Sportverein Vertrag widerrufen?

Hallo liebe Community,

ich bin Ende Mai einem Sportverein beigetreten, kann jetzt aber aus zeitgründen nicht mehr zum Training und würd den Vertrag gerne annullieren. Er wurde draußen unterschrieben und da steht nix von Widerrufsfrist drinne. Beim Sepa-Lastschriftmandat steht zwar:

„Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“

Aber das ist ja was anderes?

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

Bei dem Link hier hab ich bei Paragraph 356 Punkt (3) folgendes gefunden:

(3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat.

Von Widerrufsfrist steht wie gesagt nichts im Vertrag und der Vertrag wurde draußen unterschrieben, also kann ich mit Verweiß auf diesen Paragraphen den Vertrag widerrufen?

Dankeschön für hilffreiche Antworten.

Lg :)

EDIT:

Sportverein war falsch formuliert, es ist eine Person, die selbstständig ist und Kungfu unterrichtet. Damit müsste er doch ein Unternehmer sein:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html

§ 14 Unternehmer

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Recht, Anwalt, Widerruf, Gesetz, Vertrag, Bürgerliches Gesetzbuch, gesetzbuch, Gesetzeslage, Paragraph, Wirtschaft und Finanzen
Hartz4 Leistungen in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen, berufstätigen Kind(U25). Was ist nun richtig?

Hallo,

Meine Frage ist ob ein volljähriges Kind (noch aber U25) das in einer BG mit einem Elternteil wohnt, dann einen Vollzeitjob antritt, einen Anteil an Miete (natürlich würde das Kind von sich aus schon seinen Anteil der Nebenkosten abgeben) an seinen Elternteil angerechnet wird oder sogar das Kind unterhaltspflichtig wird?

Das Elternteil ist überzeugt davon das, je nach dem wie viel sein Kind verdienen wird, entweder der komplette Lohn des kindes angerechnet wird,also Elternteil auch komplett vom Jobcenter rausfällt und sein Kind somit für die beiden & Miete etc aufkommen muss. Oder das auf jeden Fall vom Lohn eine beträchtliche Summe angerechnet wird vom Jobcenter. Das Kind wird aber auch nur durschnittlich 1000-1200 netto verdienen. Kein Unmengen an Summen...

Aber auf mehreren sgb2 Internetseiten stand dagegen, dass wenn das Kind so viel verdient, dass es für sich selbst sorgen kann, es aus der BG rausfällt und nicht für die Versorgung beider und komplette Miete etc verantwortlich ist,auch wenn noch weiterhin zusammen in einem Haushalt gelebt wird,da Kinder nicht Unterhaltspflichtig sind gegenüber den Eltern. Die Leistungen vom Jobcenter würden für das Elternteil weiterhin gezahlt werden. Was ist richtig?

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Gesetzeslage, Hartz IV, Jobcenter, Kinder und Erziehung, SGB II, U25, Wirtschaft und Finanzen

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