschaft, kein Gläubiger anwesend, also, nur ich und die Rechtspflegerin.Die Rechtspflegerin, die die Versteigerung durchführte, benannte im Versteigerungstermin, dass es im Grundbuch ein bestehen bleibendes Recht in der Abt.x zugunsten eines Bank (Gläubiger) in Höhe von 30t€ gäbe. Laut telefonische info hat die Rechtspflegerin erfahren das die Schulden beglichen, aber, noch im Grundbuch eingetragen sind. Natürlich kann sie darüber kein Sicherheit geben. Neben dem höchsten Gebot (Kaufpreis des Hauses) sei dieser Betrag dazugerechnet worden. Zuschlag+ 30t€ also. Angefordert wurde von mir nur der Betrag des höchsten Gebots. Diesen hatte ich vor dem Verteilungstermin an das Gericht überwiesen. Den Beschluss mit der „Bestehen bleibende Rechte an XY Gläubiger“ habe ich bekommen und es ist mittlerweile Rechtskräftig. Habe d. „Grunderwerbsteuer“ bezahlt und warte auf den Grundbucheintrag. Die Gläubiger (Bank) haben mir mittlerweile bestätigt das es SCHULDENFREI ist und ich ein 2. Löschungsbewilligung bekommen kann. Die Schuld wurde von den Vorbesitzern bereits voll getilgt, aber die Löschung im Grundbuch NICHT durchgeführt. Die Löschungsbewilligung ging vor Jahren an die Kreditnehmer/in per Einschreiben.

Gestern erhielt ich vom Rechtsanwalt Parteien der Erbengemeinschaft eine Zahlungsaufforderung (€ 30t ). 

Der Rechtsanwalt formuliert:…es handelt sich um sogenannte Eigentümergrundschulden, die durch die Versteigerung für Sie wieder Fremdgrundschulden geworden sind…Der Erbengemeinschaft steht daher der Betrag von € 30t zu. „Meine Frage lautet: ist dies rechtens? Habe ich den Betrag zu bezahlen? 

1-Dürfen/KÖNNEN die den Grundschuld NACH dem ZUSCHLAG auf Egentümergrundschuld umschreiben???

2-Heute haben wir den Grundbuchauszug bekommen. im Grundbuch ist ein "REICHHEIMSTÄDTE" eingetragen. Dies soll ein grosser Vorteil für uns sein...Was wir nicht verstehen ????3-Im Grundbuch : "Löschungsbewilligung..." aber nicht i Ab IV gelöscht

3- unser RA hat die mit d Hinweis auf RHStaedte angeschrieben. Jetzt, besteht d Gegner trotzdem a. 30t€. Mit der begrundung "Zuzahlungspflicht §50 RVG".

Denn meines Laienwissens nach muss hinter einer Grundschuld eine offene Forderung stehen. Bin jedoch im Zweifel ob die Erbengemeinschaft Anspruch auf diesen Betrag hat.Wie soll ich mich im einen, wie im anderen Fall verhalten? 

Vielen Dank im Voraus und 

Mit freundlichen Grüßen 

Recht, Erbengemeinschaft, Grundschuld., Teilungsversteigerung, Wirtschaft und Finanzen
Kredit ohne Einkommen aber mit Haus als Sicherheit?

Hallo,

mein Vater und ich befinden uns momentan in einer schwierigen Lage.

Er kann nicht arbeiten da er an den Beinen erkrankt ist und kaum laufen kann. Für eine nötige Operation fehlt das Geld und die Krankenkasse übernimmt nicht alles.

Ich selbst bin auch volljährig, habe aber momentan ebenfalls keine feste Arbeit und es fällt mir auch schwer einen zu finden da ich keinen Führerschein habe. (Und ohne das nötige Kleingeld natürlich auch keinen machen kann.)

Da langsam alle anderen Möglichkeiten keinen Sinn mehr ergeben haben wir uns bereits über einen Kredit unterhalten, nun wollte ich mal eure Meinung zu dem Thema hören, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Zuerst mal ein paar Fakten:

Meinem Vater gehört unser (großes) Haus (~280m² Wohnfläche auf 3 Etagen und dazu noch voll unterkellert.). Vergleichbare Immobilien in unserer Gegend wurden in den letzten Jahren für um die 320.000€ verkauft.

Wir würden gerne etwa 15.000€ Kredit aufnehmen um wieder auf die richtige Bahn zu kommen.

Mit diesem Geld könnte ich selbstverständlich auch meine Führerschein machen was mir die Möglichkeit geben würde einen harten, aber gut bezahlten Job zu bekommen.

Das ist natürlich viel Geld, allerdings muss man ja auch viel zahlen um das Haus am laufen zu halten.


Jetzt zur eigentlichen Frage:

Wie hoch denkt ihr sind die Chancen das wir diese Summe bekommen? 10.000€ sind zur Not auch noch in Ordnung.

