Haus überschreiben / schenken lassen, Haus von Eltern kaufen?!

Hallo zusammen,

nun haben sich meine Frau und meine Wenigkeit dazu entschieden, das Grundstück sammt Haus meiner Eltern zu übernehmen.

Nun aber das Problem: Wie sieht es aus, wenn wir es uns schenken lassen? Schenkungssteuer? Was bekommen evtl. die restlichen Kinder vom Erbe bzw. von welchem Erbe (das, was übrig bleibt oder vom Ganzen, obwohl Haus und Hof schon weg sind)?!

Oder wir lassen es uns überschreiben, es ist ja so, das nach 10 Jahren kein Anspruch mehr besteht, aber was könnte in den zehn Jahren und nach den zehn Jahren in den Anspruch der restlichen Kinder fallen

Oder wir kaufen es den Eltern ab, was fällt da an Erbe am Ende für die restlichen Kinder an, müssen wir das Erbe vorher auszahlen wenn diese wollen?

Zu den Fakten: Auf dem ganzen liegt eine Grundschuld von knapp 50000 Euro. Es sind vier kinder, wovon ein Kind nix will. Bleiben noch drei übrig, eines davon will alles "haben" (das bin ich), um auf dem Grundstück zu bauen (Eltern bleiben in Ihrem Haus und haben Lebenslanges Wohnrecht, sowie wir die pflege übernehmen, damit gehören uns ja 2/3 des Erbes). Eine meiner Schwestern will nicht das es an uns übergeben wird, da sie sich um Ihr Erbe (50000 Euro Grundschuld) betrogen fühlt. Kann es sein, das nach Schenkung, Überschreibung oder Verkauf an uns ein Pflichtteil (heutiger Wert des Grundstücks mit Haus) nach dem Tod der Eltern erfolgt? oder wäre das alles uns und kein anderes Kind hat Anrecht auf das Haus bzw das Grundstück?

Erbrecht, Erbe, Grundschuld., Pflichtteil, Schenkung, Schenkungssteuer, Verkauf, Überschreibung
teilungsversteigerung grundschuldablösung

Hallo zusammen,

ich habe als ehemaliger miteigentümer durch eine teilungsversteigerung "mein" haus ersteigert. die zweite ehem. miteigentümerin wollte mich mit "schmerzensgeld"-forderungen erpressen, weshalb es keine einigung auf der basis des verkehrswertes gab. die rechtspflegerin nahm die grundschuld in das mindestgebot mit auf. im zuschlagsbeschluss heisst es, dass die grundschuld als eingetragenes recht bestehen bleibt. diese grundschuld, gläubiger sparwo-bank, valutiert nur noch mit einem bruchteil des nennbetrages. seitens der örtlichen filiale der bank hiess es bislang, die bank würde sich nur für die noch valutierte grundschuld interessieren. der rest sei ihr egal. ich habe nur letzteren betrag noch abzuzahlen. die bank würde nichts weiter unternehmen. die grundschuld sei ein der sicherung eines darlehens dienendes recht. nun kommt aber die bank doch und will innerhalb 4 wochen den gesamten nennbetrag eingezahlt haben. das ist natürlich ein problem und vor allem ärgerlich, da ich ja irgendwann mal nahezu die hälfte des betrages (nicht valutierte gs) zurückgewährt bekomme, oder? warum wird die bank hier eigentlich überhaupt aktiv? worauf kann sie sich berufen? nach dem bgh-urteil vom oktober 2010 hat doch nicht einmal der weichende alt-miteigentümer einen unmittelbaren anspruch auf finanzielle ablösung mehr.

Zwangsversteigerung, Immobilien, baudarlehen, Grundschuld., Teilungsversteigerung

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