Hallo,
ich möchte in den nächsten Wochen ein Reihenhäuschen kaufen, und habe eine Frage zur Festlegung der Grundschuld.
Kaufpreis: 365 000 €
Kaufpreis inkl. Notar, GrErwSt.…: 390 000 €
Kosten für Modernisierung: 30 000 €
Gesamtkosten: 420 000 €
Finanzierung:
Eigenkapital: 230 000 €
Darlehenssumme von der Bank: 190 000 €
Nun meine Frage: Wie wird im Kaufvertrag die Grundschuld festgelegt?
Und wer legt die Grundschuld fest? Die Bank, der Verkäufer, der Käufer, alle, oder wird die aus dem Wert des Hauses errechnet?
Oder entspricht die Grundschuld der Darlehenssumme?
Entspricht die Grundschuld dem Wiederverkaufswert (berechnet durch die Bank) ? Oder dem Kaufpreis?
Ich hab das Thema Grundschuld noch nicht verstanden, aber mit Googlen werde ich auch nicht schlauer. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Richard