Darf man wegen einer Panikattacke zwangseingewiesen werden?

Hallo Mein Name ist Niklas 27,

Meine Freundin ist Psychisch krank, bzw. es ist nicht klar definiert was sie hat die Ärzte stellen zwar Diagnosen aber die passen nicht so ganz auf das was sie fühlt, dafür hat man sie nicht lang genug betreut.

Jedenfalls hat sie ein Tablettentrauma aus vergangenen Psychiatrieaufenthalten, sie ist super ansprechbar und klar im Verstand, und das eigentlich immer, sie redet nur hin und wieder übermäßig getrieben und hat körperliche schmerzen, alles deutet auf eine psychosomatische Stresskrankheit hin. Sie hat mich zuletzt 3 Monate besucht und ist dann zurück nach Hause, jetzt hat der Vater total über reagiert bei einer Panikattacke + Hyperventilation von ihr, das passiert wenn sie wieder in eine neue Umgebung kommt und man direkt einiges von ihr verlangt, genau das tat er und nach der Panikattacke hat er sie direkt eingewiesen mit richterlichem Beschluss, jetzt wird sie dort gezwungen Medikamente zu nehmen und wenn sie sich weigert wird sie fixiert und zwangsgespritzt!!

Sie hat in den 3 Monaten sehr große Fortschritte gemacht und die werden gerade wieder zu Nichte gemacht, sie ist völlig klar und sucht nun gesetzlichen Beistand, sonst dreht sie dort völlig durch weil sie keiner Verstehen will!

Darf man sie einfach zwangseinweisen, obwohl keine Gefährdung von ihr ausgeht, weder sich selbst oder anderen gegenüber? Diese Panikattacken hat sie sehr selten und nur wenn wirklich einige Faktoren zusammen spielen, das wüsste der Vater wenn er ihr mal zuhören würde...!

Danke für jede Antwort. :)

Psychologie, Gesetzeslage, Gesundheit und Medizin, Justiz, Panikattacken, Zwangseinweisung in Psychatrie
Was haltet ihr von dieser Bestrafungsart?

Sorry für die merkwürdige formulierung. Wers besser kann, darf ändern. ^^

Vorwort:

Sexueller Missbrauch an Kindern erhitzt die Gemüter. Viele schreien: Pen**s ab. Todesstrafe. für immer einsperren.

Ich selbst sehe bei Missbrauch auch ständig rot und habe extremes Mitleid mit den armen Kindern. Die den Menschen nichts getan haben und sich auch nicht wehren können. Die müssen dann oft bestialische Sachen über sich ergehen lassen.

Idee Strafen:

Ich würde hier keine direkte Mindeststrafe aber auch keine Maximalstrafe wie das deutsche Gesetz vorsieht in die Missbrauchsparagraphen schreiben.

Sondern ich würde es wie folgt handhaben,

Der Richter hat bei der Strafen Verhängung komplett freie Hand. Also kann er sagen Beispiel: Entweder Therapie in einer Klinik oder Knast. Therapie auf Unbestimmte Zeit. Freilassung entscheiden mehrere unabhängige Gutachter. Sollte einer der Gutachter sagen, dass er keine positive Prognose stellen kann, dann bleibt der täter in der Klinik. Das kann dann auch bis zum Lebensende sein. Also so wie wir schon bei Sicherungsverwahrung haben.

Sollte er sich weigern Therapie zu machen, wird er Lebenslang(Bis an sein Lebensende) eingesperrt. Genau so, wenn der Täter in der Therapie nicht mitmacht oder die Therapieeinheiten verpasst.

Das würde ich aber nicht in den Paragraphen als Strafmaß setzen sondern in die Hand des Richters legen.

Hier ist es egal ob Missbrauch oder schwerer sexueller Missbrauch. (Für Erwachsene Straftäter) (Jugendstrafrecht sollte weiterhin anders sein.)

Was haltet ihr von so einer Art von Strafe? Bzw sollte es os im Paragraphen stehen?

Ich finde die Idee eig ganz gut. Weil der Täter nicht weis, wie lange er in Haft muss und der Richter selbst entscheiden kann.

Der Richter kann auch festlegen: Strafe 2 Jahre oder höher. Also je nach Prognose.

Schlechte Idee 64%
andere Antwort 29%
Fine ich gut.. 7%
Gesetze können so bleiben 0%
Therapie, Recht, Gericht, Psychologie, Gesetzeslage, Meinung, Sexualstraftäter, Sexueller Missbrauch Kinder, Umfrage

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gesetzeslage