Eigentlich will die Bank ja sicher gehen das es nicht zu einer Zwangsversteigerung kommt, eben durch den Nachweis eines fortlaufenden Einkommens. Andererseits können wir, sofern es denn klappt, auch in kurzer Zeit eine Menge Geld verdienen und damit den Kredit auf jeden Fall abzahlen.

Ein schlechtes Verhältnis haben wir zur Bank auch nicht, wir haben keine Schulden und haben noch nie einen Kredit aufnehmen müssen oder sind mir Zahlungen in Verzug gekommen.


Solltet ihr euch mit dem Thema auskennen, lasst es mich bitte wissen. :)

Kredit, Haus, Bank, Grundschuld.
Woher bekommt man diese Dokumente rund ums Haus?

Hallo,

nach viel Hin und her hat sich Jemand Seriöses gefunden, der meiner Oma einen Kredit geben möchte, allerdingss im Rahmen einer Grundschuldeintragung.

Ist an sich auch kein Problem, lediglich sind wir bei den geforderten Dokumenten etwas verwirrt.

Dort wird unter Anderem betreffend Haus/Grundstück gefordert:

· Lichtbilder (4x außen, Wohnzimmer, Küche, Bad)

· Grundbuchauszug

· Flurkarte

· Berechnung Wohn-/Nutzfläche

· Baupläne (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)

· Baubeschreibung

Grundbuchauszug ist klar, gibts beim Grundbuchamt.

Aber die restlichen Sachen?

Weiß da jemand von euch, wie oder wo man das herkriegen könnte?

Da sind auch ein paar Fragebögen dabei, wo so Sachen gefragt werden wie:

Objektszustand (sehr gut-sanierungsobjekt)

Wohnlage

Lage Lagebeurteilung Gebietsbeurteilung Umfeld Straßenausbau Ver/Entsorgung Bauweise Gütesiegel Gebäudeart

etc. etc. etc.

Das sind Alles Sachen, wo wir uns weder auskennen noch teilweise nicht mal wissen was gemeint ist!

Wo könnte man die nötigen Infos für diese Fragebögen herausfinden, bzw. wer könnte uns da die nötigen Auskünfte geben?

Danke schon einmal für alle Antworten!

Edit:
Zur Ergänzung:
Ich bzw. die Eigentümerin wohnt in Rheinland-Pfalz, Deutschland.
und sie hat praktisch keine Dokumente vom haus mehr, da 1. ihr verstorbener mann Alles Wichtige verwaltete und
2. Sie selbst nicht das haus gebaut haben sondern dieses nach dem tod der Vorbesitzerin von deren Erben gekauft haben. Dabei wurden wahrscheinlich viele Dokumente auch einfach nicht überreicht.

Man gehe also einfach davon aus dass die Eigentümerin wirklich gar keine Dokumente zum Haus hat und demnach Alles Neu besorgen muss.
und selbstredend auch keinerlei Angaben rund ums Haus machen kann da sie das meiste schlicht gar nicht weiß und/oder im Laufe der Zeit vergessen wurde.

Kredit, Grundbuch, Grundschuld.
Grundschuld im Grundbuch kann nocht gelöscht werden?

Hallo, habe mal eine Frage.

Ich habe mir im Mai 2016 ein haus gekauft. Der Kaufvertrag wurde vom Notar erstellt, das Geld wirde bezahlt und die Schüßel übergeben.

Da im Grundbuch noch alte Grundschulden eingetragen waren, wurde im Kaufvertrag deutlich erwähnt, dass der Verkäufer dafür zu sorgen hat, dass die Grundschulden gelöscht werden und er für die dafür entstandenen Kosten aufkommen muss.

Soweit sogut.

Jetzt hat sich rausgestellt, dass im Grundbuch zwei Grundschuldlasten ( von 1970 DM Zeiten) stehen, die nicht gelöscht werden können da es keine Gläubiger mehr gibt( Die Firma gibt es nicht mehr). Nach ewiger Vorschung und Suche nach den Angehörigen durch den Notar hat dieser es nun aufgegeben und meint dass der Käufer sich jetzt damit baschäftigen kann.

Solange die zwei Grundlasten im Grundbuch vermerkt sind, stehe ich als Käufer im Grundbuch als Vormerkung und nicht als Eigentümer. Ich bin der Meinung dass der Verkäufer sich darum kümmern muss denn so steht es schließlich im Kaufvertrag.

Kennst sich jemand damit aus oder hatte schonmal ein ähnliches Problem?

Frage ist ob ich das als Käufer akzeptieren muss dass im Grundbuch noch alte Grundlasten stehen oder ob ich mir das garnicht zum Problem machen soll?

Und was passiert mit der Vermerkung im Grundbuch?....Eigentümer ist immernoch der Verkäufer obwohl och in dem Haus schon seit 3/4 Jahr wohne.

Grundbuch, Grundschuld., Hauskauf, Hausverkauf, Notar

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