Hallo zusammen,
haben gestern beim Notar unserer Kaufvertrag unterschrieben.
Es kam jedoch raus das die Vorbesitzerin den Grundschuldbrief verloren hat.
Der Notar hat dann gemeint, das wir zur Zahlungsfälligkeit einen Teilbetrag bezahlen und dann die Eigentumsüberschreibung stattfindet. Der Verkäufer muss jetzt ein Aufgebotsverfahren starten und den alten Brief für unwirksam erklären lassen.
Erst wen dies geschehen ist hat er Anspruch auf die Restliche summe.
Ist dies den alles so korrekt? bin ich nach der ersten Teilzahlung durch meine Bank dann der eigentümer?.
Was wenn der Verkäufer nach der Teilzahlung sich daraum nicht kümmert?
Wer lässt dann die Grundschuld des Vorbesitzers aus dem Grundbuch löschen ?